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Unterstutzung Von Betroffenen-initiativen

netzwerkB
August 10, 2012

http://netzwerkb.org/2012/08/03/unterstutzung-von-betroffenen-initiativen/

Sehr geehrte Frau Dr. Schroder,

Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.08.2012 in dem Sie uns mitteilen, dass es Ihnen nicht moglich ist, unseren Antrag auf Kostenubernahme im Rahmen der Unterstutzung von Betroffenen-Initiativen zu unterstutzen.

Zur Koordination der uber 500 Opfervereine grundete sich am 20. August 2011 die Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V. (BI) und wurde am 2. Dezember 2011 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg eingetragen unter: 95 VR 31053 B. Anspruch war es, den aufwandigen Dialog zwischen den Betroffenen zu koordinieren und eine einheitliche Position der verschiedenen Betroffenenverbande fur den Runden Tisch zu erfassen. Es durfte klar sein, dass sich allein aus diesem Anspruch noch kein Alleinvertretungsanspruch der BI fur die Betroffenen ergab. Ein halbes Jahr nach Grundung der BI steht die Einlosung des Anspruchs dieser Initiative mehr als in Frage. Gerade funf Vereine sind noch Mitglied. Dennoch gilt die Initiative der Regierung als reprasentative Stimme der Betroffenen und wird nun mit mehr als 27.000 Euro finanziert.

netzwerkB bittet um Antwort auf die Frage, warum die Regierung die BI (einen Betroffenenverein, der sich kaum von anderen Vereinen unterscheidet) mit 27.000 Euro finanziert.

Freundliche Gru?e

Norbert Denef

 

 

 

 

 




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