| DAS Dokumentartheater Berlin Positioniert Sich - Presseerklärung
Missbit
September 8, 2012
http://missbrauch-im-bistum-trier.blogspot.de/2012/08/das-dokumentartheater-berlin_4135.html
das dokumentartheater berlin
das dokumentartheater berlin positioniert sich.
Mit den Opfern der von den Jesuiten am Bonner Aloisiuskolleg jahrzehntelang verübten Sexualverbrechen. das dokumentartheater berlin wird die Opfer auf dem Weg ihrer Klage im Rahmen seiner künstlerischen Aktion begleiten.
Presseerklärung
Sieben mutige Menschen, sieben Kläger, der jüngste 27, der älteste 72. Alle von derselben Tätereinrichtung vergewaltigt. Sechs Jahrzehnte lang. Von den Jesuiten am Aloisiuskolleg….Am 26. September 2012 fordern sie ihr Recht ein.
Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, 10 K 1582/12
Erstmals gehen Opfer sexueller Verbrechen gegen eine deutsche Schulaufsicht vor.
Sieben Kläger des Jesuitenkollegs in Bonn klagen die Bezirksregierung Köln an.
Termin: 26. September 2012, 11.45 h, Zi. 33, EG, Apellhofplatz (WDR)
Sieben ehemalige Schüler, sämtlich Opfer sexueller Verbrechen, begangen von den Jesuiten des Aloisiuskollegs in Bonn führen einen bis heute einzigartigen Prozess. Sie wollen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln die Schließung einer Schule erzwingen. Einer Schule, die seit den Fünzigerjahren unter dem Gewand der Jesuiten und dem Deckmantel der Geistlichkeit sexuelle Verbrechen der scheußlichsten Art verübt hat. Die Täter sind entweder verstorben oder, so sie noch leben, nicht belangt worden. Die Jesuiten haben versucht, sich mit € 5.000,00 je Opfer (nicht je Verbrechen) freizukaufen.
Die Kläger wollen klären lassen, ob sich das Land NW, namentlich die Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde, aufgrund sechzig Jahre dauernden Versagens aus der Verantwortung stehlen darf. Sie wollen wissen, ob die Vorschrift des § 105 Schulgesetz NW einen Sinn hat, die sagt, dass die Schulgenehmigung bei Unzuverlässigkeit des Betreibers zu widerrufen ist. Der Betrieb wird in Form einer gGmbH (einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt. Ein Hort durchaus prominenter Absolventen. So 1972 der derzeitige Bundesminister der Verteidigung, Lothar de Maizière und der Entertainer Stephan Raab.
Chef der Tätereinrichtung ist jemand, der weiß, um was es geht. Am Canisius-Kolleg in Berlin, ebenfalls durch jahrzehntelange Verbrechen an Kindern und Schutzbefohlenen von sich reden machend, war Johannes Siebner Schüler, bevor er in den Schwarzwald ging und dortSt. Blasien vorstand, das sich ebenfalls durch Sexualverbrechen an Kindern hervortat.
Unvergessen sein Statement gegenüber der Badischen Zeitung im Winter 2010: „Als das Beben begann, wusste Siebner, was auf ihn zukam. Er war einige Tage zuvor von Mertes informiert worden. „Es war ein gewaltiger Sturm, aber es war kein Krawall", erinnert sich der 49-jährige, der zu dieser Zeit bereits seit acht Jahren im Kolleg war. Während Kamerateams das Canisius-Kolleg in der Hauptstadt Berlin belagerten, herrschte im tief verschneiten St. Blasien Ruhe' - ´den meisten war die Anfahrt wohl zu weit´".
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/st-blasien-die-lautlosen-schreie-hoeren--38571330.html
Erst zum Schuljahr 2012/2013 trennt Siebner sich von einer Frau namens Käufer, die in die Thematik der Tätereinrichtung des Aloisiuskolleg jahrelang involviert war. Käufer war zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage stellvertretende Schulleiterin, wohlvertraut mit „Harald". Nicht nur, weil sie mit ihm und den Opfern wiederholt Urlaub verbrachte.
Unter dem Nicknamen „Harald" taucht eine Figur der besonderen Sorte in dem sogenannten „Zinsmeister-Gutachten" der Prof. Julia Zinsmeister aus Bonn auf, das im Auftrag des Kollegs erstellt wurde.
Siebner engagierte, nachdem Zinsmeister den Auftrag zurückgab, einen „Aufklärer". Bintig mit Namen. Einen, nach eigener Außendarstellung, emeritierten Professor und noch tätigen Therapeuten. Bintig war jahrelang bei Gericht auf der Täterseite insoweit engagiert, als dass er half, die Motive ihrer sexuellen Straftaten zu erläutern. Bintig hat sich zuerst mit „Harald", danach mit einigen Opfern in Verbindung gesetzt. Gegen ihn ist bei der Staatsanwaltschaft Bonn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Geheimnisverrats anhängig. Grundlage des Verfahrens ist die möglicherweise unzulässige Weitergabe von Daten Dritter, AZ: 111Js 215/12 Ä, Staatsanwaltschaft Bonn.
Bei den Klägern des Verwaltungsgerichtsprozesses handelt es sich um
Einen 72-jährigen ehemaligen Professor der Uni Bonn. Ein Mann, der auch nach mehr als sechs Jahrzehnten unter den Folgen des Verbrechens der Jesuiten leidet und noch immer hochgradig traumatisiert ist.
Einen 57-jährigen Arzt, der erst vor kurzem erfuhr, dass auch seine beiden Brüder in die Fänge der jesuitischen Triebtäter gelangt waren. Einer von ihnen nahm sich das Leben, weil er es nicht mehr ertragen konnte. Drei Jahre fast täglich durch erzwungenen Anal- und Oralvekehr von einer 1972 verstorbenen jesuitischen Figur malträtiert.
Einen 43-jährigen Schauspieler, ein Jahr leidend unter sexuellen Verbrechen jesuitischer Triebtäter, erleidend das „Übliche", Anal- und Oralverkehr in kurzen Abständen.
Einen 34-jährigen Informatiker. Mehrere Jahre von Triebtäter „Harald" sexuell gequält.
Einen 29-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen. Von „Harald" 1997 als damals Fünfzehnjähriger nach Deutschland geholt. Mit Hilfe eines Komplizen, eines Bonner Rechtsanwalts und dessen Ehefrau. Diese stellten der Wahrheit zuwider bei der Bonner Ausländerbehörde den Antrag auf Einreise des Jungen zu ihnen. „Harald" hätte als damals 39-jähriger lediger Mann niemals die Erlaubnis erhalten, den ägyptischen Jungen zu sich zu nehmen. So stellten Komplize und Ehefrau nicht nur den Antrag, sondern flogen nach Ägypten und erzählten den Eltern des Jungen die Geschichte, die sie auch der Bonner Ausländerbehörde erzählt hatten. Der jetzt 29-jährige ist hochgradig traumatisiert. Zurück nach Ägypten kann er nicht ohne weiteres, weil nach den dortigen Grundsätzen Jungen wie er als homosexuell verpönt sind.
„Harald", gegen den seit mehr als zwei Jahren bei der StA Bonn ein Ermittlungsverfahren dahinsiecht, hat seine Liegenschaften verkauft und Domizil in Ägypten genommen.
Unweit des Hauses der Eltern des 29-jährigen.
Darüber hinaus hat er sich noch für die Dauer eines Jahres ein gesamtes Hotel angemietet. Über die Motive kann nur spekuliert werden.
Gegen seinen Komplizen, den Bonner Anwalt, hat der Ägypter eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld und Erstattung der Kosten für die Therapie beim Bonner Landgericht eingereicht. Sein Argument ist einleuchtend: Ohne die Tat des Anwalts und dessen Ehefrau hätte „Harald" niemals Zugriff auf ihn erhalten.
Da die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen „Harald" nur mäßig vorantreibt, erhält sie zur Zeit regelmäßig Briefe besorgter Bürger, die sich Gedanken machen um die schleppende Verfolgung von Sexualverbrechern.
Eine 29-jährige Ärztin. Von „Harald" als Minderjährige sexuell malträtiert. Danach sexuell abhängig gemacht. Zwei Suizidversuche. Einer davon haarscharf am Erfolg vorbei. Hochgradig traumatisiert. Zeitweise bei dem Komplizen, dem Bonner Anwalt, wohnen müssend.
Einen 27-jährigen Studenten. Drei Jahre leidend unter der Pädophilie und dem Sexualtreiben derer, denen er anvertraut war.
Demnächst werden sich die Kläger an die untere Wasserbehörde in Bonn wenden, Auskunft zu folgender Frage einzuholen: Wie kann es sein, dass, so geschehen, bei der Gelegenheit der Beisetzung des führenden Sexualtäters Wallmeyer und eines Herrn Stüper, der starb, bevor man seiner habhaft werden konnte, Leichenteile dieser Personen in die Erde eingebracht wurden, obwohl sie offensichtlich für das Gelände der gGmbH keine Genehmigung zum Betrieb einer Friedhofsstätte vorliegt?
Das Gericht tagt am 26. September 2012. Die gGmbH ist durch Gerichtsbeschluss beigeladen und hat somit Parteistatus. Der Prozess findet nicht, wie sonst üblich, vor dem Einzelrichter, vielmehr vor der gesamten Kammer statt.
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