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Abtei Mehrerau Will Au?ergerichtlichen Vergleich

Katholische Kirche Osterreich
February 19, 2013

http://www.kath-kirche.at/site/home/aktuelles/article/103423.html



Verhandlungen uber einen au?ergerichtlichen Vergleich in zwei gerichtsanhangigen Missbrauchsfallen hat die Abtei Wettingen-Mehrerau aufgenommen. Die Vorarlberger Zisterzienserabtei sei daran "sehr interessiert" und habe den beiden Klagern "einen namhaften Betrag angeboten", teilte Abt Anselm van der Linde am Dienstag in einer Aussendung mit. Ungeachtet dessen habe das Kloster gegen die beiden Zwischenurteile des Landesgerichts Feldkirch berufen. Dieser Schritt sei "trotz der laufenden Verhandlungen uber eine au?ergerichtliche Einigung notwendig, um zu verhindern, dass die beiden Urteile rechtskraftig werden".

Die Vorgeschichte: In einem Zivilprozess Ende Janner uber zwei Missbrauchs-Falle in den Jahren 1968 und 1982 hatte das Landesgericht die Frage verneint, ob die damaligen Ubergriffe eines Mehrerauer Paters bereits verjahrt sind. Laut den beiden betroffenen Mannern, heute 58 und 46 Jahre alt, hat sie derselbe Priester mehrmals sexuell missbraucht und vergewaltigt. Ein vom Gericht eingeholtes psychologisches Gutachten besagte, der altere der beiden Klager habe sich erst 2010 an den Missbrauchsfall erinnert.

Die Zisterzienserabtei hatte daraufhin angekundigt, das Urteil in der vorgegebenen Einspruchsfrist "grundlich studieren" zu wollen und dann uber die vom Anwalt des Klosters empfohlene Berufung zu entscheiden. Dem von den Klagern angestrebten au?ergerichtlichen Vergleich - sie fordern vom Stift Schmerzensgeld und Verdienstentgang - hatte Abt van der Linde noch im Dezember 2012 nicht zugestimmt: Man wolle zuvor auf die Entscheidung des Landesgerichtes hinsichtlich der Verjahrung warten, hie? es damals. Dabei hatte der Abt auch auf die unabhangige Opferschutzkommission verwiesen: Sie wurde Hilfe sowie finanzielle Unterstutzung auch fur jene Opfer ermoglichen, bei denen der Zeitpunkt des Missbrauchs schon langer als die fur Entschadigungs-Zahlungen entscheidende Verjahrungsfrist zuruckliegt.

Die heute 58- bzw. 46-jahrigen Manner fordern unabhangig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in der Hohe von 200.000 bzw. 135.000 Euro. Zur Hohe der Summe, die den beiden Mannern nun angeboten wurde, wollte sich Stiftssprecher Harald Schiffl auf APA-Anfrage nicht konkret au?ern. Die Betrage wurden jedoch "weit uber dem, was Missbrauchsopfer uber die Klasnic- oder die Landeskommissionen erhalten", liegen.

 

 

 

 

 




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