| Kommentar Zum Artikel "Streit Um Personalakten" Im Bistum Trier
MissBiT
January 12, 2013
http://missbrauch-im-bistum-trier.blogspot.de/2013/01/kommentar-zu-artikel-streit-um.html
1. Grundsatzlich: Der Punkt schien vermeintlich an das Bistum Trier zu gehen. Dennoch gibt Uzulis hiermit eine Steilvorlage, die noch weitere Fragen aufwirft und das Bistum Trier in Erklarungsnot bringen durfte.
2. Andre Uzulis, neuer Pressesprecher im Bistum Trier, behauptet unter anderem: „Die 'Seitenreste' (man beachte die Anfuhrungszeichen seinerseits an dieser Stelle!) wiesen auf eine bei der damaligen Aktenfuhrung verwendete Bindetechnik hin. Auf dem verbleibenden Rand seien Dokumente aufgeklebt worden. „Die in der Akte 'freien Rander' seien nicht entstanden, weil man etwas nachtraglich abgeschnitten hatte, sondern weil sie noch nicht 'beklebt“ waren.“, sagt Uzulis.
Bei einer so sorgfaltigen Aktenfuhrung, die samtliche Korrespondenz zwischen dem Tater und dem Bistum Trier und die so manch' kuriose Eintrage enthalt, fallt es auf, dass die Akte abrupt endet. - Zufallig zum Tatzeitraum. Man will mir also glaubhaft machen, dass es angeblich uber einen Zeitraum von mehreren Jahren keinerlei schriftliche Kontakte zwischen Bischof und Priester gab. Als waren beide von der Bildflache verschwunden. Mit Verlaub, meine Herren. Dies ist mehr als unwahrscheinlich.
3. Wenn die in der Akte 'freien Rander“ lt. Meinung von Ackermann/Uzulis nicht „beklebt“ worden sind, frage ich mich also: Warum eigentlich nicht? Uber einen Zeitraum von mehreren Jahren, keine Visitationsbesichtigungen mehr? Keinerlei Genehmigungsanfragen auf Urlaub zwischen dem Priester und dem Bischoflichen Stuhl? Keinerlei Antrage mehr auf ein neues Fahrzeug? Merkwurdig. Warum wurde dies alles nicht festgehalten, so wie dies in der Akte in den Jahren zuvor nachlesbar ist? Dass der Priester nicht in einer Art Bermuda-Dreieck verschwand, ist ebenfalls nachweisbar. Denn er war ja hier in seiner Pfarrei prasent und verubte mehrfach sexuellen Missbrauch.
4. Ich erinnere an dieser Stelle an folgende Berichterstattung im Fall Gerolstein. Darin hei?t es: „Die Kammer eines Gerichts befand es als "befremdlich", dass die im Trierer Generalvikariat beschlagnahmte Personalakte des Angeklagten ab 1990 keinerlei Vermerke - auch nicht zur vorliegenden Sache - enthalt. Das stehe, so Vorsitzender Gerhardts, in krassem Widerspruch zu der Sorgfalt, mit der die Akte vor 1990 gefuhrt worden sei".
5. Den gro?eren Skandal sehe ich jedoch darin, dass das „weitere Opfer“, das verstandlicherweise anonym bleiben mochte und das ich personlich kenne, behauptet, ihm sei die Akte vorgelegt worden, die sowohl eine Verurteilung des Priesters enthalt als auch den Eintrag enthalt, dass das Bistum Trier intern vor diesem Priester „warne“! Wie konnte diese Akte das Bischofliche Archiv verlassen und auf „Umwegen“ (dir mir ebenfalls bekannt sind) in die Hande des Betroffenen gelangen? Dies sollten Seine Exzellenz bzw. Herr Uzulis einmal erklaren. Den Hinweis darauf erhielten Seine Exzellenz als auch der „Missbrauchsbeauftragte“ Peter Rutten im Juni letzten Jahres wahrend eines personlichen Gespraches mit anwesenden Zeugen von mir. Seine Exzellenz stieg damals das Blut sehr zu Kopfe und er sah irritiert bzw. verzweifelt Rutten an. Rutten fing an zu grinsen und wiegelte mit einer wilden Gestik und Kopfschutteln ab, nachdem er wissen wollte, wer das sein sollte und ich ihn darauf hinwies, dass ich den Namen und die genaueren Umstande nicht preisgeben werde. Es lage schlie?lich an ihnen, mir dies zu erklaren.
6. Dass Uzulis eine Garantie abgibt, dass das Bistum Trier seit 2010 keine Akten vernichtet habe, erachte ich als eine sehr waghalsige Au?erung seinerseits. Bereits sein Vorganger Stephan Kronenburg hatte bereits versucht, die Glaubigen fur dumm zu verkaufen. - Ebenfalls vergeblich.
7. Aus gegebenem Anlass weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass die Akte, in der unsereiner - womoglich aber auch Dr. Pfeiffer – Einsicht gewahrt wird, nicht die Personalakte eines Priester ist, die sich im „Geheimarchiv“ des Bischofs befindet – und im gunstigsten Falle noch ein wenig Wahrheit ans Licht bringen konnte. Zu der aber selbst die Staatsanwaltschaft offensichtlich keinen Zugang hat (siehe Westphal/Munchen-Freising), da sie am Kirchenrecht scheitert.
8. Hinzu kommt, dass das katholische Kirchenrecht vorschreibt, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spatestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind: Can. 489 – § 2:
"Jahrlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren." Wohlbemerkt -dies bezieht sich „lediglich“ auf Sittlichkeitsverfahren! Offensichtlich hat man auch versucht, Pfeiffer dahingehend zu tauschen. - Seine explizite Anfrage an die Bischofe blieb laut eigener Aussage bis heute unbeantwortet...
Seine Exzellenz! Sie sind am Zug!
Claudia Adams
|