| Was DAS Kirchenamt Wusste
taz
September 18, 2012
http://www.taz.de/Missbrauchs-Ermittlungen/!101727/
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War nicht uber Ermittlungen informiert: Bischofin Kirsten Fehrs. Bild: dpa
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Wurde Hamburgs evangelische Bischofin Kirsten Fehrs wirklich von den Ermittlungen gegen vier fruhere ranghohe kirchliche Mitarbeiter uberrascht, wie sie bei einer Pressekonferenz sagte? Dorothee Schencking, eine der Anzeigensteller, bestreitet das: Auch der Kirchenleitung musse „bereits im Januar des Jahres bekannt gewesen sein“, dass zwei Anzeigen wegen Strafvereitelung erstattet worden seien.
Spatestens im Juli musste die Kirchenleitung aber von den Ermittlungen informiert worden sein, wie der Ahrensburger Pastor Helgo Matthias Haak berichtet. Er selbst sei am 19.?Juli von der Kriminalpolizei vorgeladen worden. Propst Hartwig Liebich, den er um Aussagegenehmigung bat, habe das Schriftstuck ans Kieler Landeskirchenamt weitergeleitet – die Erlaubnis auszusagen sei am 20.?Juli erteilt worden, die Vernehmung habe am 30.?Juli stattgefunden.
Kirchensprecher Mathias Benckert bestatigt Haaks Darstellungen zur Aussagegenehmigung. „Allerdings war das Landeskirchenamt nicht Verfahrensbeteiligter, hatte kein Recht auf Akteneinsicht und daher auch keine Informationen uber den genaueren Gegenstand des Verfahrens.“ Kiel habe die Staatsanwaltschaft schriftlich um genauere Informationen gebeten, aber keine Antwort erhalten. Das kann Oberstaatsanwalt Peter Anders aus dem Gedachtnis nicht kommentieren, betont aber, ein Antrag auf Akteneinsicht ware sehr genau gepruft worden. Der Oberstaatsanwalt fugt hinzu, seine Behorde werde bemuht sein, der Kirche ihre Entscheidung transparent zu machen.
Kirchensprecher Benckert argumentiert, bis vorige Woche hatten keine belastbaren Informationen vorgelegen. Das Amt habe darum „keinen Anlass gesehen, die Bischofin uber den Verwaltungsvorgang der Erteilung einer Aussagegenehmigung zu informieren.“
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