| Der Fall Mara: Leidensweg Eines Osterreichischen Madchens
By Sissi Kammerlander
pressetext
March 28, 2013
http://www.pressetext.com/news/20130328005
Im Zuge des Symposiums "Pravention von Missbrauch und Gewalt - ein gesamtgesellschaftliches Anliegen" im Februar im Haus der Industrie in Wien wurde unter anderen Aspekten der extensiven Kindesmissbrauche das Anliegen geau?ert, Kindesmissbrauch, also jede Gewalt, insbesondere auch sexuelle Gewalt gegen Kinder, durfe keinesfalls verharmlost werden.
Tendenz zur schnellen Einstellung von Gerichtsverfahren bei Missbrauchsfallen in Osterreich: Wenn man die Gesetzgebung pruft, ist unschwer zu erkennen, dass selbst der Gesetzgeber Probleme hat, dem Missbrauch und der Gewalt gegen Kinder effektiv entgegenzutreten. Die festgelegten Verjahrungsfristen beispielsweise fallen gern in die Zeitperiode, in welcher Missbrauchsopfer aufgrund der schweren Traumatisierung nicht uber ihre Erfahrungen sprechen konnen. Wenn Opfer oder ihre Angehorigen eine Anzeige einbringen, sind die folgenden Verfahren oft von kurzer Dauer: Die Staatsanwaltschaften tendieren dazu, sie einzustellen.
Ein dramatisches Beispiel fur unterstellten Missbrauch, sexuellen Kindesmissbrauch sowie Verharmlosung und Vertuschung institutioneller Gewalt gegen Kinder ist das der heute 9-jahrigen Mara*: Mara ist die Tochter von Frau S. Das Ehepaar S. ist zusammen mit seinen beiden Buben Max* und Roy* eine junge, gluckliche Familie. Sie suchen ein schones Haus und finden es in Gussing (Burgenland). Ein Nachbar stellt im Jahr 2009 am Haus der Familie fest, dass die Rollladen eines Fensters am Nachmittag manchmal geschlossen sind, und informiert die Behorden. War er hierzu angestiftet worden? Warum mischt er sich ein? Das Jugendamt schickt die Sozialarbeiterin Erna K.* zur Beobachtung der damals 5-jahrigen Mara. Zuerst im Kindergarten, dann in der ersten Volksschulklasse. Die 6-jahrige Schulerin kommt im Oktober 2009 mit einem blauen Auge von der Schule nach Hause, einem richtig dunklen "Veilchen", die Heilung dauert Wochen. Die besorgten Fragen der Eltern werden von der Schule nicht beantwortet.
Am 20.11.2009 wird Mara von Jugendamt und Polizei gewaltsam aus der intakten Familie "entnommen". Das Madchen wird zuerst in ein Spital und im Dezember 2009 in die Sozialpadagogische Wohngemeinschaft "Fuhl dich wohl" deportiert. Die anwesende Sozialarbeiterin verbietet eine Verabschiedung von der Mutter. Der geschockten Mutter wird U-Haft, dem fassungslosen Stiefvater Gefangnis angedroht, sollten sie den Raub ihrer geliebten Tochter nicht widerstandslos hinnehmen.
Der Leidensweg des Kindes hat begonnen. Im Kinderheim Rust wird es mit RISPERDAL zwangsmedikamentiert, im Kinderheim Marz mit TRUXAL, in der psychiatrischen Abteilung in Mauer mit TRESLEEN, im Heidlmair-Heim in Biberbach mit SEROQUEL und RITALIN. Moglicherweise wurde das Kind mit weiteren Psychopharmaka traktiert. Einige Medikamente wurden abgesetzt, Mara litt namlich an Schwindel und extremer Gewichtszunahme trotz Appetitlosigkeit. Als die Eltern ihr Madchen im Ruster Heim besuchen, wirkt es fahrig, eingeschuchtert, verzweifelt, spricht immer weniger. Es zittert am ganzen Korper. Fruher war Mara ein aufgewecktes, frohliches, gluckliches Kind gewesen.
Die Gerichte sehen sich mit Verdachtigungen konfrontiert:
Der Stiefvater habe sexuellen Missbrauch am Kind begangen. Von dieser falschen Anschuldigung sollte er aber erst Monate spater durch das Bezirksgericht Gussing erfahren. Das 6-jahrige Madchen wird gynakologisch untersucht, einen Missbrauch kann der Arzt nicht feststellen. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein, "weil kein tatsachlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht" (Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 17. Mai 2010). Die versprochene Ruckfuhrung des Madchens in die Familie im Falle des Freispruchs erfolgt nicht. Das Jugendamt erhalt im selben Jahr die Obsorge.
Die Mutter sei ungepflegt und psychisch labil, wurde ihr Madchen schlagen und seinen Mund mit Laugenwasser auswaschen. Alles Unterstellungen ohne Wahrheitsgehalt. "Es bestehe die Gefahr einer Uberforderung des Familiensystems..." hei?t es im Gerichtsbeschluss vom 11.1.2013. Tatsachlich ist der durch die Deportation Maras verursachte Druck auf die Familie ungleich hoher als jede Erziehungsarbeit. Auch erinnert dies an die Familienpolitik anderer Lander, in welchen per Gesetz nur eine bestimmte Anzahl von Kindern erlaubt ist. Herr und Frau S. teilen sich die Erziehung ihrer drei zu Hause lebenden Kinder perfekt auf, warum sollten sie nicht auch ihr viertes Kind erziehen konnen? Der Verdacht erhartet sich, das Jugendamt wolle uber das Kind unter allen Umstanden weiter verfugen.
Wahrend der letzten Jahrzehnte wurden Kinder immer wieder fur Humanversuche missbraucht: Tuberkuloseversuche, Rachitisversuche oder Malariaversuche. Heute werden Tausende von Heimkindern mit Psychopharmaka gequalt. Besorgten Angehorigen wird per Gerichtsbeschluss die Obsorge entzogen, sie mussen den Missbrauch an ihren Kindern ohnmachtig mitansehen.
Psychiatrie und Jugendamt bilden wie eh und je eine unheilvolle Allianz. Die Kinder werden durch die Zwangsmedikation in die Medikamentenabhangigkeit gefuhrt, enorme Gewinnmargen der Pharmaindustrie winken. Ein Kind, das die Tabletten nicht nehmen wollte, berichtete, dass man ihm sagte: "Wenn du die Tabletten nicht nimmst, darfst du deine Mutter nicht sehen." In erschreckender Weise erinnert dies an vergangene Jahrzehnte, in welchen Psychiatrie, Erziehungsheime und Jugendamt Kinder missbraucht haben: Als Arbeitssklaven, Sexsklaven, Geldbeschaffer, Versuchskaninchen. Der Geist von Wilhelminenberg weht immer noch durch Osterreich. Auf der Strecke bleiben Kinder, die zeitlebens an schweren Traumen leiden, und Eltern, denen man ihre Elternrechte geraubt hat.
Mara wird vom 6. bis zu ihrem 9. Lebensjahr in immer entferntere Heime verlegt, die Entfremdung zu den Eltern wird systematisch betrieben. Immer wieder fragt Mara ihre Eltern, warum sie standig eine Therapie machen muss. Diese Frage sei an die zustandigen Stellen hiermit weitergereicht.
Warum wird Mara standig zu Therapien gezwungen? Ihre einzige "Krankheit" ist, so schnell wie moglich zuruck zu ihren Eltern und Geschwistern zu wollen. Ist ein Kind krank, wenn es Heimweh hat? Gilt der Wunsch eines Kindes nichts?
Warum trennt man sich liebende Familienmitglieder? Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesem Irrsinn und bestimmten Geldflussen? Das Haus, das Familie S. im Burgenland bewohnte, war vom Schimmel befallen, sodass sich Herr S. gezwungen sah, eine neue Unterkunft zu finden. Er mietet ein schones Haus in der Steiermark, wo sich seine beiden Buben und ihr neu geborenes Schwesterchen Kristina* sehr wohl fuhlen. Im Gerichtsbeschluss vom 11.1.2013 liest sich dies so: "Risikofaktoren sind die Tendenz der Familie zur Diskontinuitat (haufiger Wohnortwechsel) ...". Jeder, der die Familie kennt, mag sie. Herr und Frau S. sind liebevolle Eltern, beliebte Nachbarn und Freunde, umganglich, zuvorkommend und in allen Belangen lebenstuchtig. Durch und durch liebe Menschen. Die drei Kinder sind gut genahrt, frohlich, werden regelma?ig zum Kindergarten gebracht, sie lieben es, mit den Eltern zu zeichnen, zu spielen, Geschichten zu horen oder wegzufahren, um Freunde zu besuchen. Eine starke Familie. Uber den Kummer um die deportierte 9-jahrige Mara trosten sie sich gegenseitig hinweg und halten vertrauensstark an Hoffnung und Zuversicht fest, dass Maras Wunsch in die Familie zuruckkehren zu durfen, erfullt wird.
Vage Prognosen wiegen schwerer als Kinderrechte: "... Der Sachverstandige kam zu dem Ergebnis, dass eine Gefahrdung des Bedurfnisses von M[...] nach sicherer Bindung, Beziehung und Zugehorigkeit durch Mutter bzw. Stiefvater besteht. Bei Ruckkehr in die elterliche Erziehung muss eine Gefahrdung der mj. M[...] durch Loyalitatskonflikte und unangemessene Anforderung fur die Zugehorigkeit in der Patchwork-Familie bzw. durch Ausgrenzung und Isolierung innerhalb des Familiensystems angenommen werden. Das Bedurfnis von M[...] nach Anhorung des eigenen Willens ist ... prognostisch in hohem Ma?e gefahrdet ..." und weiters "... ist die mutterliche Erziehungsfahigkeit nicht gegeben" (Beschluss BG 11.1.2013). Es darf hinterfragt werden, warum Frau S. fur drei ihrer Kinder erziehungsberechtigt ist, ihr viertes Kind jedoch von ihr ferngehalten werden musse.
Herr und Frau S. haben den Sachverstandigen nie gesehen. Mara klammert sich nach einem Besuch im Auto ihres Stiefvaters fest, wird aber von Heimbetreuern gewaltsam ins Heim zuruckgezerrt. Mara wollte unbedingt mit ihren Eltern heimfahren. Seit 2011 ist Mara im Kinderheim Biberbach der Lebensraum Heidlmair GmbH interniert. Die Tabletten, deren Einnahme dem Kind aufgezwungen wird, sind so gro?, dass Mara kaum imstande ist sie zu schlucken. Ubelkeit, Bauchweh und allgemeines Unwohlsein sind die Folge.
Die Eltern stellen fest, dass die psychiatrischen Diagnosen, die Mara erhalt, mit der verheerenden Wirkung der Medikamente korrelieren. Durch die Zwangsmedikation wird ein Krankheitsbild kunstlich hervorgerufen, verstarkt und aufrechterhalten. Das erfullt den strafrechtlichen Tatbestand des Qualens unmundiger Personen. Diese Strategie ist aus der Geschichte Osterreichs hinlanglich bekannt. Dass Mara von einem alteren Madchen immer wieder so stark in den Bauch geschlagen wird, dass sie erbrechen muss, scheint niemanden zu interessieren. Eine ihrer schonsten Jacken verschwindet. Ihre Ohrringe verschwinden. Ihre Uhr wird zerstort. Anstatt die wertvollen Erinnerungsstucke, die das Madchen an ihre Eltern erinnern, zu finden oder zu ersetzen, wird Mara des Diebstahls bezichtigt. Sie muss um Toilettenpapier bitten, wenn sie dieses braucht.
Den Eltern fallt auf, dass ihre Tochter unter Druck gesetzt wird, ihnen nichts mehr mitzuteilen. Mara wird zwecks Ubernachtung in das Haus ihres Betreuers geschickt. Das Madchen ist 9 Jahre alt...
Im Heim in Biberbach wird nicht verhindert, dass Mara dort sexuell missbraucht wird. Ein Betreuer will mit Mara ofters reden, lauft ihr im Heim uber die Treppe nach oben nach, doch Mara fluchtet vor ihm, sturzt dabei auf die gefliesten Stufen, sodass viele blaue Flecken an Knien und Beinen entstehen. Der sexuelle Missbrauch an Mara im Heidlmair-Heim in Biberbach am 3.3.2012 wird vom Landeskriminalamt Niederosterreich untersucht. Von den kriminaltechnischen Ermittlungsergebnissen werden die Eltern Maras nicht informiert. Es ist jedoch bekannt geworden, dass die drei Tater minderjahrig sind und zwischenzeitlich das Heim verlassen haben. War das Herauskommen auf diese Weise ihre Absicht gewesen? Dem Opfer droht ein weiterer Heimaufenthalt, eine "Langzeit-Therapie". So werden Spuren verwischt. Die Untergrabung der Glaubwurdigkeit des minderjahrigen Opfers wird fortgesetzt. Eine Betreuerin schleudert dem geschockten Kind ins Gesicht: "Du kommst nie mehr nach Hause, weil dich deine Mutter geschlagen hat".
Ein 6-jahriges Kind wird also unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verschleppt. Es wird im Heim in mehrfacher Hinsicht schwer missbraucht. Das Kind bleibt gegen seinen Willen im Heim interniert. Eltern und Geschwister erhoffen mit gro?ter Sehnsucht die Ruckkehr ihres geliebten, geschundenen Madchens.
Im Gerichtsbeschluss vom 11.1.2013 steht: "Die gema? § 105 Au?StrG angehorte mj. M[...] S[...] au?erte den Wunsch, ihre Mutter ofters zu sehen und wieder bei ihr wohnen zu konnen". Der sehnlichste Wunsch der 9-jahrigen Mara, der auch ihr Recht ist, wird von den Behorden nicht erfullt. Zu den bevorstehenden Osterfeiertagen darf Mara ihre Familie nicht besuchen, obwohl ihre Eltern mehrfach darum gebeten hatten.
Die willkurliche Zerstorung der Familie wird noch weiter betrieben: Herr und Frau S. werden von der Bezirkshauptmannschaft vorgeladen, da die "Jugendwohlfahrt" den Eltern eine "Unterstutzung" aufdrangt: Sie mussen einen "Vergangenheitsbewaltigungskurs" (Sozialpadagogische Familienbetreuung, kurz SFB) besuchen, um mit der Trennung von ihrer Tochter zurechtkommen zu sollen. Es ist bekannt, dass solche Kurse die Vorbereitung zu weiteren Kindesabnahmen sind.
Mussen denn bis ans Ende der Tage Heime solcherart befullt werden? Wieviel Zynismus mussen Menschen ertragen? Welche Abartigkeiten sind in Osterreich legal? Welche Perversionen werden leidgepruften Menschen immer und immer wieder zugemutet? Verschont das Kind von sinnlosen Therapien und Psychodrogen! Die einzig heilsame "Therapie" fur das 9-jahrige Kind ist die, es endlich bei seiner Familie leben zu lassen! Gebt ihm die geliebte Familie zuruck! Erfullt endlich den einzigen Wunsch des Kindes!
E M R K Europaische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
Artikel 8: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Abs.1: Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
Abs.2: Der Eingriff einer offentlichen Behorde in die Ausubung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Ma?nahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft fur die nationale Sicherheit, die offentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Frage zu Artikel 8 EMRK: Ist es in Osterreich eine Frage der nationalen Sicherheit, der offentlichen Ruhe und Ordnung, des wirtschaftlichen Wohles des Landes, der Verteidigung der Ordnung und Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer, dass die 9-jahrige Mara zwangsweise mit Psychopharmaka gequalt und gegen ihren und ihrer Familie Willen in Heimen gefangen gehalten wird?
*Namen geandert. Dokumente liegen vor.
(Ende)
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