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Missbrauch in 148 Fallen

By Annette Liebmann
Stadt Zeitung
March 10, 2013

http://www.stadtzeitung.de/nachrichten/augsburg/Missbrauch-in-148-Faellen;art478,6409

In der Diözese Augsburg wurden in den vergangenen Jahrzehnten 148 Kinder und Jugendliche missbraucht, 99 von ihnen sexuell. Das geht aus dem Arbeitsbericht hervor, den der scheidende Missbrauchsbeauftragte Otto Kocherscheidt nun vorgelegt hat.

Der ehemalige Richter hatte sein Amt im März 2010 angetreten. Damals ging eine Flut von Hinweisen ein. Das habe zunächst den Eindruck vermittelt, körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch seien in kirchlichen Einrichtungen eine systembedingte Begleiterscheinung. Tatsächlich aber handle es sich „um eine erschreckende Zahl von Einzelfällen, die teilweise Jahrzehnte unentdeckt geblieben sind“, resümiert Kocherscheidt.

Die meisten Missbrauchsfälle ereigneten sich zwischen 1961 und 1970. In 21 Fällen handelte es sich um sexuelle Verfehlungen, in 15 Fällen um körperliche Gewalt. 28 Menschen zeigten Missbrauchsfälle an, die sich zwischen 1951 und 1960 ereignet hatten, 19 davon waren sexuelle Übergriffe. Ab 1971 ging die Zahl der körperlichen Züchtigungen zurück, doch die Zahl der sexuellen Missbrauchsfälle blieb mit 20 Fällen unverändert auf hohem Niveau. Das ändert sich erst mit Beginn der 1980er Jahre, seither sind nur 25 Fälle bekannt. Angezeigt wurden zudem acht Missbrauchsfälle, die vor 1950 stattgefunden haben.

Als Opfer gemeldet haben sich 25 Männer und zwölf Frauen. Sie waren zum Tatzeitpunkt meist etwa zehn Jahre alt, das jüngste Kind war sechs. Bis auf wenige Ausnahme konnten die Beschuldigten ermittelt werden. In 34 Fällen von sexuellem Missbrauch war der Beschuldigte bereits verstorben, 29 der mutmaßlichen Täter waren Priester. Schon 1954 und 1958 waren zwei Geistliche zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

15 Fälle meldete die Diözese der Staatsanwaltschaft. Drei Beschuldigte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Acht Verfahren wurden wegen Verjährung eingestellt. In drei Fällen konnte den mutmaßlichen Tätern die Schuld nicht nachgewiesen werden.

Das Bistum hat 26 Opfern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 194 000 Euro zur Verfügung gestellt. Kocherscheidt schreibt dazu: „Zwar können Geldzahlungen nicht gut machen, was an körperlichem und seelischem Leid den Opfern in ihrer Kindheit zugefügt wurde, damit sollte aber ein Versuch unternommen werden, sie mit der Kirche wieder zu versöhnen.“




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