| Stift Kremsmunster Begru?t Anklage Gegen Ex-pater
kathweb
April 9, 2013
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Linz, 09.04.2013 (KAP) Das Stift Kremsmunster hat das am Dienstag angekundigte Gerichtsverfahren gegen einen des Missbrauchs verdachtigen Ex-Pater begru?t. Die Staatsanwaltschaft Steyr hatte bekanntgegeben, dass gegen August Mandorfer, der fruher als Pater Alfons der Benediktiner-Gemeinschaft von Kremsmunster angehorte, Anklage erhoben wurde. "Dass nach drei Jahren die Untersuchungen abgeschlossen sind und durch das zustandige Gericht Vorfalle fruherer Jahrzehnte geklart werden", begru?te das Stift in einer Stellungnahme ausdrucklich.
Die Staatsanwaltschaft legt dem heute 79-jahrigen Ex-Geistlichen schweren sexuellen Missbrauch, Unzucht mit Unmundigen, Notigung, den Missbrauchs eines Autoritatsverhaltnisses sowie das Qualen oder Vernachlassigen unmundiger, jungerer oder wehrloser Personen zur Last. Zudem wird ihm der fahrlassige Besitz einer verbotenen Waffe, namlich einer Pumpgun, vorgeworfen.
Als im Marz 2010 einzelne Vorwurfe bekannt wurden, "haben wir jene Opfer, die sich bei uns gemeldet haben, darum ersucht, sich bei den zustandigen offiziellen kirchlichen und staatlichen Stellen zu melden", hei?t es weiter. Das Stift habe "sofort personelle Konsequenzen gezogen" und seither die Aufarbeitung aktiv unterstutzt: "Wir sind auf die uns bekannten Opfer zugegangen und haben sie zum Gesprach eingeladen."
Im Kloster und im Stiftsgymnasium Schule seien die Vorfalle aus der Zeit, in der der nun angeklagte Ex-Geistliche Internatsleiter war, "bewusst gemacht und intern aufzuklaren versucht" worden. Die Stiftsleitung habe "uneingeschrankt mit der sogenannten Klasnic-Kommission zusammengearbeitet". Bei der Unabhangigen Opferschutzanwaltschaft wurden insgesamt 38 Falle gemeldet, davon 29 wegen sexuellem Missbrauch. 700.000 Euro an Entschadigungszahlungen - davon 200.000 Euro an Therapiekosten -seien insgesamt zugesprochen worden.
Das Stift Kremsmunster gab im Janner 2013 - nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen - eine wissenschaftliche Aufarbeitung durch das renommierte Munchner Institut fur Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in Auftrag, bei der auch Opfer eingebunden werden. "Durch diese unabhangige externe Aufarbeitung erwarten wir eine Aufklarung uber die Umstande und Zusammenhange der Vorfalle fruherer Jahrzehnte in Internat und Schule", erklarte das Stift. Es wolle sich auch weiterhin "der Vergangenheit stellen" und sich aktiv an der Klarung und Aufarbeitung der Missbrauchsfalle beteiligen.
Konsequenzen wegen Verjahrung fraglich
Im Zuge der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Steyr hie? es, es handle sich beim nun gerichtlich behandelten Fall nur um die Spitze eines Eisbergs. Dokumentiert sind zumindest vier Falle aus den 1950er-Jahren, die drei bereits verstorbenen Patres zugeschrieben werden. Der Gro?teil der Ubergriffe durfte in den 1970er- bis 1990er-Jahren passiert sein. Damals leitete August Mandorfer das Internat. Ob es fur ihn eine Strafe geben kann, ist noch unklar: Bei den Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt, seien aus Grunden der Verjahrung "kaum weitere juristische Konsequenzen zu erwarten", berichtete die Austria Presse Agentur (APA) am Dienstag.
Neben Mandorfer gerieten auch zwei weitere Patres ins Visier der Justiz. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt. Gegen einen lauft noch ein kirchenrechtliches Verfahren, gegen den anderen hat Rom interne Auflagen verfugt, hei?t es in der APA. Vorwurfe gegen acht weitere Personen - darunter drei weltliche Lehrer - wegen korperlicher oder seelischer Gewalt seien als strafrechtlich nicht relevant oder ebenfalls verjahrt eingestuft worden. Aber auch aus neuerer Zeit, namlich aus dem Jahr 2005, sei ein Missbrauchsfall bekannt.
Das Landeskriminalamt ermittelte in zahlreichen Fallen, fur die Staatsanwaltschaft Steyr blieben 15 Geschadigte ubrig, auf die sich die Anklage gegen den 79-Jahrigen stutzt. Diese ist noch nicht rechtskraftig, der Beschuldigte kann sie binnen 14 Tagen beeinspruchen.
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