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Kathweb
July 31, 2012
http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/48349.html
Kirchliche Rahmenordung, die Einsatz von Missbrauchstätern im Kinder- und Jugendbereich verbietet, wird eingehalten
Wien (KAP) Die katholischen Diözesen haben Vorwürfe der "Plattform Betroffene kirchlicher Gewalt" geprüft und zurückgewiesen, wonach pädophile Missbrauchstäter weiterhin als Priester oder Laienmitarbeiter im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt werden. In mehreren Antwortschreiben auf eine entsprechende Anfrage der Plattform werde festgehalten, dass man sich in der Vorgangsweise bei Missbrauchsvorwürfen an die seit zwei Jahren geltende Rahmenordnung der Bischofskonferenz zum Umgang mit Missbrauchsfällen halte, hieß es am Dienstag auf Kathpress-Anfrage in den österreichischen Diözesen.
Das österreichweit gültige Regelwerk sieht vor, dass eine Diözesanleitung "keinesfalls pädophile Missbrauchstäter in der Pastoral einsetzt, wo der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gegeben ist". Ein Einsatz in anderen Bereichen ist zwar nach einer genauen Einzelfallprüfung und Einholung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens möglich. Dabei ist aber "die Art des Vergehens, die Schuldeinsicht und Wiedergutmachung des Täters, die Wiederholungsgefahr und die größtmögliche Sicherheit für die Menschen im Wirkungsbereich zu berücksichtigen", hält die Rahmenordnung der Bischofskonferenz fest.
Die "Plattform" hatte den Diözesanbischöfen im Juni in Briefen Namen von angeblich der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschuldigten und überführten Priestern und weiteren kirchlichen Mitarbeitern übermittelt, die noch immer ihren Dienst versehen würden. Sie forderte die Diözesen auf, nachhaltige Konsequenzen zu ziehen und bis Ende Juli über die Ergebnisse zu informieren.
Die Überprüfung der Angaben hat demnach ergeben, das von den 39 behaupteten Missbrauchstätern insgesamt vier aufgrund fehlender oder falscher Angaben der "Plattform" nicht zu identifizieren waren. In weiteren vier Fällen wurden neue, den Diözesen bisher nicht bekannte Vorwürfe vorgebracht, die nun untersucht würden.
Mehrere Anschuldigungen beziehen sich zudem auf Fälle, in denen sowohl Ermittlungen von Staatsanwaltschaften als auch kircheninterne Untersuchungen zu einer Entlastung der Beschuldigten geführt haben. In den anderen rund 20 Fällen sind laut den Diözesen von Seiten der Kirche und parallel zu staatlichen Justizverfahren Konsequenzen gezogen worden. Die Betroffenen seien entweder nicht mehr in der Seelsorge aktiv oder arbeiteten - wie in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz vorgesehen - nicht in der Kinder- und Jugendseelsorge sowie unter strengsten Auflagen.
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