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Neutrale Schiedskommission: 80 Prozent Der Antragsteller Manner, Geburtsjahr Meist Zwischen 1940 Und 1970

kathweb
October 25, 2012

http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/50183.html

Brussel, 25.10.2012 (KAP) In Belgien sind bislang 403 Entschadigungsantrage wegen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich gestellt worden. Rund 80 Prozent der Antragsteller seien Manner, meldet die Tageszeitung "Le Soir" (Donnerstag) unter Berufung auf einen Bericht der neutralen Schiedskommission, die Ende 2011 auf Vorschlag eines Sonderausschusses des belgischen Abgeordnetenhauses eingesetzt wurde. Der Gro?teil der Opfer sei zwischen 1940 und 1970 geboren; etwa 5 Prozent sind den Angaben zufolge uber 80 Jahre alt. Etwa zwei Drittel der Antragsteller seien Flamen, ein Drittel Wallonen.

Das Schiedsgericht, das seit Monatsbeginn tagt, habe bisher sieben Einigungen erzielen konnen, berichtet die Zeitung. "Den Opfern ist es in erster Linie wichtig, gehort und anerkannt zu werden", betonte die Vorsitzende des parlamentarischen Sonderausschusses, Karine Lalieux, dem Bericht zufolge. Antrage konnten noch bis Ende Oktober eingereicht werden. Das Verfahren soll insbesondere jenen Opfern Entschadigung gewahren, deren Falle strafrechtlich verjahrt sind.

Die Kirche in Belgien hatte sich Ende 2011 bereit erklart, sich bei den Entschadigungen fur Missbrauchsopfer den Empfehlungen einer neutralen Schiedskommission zu unterwerfen. Danach sollen je nach Schwere des Falles zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt werden, in besonders gravierenden Fallen noch mehr. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sollen bindend sein und nicht vor Gericht angefochten werden konnen. Die Zahlungen der Kirche sollen binnen drei Monaten an ihre Adressaten gelangen.

In Belgien wird seit mehr als zwei Jahren uber Konsequenzen aus Kindesmissbrauch durch Geistliche debattiert. Ausloser war im April 2010 der Rucktritt von Bischof Roger Vangheluwe von Brugge. Er gestand, einen Neffen jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Unter anderem wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission eingerichtet, die Empfehlungen etwa zur Verlangerung von Verjahrungsfristen gab.

 

 

 

 

 




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