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Mehr Rechte Fur Opfer Von Missbrauch

Frankfurter Rundschau
March 15, 2013

http://www.fr-online.de/politik/missbrauch-mehr-rechte-fuer-opfer-von-missbrauch,1472596,22114596.html

Die Opfer haben kunftig mehr Zeit, ihre Anspruche geltend zu machen. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Jetzt ging es doch ganz schnell. Zwanzig Monate lang lag das Gesetz zur Verbesserung des Opferschutzes auf Eis. Am Donnerstag beschloss der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition, die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs zu starken. Der Rechtsausschuss hatte sich erst am Vortag nach monatelangem Streit auf eine Linie verstandigt. Damit werden jetzt unter anderem die Empfehlungen des Runden Tischs vom November 2011 umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Kristina Schroder (CDU) hatte am Mittwoch bereits zugesichert, dass der Bund mit seinem Anteil in Hohe von funfzig Millionen Euro den versprochenen Hilfefonds fur Missbrauchsopfer im Mai startet. Ursprunglich sollte der Fonds bereits zu Ostern 2012 zur Verfugung stehen. Die Lander, die ebenfalls funfzig Millionen Euro beisteuern sollen, lehnen dies aber nach wie vor ab. Nur Bayern hat sich bislang dazu bereiterklart, seinen Anteil in den Fonds einzuzahlen, macht dies aber von der Zusage der anderen Lander abhangig.

Hilfsfonds startet zum 1. Mai

Mit den am Donnerstag beschlossenen Gesetzesanderungen soll minderjahrigen Opfern bei Strafverfahren die Mehrfachvernehmung nach Moglichkeit erspart bleiben, indem unter anderem Videoaufzeichnungen bei der richterlichen Befragung zugelassen werden. Auch kann die Offentlichkeit bei besonders sensiblen Vernehmungen vor Gericht leichter ausgeschlossen werden. „Mit dem Gesetz sorgen wir dafur, dass Missbrauchsopfer in Strafverfahren nicht erneut durch belastende Umstande in eine Opferrolle gedrangt werden“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Ho?hoff.

Die strafrechtliche Verjahrung beginnt kunftig erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers, statt wie bisher schon mit 18. Vor allem dieser Punkt war zwischen FDP und Union so strittig, dass das Gesetz zum Entsetzen der Opfervertreter so lange im Rechtsausschuss fest hing. Betroffenenverbande kritisierten die Verlangerung um nur drei Jahre dagegen als rein kosmetische Veranderung. „Das bedeutet, dass Opfer nach Jahren zwar noch zivilrechtlich gegen den Tater vorgehen konnen, aber moglicherweise nicht mehr strafrechtlich“, sagte Ingo Fock, Vorsitzender des Vereins Gegen-Missbrauch.de der Berliner Zeitung.

Begru?t wurde dagegen die Verlangerung der Verjahrungsfrist im Zivilrecht von jetzt drei auf drei?ig Jahre. Das hei?t, Schadenersatzanspruche konnen kunftig geltend gemacht werden, bis das Opfer 50 Jahre alt ist. Die Verjahrungsfrist beginnt wie bisher mit dem 21. Geburtstag des Opfers. Die Neuregelung gilt nicht fur bereits verjahrte Falle.

Der Hilfsfonds, der zum 1. Mai startet, soll insbesondere Opfer sexualisierter Gewalt in Familien unterstutzen, die kein Geld aus ahnlichen Fonds von Kirchen, Heimtragern oder Schulen erhalten. Der Unabhangige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rorig appellierte an die Lander, ihren Anteil notfalls einzeln freizugeben, um „wenigstens Schritt fur Schritt den 100 Millionen Euro entgegen zu gehen“.

 

 

 

 

 




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