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Verjahrung' Von Sexuellem Missbrauch Durch Kirchenangehorige Unpassend

By Dr. Christian Fiala
The Netzwerkb
March 6, 2013

http://netzwerkb.org/2013/03/06/verjahrung-von-sexuellem-missbrauch-durch-kirchenangehorige-unpassend/

Der Begriff ‘Verjährung’ ist eigentlich vollkommen unpassend im Zusammenhang von sexuellem Missbrauch durch Kirchenangehörige. Weil es ist ja kein Zufall, dass Jahrzehnte seit der ursprünglichen Tat vergangen sind. Sondern dies ist das Ergebnis einer gezielten und letztendlich erfolgreichen Vertuschung durch die Institution der Täter. Der Missbrauch und die systematische, jahrzehntelange Vertuschung wurden von den gleichen Tätern, bzw. der gleichen Institution begangen. Wenn man nun so tut als ob der Missbrauch durch Kirchenangehörige juristisch nicht mehr verfolgbar wäre, dann wird de facto die Vertuschung durch die Kirche, bzw. kirchliche Institutionen de facto belohnt.

Weil es ist ja kein Zufall, dass sich die unzähligen Betroffenen bisher kein Gehör verschaffen konnten. Im Gegenteil. Es haben fast alle Betroffenen mehrfach versucht auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Aber sie wurden nicht ernst genommen. In Österreich hat z.B. der jetzige Kardinal Schönborn noch 1995 die, letztendlich bestätigten Vorwürfe gegen den früheren Kardinal Groer als ‘infam’ bezeichnet, anstatt Aufklärung und Rechtsprechung zu fordern. D.h. er hat aktiv zur Vertuschung dieser Vergehen beigetragen: www.youtube.com/watch?v=N0GEGzEFAHU

Aber noch schlimmer wurden Betroffene, wenn sie über die Vorfälle berichteten häufig als psychisch krank dargestellt oder gleich wieder sexuell missbraucht, z.B. wenn sie sich einem Vorgesetzten anvertrauten.

D.h. es ist vollkommen unangebracht in diesem Zusammenhang von Verjährung im eigentlichen Sinn zu sprechen. Vielmehr sind der Missbrauch und die darauf folgende Vertuschung zwei Teile einer Tat. Die Vertuschung ist ein inhärenter Teil der ursprünglichen Tat des Missbrauchs und müsste genauso bestraft werden.

Somit würde eine Verjährung, wenn überhaupt, erst dann anfangen, wenn ein Betroffener sich das letzte Mal jemandem anvertraut hat. Wobei die psychische Situation zu berücksichtigen ist, dass die Betroffenen aufgrund ihrer Erfahrungen oft die Schlussfolgerung gezogen haben, es sei besser sie würden das Geschehene versuchen zu verdrängen, anstatt sich bei jeder Offenbarung neuerlichen Angriffen (körperlich oder psychisch) der gleichen Täter-Organisation auszusetzen.

In diesem Sinne wäre es Aufgabe des Parlaments eine Interpretation der Verjährung vorzulegen, die diesem konkreten Sachverhalt, bzw. Verbrechen angemessen ist.




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