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Missbrauchsfall Bald Vor Gericht?

ORF
April 5, 2013

http://religion.orf.at/stories/2578491/

Der Fall eines ehemaligen Paters des oberosterreichischen Stiftes Kremsmunster, der Zoglinge missbraucht haben soll, konnte nun - gut drei Jahre nach Bekanntwerden - bald vor Gericht landen.

Der Akt uber die Missbrauchsvorwurfe gegen den ehemaligen Pater ist nach der Prufung durch das Ministerium auf dem Weg zuruck zur Staatsanwaltschaft Steyr. Opfer uben jedoch immer wieder Kritik an der Justiz, weil das Verfahren so lange dauert.

Im Marz 2010 hatte Abt Ambros Ebhart die Causa bei der Polizei angezeigt. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht fertiggestellt und dem Justizministerium vorgelegt. Dieses bestatigte der APA, dass - wie das „Neue Volksblatt“ am Mittwoch berichtet hatte - die Prufung abgeschlossen sei.

Der Akt gehe nun den Dienstweg uber die Oberstaatsanwaltschaft zuruck nach Steyr. Ob das Ministerium den Bericht gebilligt oder weitere Auftrage erteilt hat, war vorerst offen. Die Staatsanwaltschaft will erst dazu Stellung nehmen, wenn der Beschuldigte bzw. sein Anwalt informiert worden sind. Allgemein wird mit einer Anklage gerechnet, wie sogar der Rechtsanwalt des Ex-Paters unlangst in einem Zivilprozess einraumte.

Drei Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwurfe gegen einen Pater des Stifts Kremsmunster konnte der Fall nun vor Gericht gehen

Kritik an Verfahrensdauer

Ehemalige Zoglinge und mutma?liche Missbrauchsopfer werfen der Justiz immer wieder vor, das Verfahren werde verschleppt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Steyr, Guido Mairunteregg, wies das am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz zuruck: Es sei schwierig gewesen, alle Betroffenen, die weit verstreut seien, ausfindig zu machen, und es seien Gutachten notig gewesen. Zudem sei der Fall nicht nur wegen der Dauer, sondern vor allem wegen der medialen Brisanz berichtspflichtig gewesen.

Die Betroffenen sind allerdings der Ansicht, dass schon wesentlich fruher, namlich 2008, zu wenig passiert sei. Damals wurde namlich bereits ein Verfahren gegen den heute 79-Jahrigen wegen Verjahrung eingestellt. Die Behorden hatten untersuchen mussen, ob es andere Opfer gegeben habe, so die Kritik. Angesichts des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs in einem Internat ware das naheliegend gewesen. Mairunteregg verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das ein sogenannter Erkundungsbeweis gewesen ware. „Und der ist nicht erlaubt.“

 

 

 

 

 




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