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Kirche Verlor in Streit Um Opfer-Datenauskunft

Der Standard
February 2, 2013

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Mann hatte sich an Opferschutzanwaltschaft gewandt und wurde von kirchlicher Datenschutz-Einrichtung kontaktiert

Wien - Ein Missbrauchsopfer hat nun von der Datenschutzkommission der Republik in einem Verfahren gegen die römisch-katholische Kirche recht bekommen. Der Mann, der von der Opferschutzanwaltschaft entschädigt worden war, hatte Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangt und wurde daraufhin von der kirchlichen Datenschutzkommission kontaktiert. Diese verweigerte allerdings die Auskunft und verwies wiederum zurück an Opferschutzanwaltschaft.

Der Beschwerdeführer hatte ein "Datenleck" vermutet, da er sich an die Opferschutzanwaltschaft sowie an die kirchliche Stiftung Opferschutz (die für die Entschädigungen aufkommt) gewandt hatte, die Antwort jedoch von der kirchlichen Datenschutzkommission kam. Dort hatte man festgehalten, dass man lediglich die Existenz von "Datenarten" beauskunfte und über keine Inhalte verfüge.

Kirche verletzte Recht auf Auskunft

Opferschutzanwaltschaft und Stiftung hätten sich an die Kommission gewendet, wie mit solchen Auskunftsbegehren umzugehen sei, war die Begründung für die Kontaktaufnahme. Die Bestimmungen der katholischen Kirche sähen vor, dass in "Zweifelsfragen" die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege, hatte es geheißen. Allerdings habe die Kommission keinerlei Informationen über den Inhalt von Daten, sondern nur über die Datenarten selbst.

Die Datenschutzkommission der Republik stellte nun fest, dass die Kirche den Beschwerdeführer in seinem Recht auf Auskunft über eigene Daten verletzt habe. Diese lege das Gesetz insoweit falsch aus, "als sie geltend macht, sie wäre nur verpflichtet, einem Auskunftswerber die über ihn grundsätzlich zur Verarbeitung vorgesehenen Datenarten offenzulegen und ihn sonst wiederum an die verantwortliche Stelle in der weitverzweigten Organisation der Beschwerdegegnerin zu verweisen, die die Daten sinngemäß freizugeben habe".

Plattform fordert Datenlöschung

Für die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt bedeutet der Spruch auch, dass die Opferschutzanwaltschaft ein Teil der Erzdiözese Wien ist und damit nicht unabhängig. Sie fordert die sofortige Löschung der Opferdaten.

Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser plädiert angesichts des Bescheids der Datenschutzkommission für eine unabhängige Aufklärung des sexuellen Missbrauchs in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen: "Mit der Feststellung, dass die Klassnic-Kommission ein organisatorischer Teil der Erzdiözese Wien ist, wird die Notwendigkeit einer unabhängigen Kommission zur Aufklärung von sexueller Gewalt in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen aufgezeigt." Er sieht einen klaren "Interessenskonflikt".

Auch Rechtsanwalt empfiehlt Löschung

Der Rechtsanwalt Heinrich Vana, der den Beschwerdeführer vor der Datenschutzkommission vertreten hatte, empfiehlt die Löschung der bei der Klasnic-Kommission gespeicherten Daten. "Wenn es in ein paar Monaten diese Opferschutzkommission der Erzdiözese Wien nicht mehr gibt, hat die katholische Kirche weiterhin Zugriff auf die hochsensiblen Daten der Betroffenen", befürchtet Vana eine Weitergabe der Daten innerhalb der Kirche.

Eine Entscheidung darüber, was nach Ende der Klasnic-Kommission mit den dort erhobenen Daten passiert, ist nach Angaben des Sprechers der Bischofskonferenz, Paul Wuthe, noch nicht gefallen. Klar sei jedenfalls, dass die Opferschutzkommission nur jene Daten an die Kirche weiter gebe, "die unbedingt erforderlich sind, um einem Opfer konkret zu helfen". Dies seien Name, Anschrift und Angaben darüber, was wann und wo passiert sei.

Herwig Hösele, der Sprecher der Klasnic-Kommission, ergänzte, dass keinesfalls sensible persönliche Daten oder Clearingberichte an die Kirche weitergegeben würden. Außerdem arbeite die Kommission unabhängig und die Kirche habe niemals Einfluss auf die Arbeit genommen. Der Beschwerdeführer könne in seine bei der Kommission gespeicherten Unterlagen aber natürlich Einblick nehmen. (APA, 2.2.2013)




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