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Ab Wann Ist Sexueller Missbrauch Verjahrt?

MVPO
September 28, 2012

http://www.mvpo.de/index.php?id=35&tx_ttnews[tt_news]=16195&cHash=a9fb9c937c30f229a7b3f0e13e225ee7



Berlin/MVPO Die strafrechtliche Verjahrung bei sexuellem Missbrauch wurde am 28. Oktober 2012 im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert.

Es ist erstaunlich, dass das Thema strittig ist. Argumente, die gegen eine

Verlangerung auf 20 Jahre sprechen, wie die SPD sie fordert, gibt es letztlich nicht.

Die SPD Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen hat in ihrer Rede erklart, warum

eine Verlangerung notwendig ist: "Menschen, vor allem Kinder, haben oftmals die Fahigkeit, erlittenes Leid in eine innere Schublade zu stecken. Oft dauert es Jahre, bis es wieder ins Bewusstsein tritt." Derzeit liegt die Frist der strafrechtlichen Verjahrung bei 10 Jahren. Zwar beginnt diese erst mit dem 18. Geburtstag des Opfers, jedoch spatestens, wenn das Opfer Ende zwanzig ist, kann der Tater strafrechtlich nicht mehr belangt werden.

Im Jahr 2010 sind sehr viele Missbrauchsfalle in Heimen und Internaten bekannt geworden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daraufhin einen Gesetzentwurf zur Verlangerung der straf- und zivilrechtlichen Verjahrungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjahrigen Schutzbefohlenen in das Parlament eingebracht. "Um das Thema endlich auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen, musste die SPD-Bundestagsfraktion nun einen Geschaftsordnungsantrag stellen und die Debatte erzwingen" erlautert die Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen das Verfahren.

Bereits im Oktober 2011 haben sich bei einer Anhorung die Sachverstandigen mehrheitlich fur eine Modifizierung der strafrechtlichen Verjahrungsfristen ausgesprochen. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalition diese wichtige Forderung bis heute schlichtweg ignoriert" so Sonja Steffen.

MVPO News red/sn

 

 

 

 

 




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