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Einheitliche Richtlinien Für Opferschutz Fehlen

Der Standard
August 23, 2012

http://derstandard.at/1345165014654/Einheitliche-Richtlinien-fuer-Opferschutz-fehlen

Opfer des ehemaligen Kinderheims Wilhelminenberg in Wien meldeten sich von sich aus bei der Untersuchungskommission. Es wurden Interviews geführt, auch ein Lokalaugenschein fand statt.

Die Opferschutzstellen der Bundesländer arbeiten unterschiedlich - Generelle Richtlinien fehlen, da es sich um freiwillige Einrichtungen der Länder handelt

Bregenz/Innsbruck/Linz/Wien - Opfer von Gewalt in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen können sich seit 2010 in allen Bundesländern an Opferschutzkommissionen wenden. Eingerichtet wurden die mit Experten besetzten Kommissionen von den Ländern, einheitliche Richtlinien für die Arbeit der Kommissionen gibt es nicht.

Zur Festlegung der Entschädigungen habe man sich zwar die Richtlinien der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft, besser bekannt als "Klasnic-Kommission", zum Vorbild genommen, sagt Herwig Hösele, Sprecher der Anwaltschaft, "ansonsten arbeiten sie aber autonom". Da die Kommissionen freiwillige Einrichtungen der Länder seien, gebe es auch keinen Instanzenzug.

Kritik an fehlender Transparenz

Dieses Faktum wird immer wieder von Betroffenen kritisiert, ebenso fehlende Transparenz. Die Informationspolitik der Opferschutzstellen ist unterschiedlich: In Vorarlberg berichtet die Kommission periodisch via Medien über Fallzahl und Höhe der Entschädigungen. Auch in Wien präsentiert die Kommission regelmäßig Zwischenberichte. Als sich herausstellte, dass vor allem im Kinderheim Wilhelminenberg Zöglinge massiver Gewalt ausgesetzt waren, wurde eine zweite, eigene Kommission unter Vorsitz von Richterin Barbara Helige eingesetzt. Ein Endbericht wurde für nächstes Jahr angekündigt. In Kärnten fließen die Tätigkeiten von Kommission und Ombuds stelle in einen jährlichen Bericht ein.

In Niederösterreich werden zwar nicht regelmäßig Zwischenberichte über die Arbeit präsentiert, auf Anfrage gibt die Opferschutzstelle des Landes aber Auskunft über die Zahl der Anfragen und die Höhe der Entschädigungen. In Tirol ist man weniger transparent: Die Arbeit der Landeskommission wurde bislang nicht kommuniziert.

Neben Zuhören, Angebot von Therapie und finanzieller Unterstützung sei für die Opfer vor allem die Anerkennung des Leids wichtig, sagt der Vorarlberger Kinder- und Jugendschutzanwalt Michael Rauch. Grundlage dafür sind Gespräche mit den Betroffenen. Auch hier zeigen sich Unterschiede: Während auch in Kärnten, Wien, Niederösterreich und Linz Clearing-Gespräche mit den Betroffenen Basis für das weitere Vorgehen sind, beurteilt die Tiroler Kommission aufgrund schriftlicher Berichte. "Die reden nicht mit den Leuten. Warum ein Antrag abgelehnt wird, erfährt man nicht", kritisiert Erwin Aschenwald, Betroffener von Gewalt und Initiator einer Opfer-Hotline.

Therapie auf Wunsch

Ob Ablehnungen begründet und wie Antragsteller informiert werden, entscheidet die jeweilige Kommission. In Niederösterreich wurde zur fachlichen Beurteilung ein eigener Beirat eingerichtet. "Zwischen der Aufnahme des Falls und der Entscheidung auf Entschädigung erhält das Opfer keine Informationen", erklärt Antonia Licka, Leiterin der oberösterreichischen Kommission. Allerdings vermittelt die Opferschutzstelle sofort, wenn gewünscht, einen Therapieplatz.

In Tirol ist außer der Landeskommission noch eine eigene Opferschutzstelle in Innsbruck für städtische Einrichtungen tätig. Eine Historikerkommission beschäftigt sich zudem mit den Zuständen an der früheren psychia trischen "Kinderüberwachungsstation" der Uni-Klinik, eine U-Kommission des Bundesheers soll sexuelle Übergriffe von Soldaten an Heimkindern klären. Die Vorwürfe über Kinderarbeit in Heimen will Soziallandesrat Gerhard Reheis (SP) durch eine eigene Task-Force untersuchen lassen. (jub, kali, ker, spri, ver, DER STANDARD, 23.8.2012)




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