| Ein Jahr Zuvor: Der Vertrag Zur Durchführung Eines Forschungsprojekts über Den Sexuellen Missbrauch an Minderjährigen Durch Katholische Priester, Diakone Und Männliche Ordensangehörige Im Bereich Der Deutschen Bischofskonferenz
Missbit
July 25, 2012
http://missbrauch-im-bistum-trier.blogspot.de/2012/07/185.html
185. Sitzung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz am 20./21. Juni 2011 in Würzburg-Himmelspforten
Sexueller Missbrauch im kirchlichen Bereich – Aktuelle Fragen
1. Arbeitshilfe
Seit Bekanntwerden der Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Priester und kirchliche Angestellte im vergangenen Jahr hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen sind bisher durch Pressemitteilungen und das Internet publiziert worden.
Die häufigen Aufrufe im Internet der Maßnahmen und Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Thema und zahlreiche Anfragen von außen, ob die Dokumente auch in gedruckter Form verfügbar seien, machen es sinnvoll, eine eigene Arbeitshilfe mit allen bisherigen Maßnahmen zu veröffentlichen.
In einer geplanten Arbeitshilfe sind die Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz seit der Frühjahrs-Vollversammlung 2010 in Freiburg enthalten. Sie reichen von der Erklärung der Frühjahrs-Vollversammlung in Freiburg über die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz bis hin zur Rahmenordnung Prävention und dem Vorgehen zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids. Außerdem fasst der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Bischof Dr. Stephan Ackermann, die Entwicklung zu diesem Thema in einem eigenen Beitrag zusammen. Die Arbeitshilfe schließt mit dem Wort der deutschen Bischöfe „Im Heute glauben", das auf der Frühjahrs-Vollversammlung 2011 in Paderborn verabschiedet wurde. In einem Anhang werden zwei wichtige Texte der Kongregation für die Glaubenslehre dokumentiert und Literaturempfehlungen gegeben. (Anlage 1)
2. Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde
Die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) beim „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich" in Bonn hat seit dem 14.03.2011 bisher sieben Mal ganztägig getagt und 321 von 501 eingegangenen Anträgen (Stand: 08.06.2011) beraten. Bis zum 4. August 2011 sind noch sechs weitere Sitzungen terminiert.
Die Höhe der durch die ZKS ausgesprochenen Empfehlungen bewegt sich zwischen 0 und 15.000 €. In der Regel empfiehlt die ZKS Zahlungen in Höhe von bis zu 5.000 € aus (vgl. B. III des Leistungspapiers). In besonders schweren Fällen, bei denen ihr diese materielle Leistung aufgrund der Schwere der Tat oder der Schwere der Folgen für das Opfer unangemessen erscheint, spricht sie sich für höhere oder zusätzliche Leistungen aus (vgl. B. IV).
Die Unterarbeitsgruppe zum Thema „Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene" Arbeitsgruppe 2 Justiz (Leitung Frau BM Leutheusser-Schnarrenberger) des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch" arbeitet an einer Auffanglösung für Betroffene sexuellen Missbrauchs im Sinne eines „Gemeinsamen Hilfesystem Rehabilitation". Die Unterarbeitsgruppe folgt damit einem Vorschlag, den die Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauch, Dr. Christine Bergmann, in ihrem Abschlussbericht vom 24.05.2011 vorgestellt hat und der im Plenum des Runden Tischs am 06.05.2011 diskutiert worden ist. Nach diesem Vorschlag soll die Zahlung von „Schmerzensgeld" allein den Institutionen überlassen bleiben soll. Eine Clearingstelle soll über die eingehenden Anträge auf Hilfeleistungen entscheiden. Die Kostenübernahme soll dann unmittelbar von der Institution wahrgenommen werden. Zur Stärkung des Vertrauens in die Angemessenheit der Entscheidungen der Clearingstelle soll das Entscheidungsgremium unter anderem mit Vertretern der Betroffenen und der zahlenden Institutionen besetzt werden. Letzteres kann auf die Fälle eigener Betroffenheit begrenzt werden. Das Anerkennungsverfahren wie auch Art und Höhe der Leistungen erfolgt nach verabredeten Standards.
Die Deutsche Bischofskonferenz sowie die Deutsche Ordensobernkonferenz haben trotz ihres eigenen Modells ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, daran weiter mitzuarbeiten.
3. Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch Geistliche und Ordensmänner im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Als vorläufig letzte Komponente zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche ist abschließend über das Forschungsprojekt „Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN) zu entscheiden. Es ergänzt ein wissenschaftliches Projekt, das in der Verantwortung von Prof. Dr. Norbert Leygraf, Essen, bereits angelaufen ist.
Über das KFN-Forschungsprojekt, das unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Pfeiffer durchgeführt wird, wurde verschiedentlich beraten. Zur Klärung rechtlicher Einzelfragen, insbesondere im Bereich des Kirchenrechts und des Datenschutzes, hat eine Arbeitsgruppe beratend mitgewirkt, der die Generalvikare Dr. Schwaderlapp, Prof. Dr. Beer und Spiza sowie der Justitiar des Bistums Mainz, Prof. Dr. Ling, angehörten. Mehrere Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz hatten Gelegenheit, Prof. Dr. Pfeiffer auch persönlich kennen zu lernen.
Im Ergebnis ist ein auf drei Jahre angelegtes Forschungsprojekt geplant, das in neun Bistümern den Zeitraum 1945 bis 2010 und in den restlichen Bistümern den Zeitraum 2000 bis 2010 betrifft. Einzelheiten des Forschungsplanes und des Vorgehens sind der Projektskizze und dem Vertragsentwurf zu entnehmen (vgl. Anlagen 2 und 3). Als Bistümer für den längeren Forschungszeitraum haben ihre Mitwirkung in Aussicht gestellt:
Bistum Erfurt, Erzbistum Hamburg, Bistum Hildesheim, Erzbistum Köln, Bistum Mainz, Erzbistum München und Freising, Bistum Osnabrück, Bistum Rottenburg-Stuttgart, Bistum Trier.
Die Generalvikare aus den deutschen Bistümern haben das Forschungsprojekt zuletzt intensiv während der Generalvikarskonferenz am 30./31. Mai 2011 in Hamburg beraten und befürwortet. Es soll im Fall einer entsprechenden Beschlussfassung zügig, aber auf die personellen Möglichkeiten und Ressourcen der Bistümer abgestimmt, angegangen werden.
4. Vergabeausschuss Präventionsfonds
Das Modell für „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde" vom 02.03.2011 (siehe Punkt B. I.) sieht die Einrichtung eines Vergabeausschusses vor, die über die Vergabe von Geldern aus dem Präventionsfonds entscheidet. Die Leitung des Vergabeausschusses hat der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Als Mitglieder der Projektstelle werden vorgeschlagen: GV Franz-Peter Spiza, Vertreter des VDD; Oliver Vogt, Präventionsbeauftragter Erzbistum Köln; Wolfgang Oswald, Präventionsbeauftragter Erzbistum Freiburg; Dr. Esther Klees, DGfPI-Geschäftsführerin, Düsseldorf; Dr. Bettina Janssen, Bonn.
Der Vergabeausschuss tagt mindestens einmal jährlich und berät telefonisch und per E-Mail über die eingehenden Anträge. Öffentlich bekanntgemacht wird die Besetzung des Vergabeausschusses im Rahmen der Fachtagung „Prävention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch – Aus 20jähriger amerikanischer Erfahrungen lernen" am 07.07.2011 in der Ruhr-Universität Bochum, eine Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltung für Präventions- und Missbrauchsbeauftragte der Diözesen und Orden in der Verantwortung des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz.
5. Beschlussvorschlag:
Der Ständige Rat stimmt dem Entwurf „Aufklärung und Vorbeugung – Dokumente zum Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" zu und empfiehlt eine baldige Veröffentlichung in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Reihe „Arbeitshilfen". Der Ständige Rat nimmt Informationen zu den Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde (vgl. zuletzt Ständiger Rat am 02.05.2011) sowie zur Einsetzung eines Vergabeausschusses für den Präventionsfonds entgegen. Der vorgelegte Vertragsentwurf und die dazugehörige Projektskizze des Forschungsvorhabens finden die Zustimmung des Ständigen Rats. Der Beauftragte soll nach Vertragsunterzeichnung öffentlich über die Forschungsförderung informieren.
Bonn, den 9. Juni 2011
«Anlage 2»
KRIMINOLOGISCHES FORSCHUNGSINSTITUT NIEDERSACHSEN E.V.
Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Forschungskonzept für eine empirische Untersuchung(*1)
Christian Pfeiffer / Lena Stadler
1. Die fünf Ziele des Forschungsprojekts
a) Die Untersuchung soll erstens belastbare Zahlen zum sexuellen Missbrauch durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige erbringen – und dies einerseits im Hinblick auf die Längsschnittentwicklung seit 1945 und andererseits als Querschnittsanalyse zur aktuellen Situation der Jahre seit der Jahrtausendwende.
b) Zum zweiten geht es darum, die Entstehung und den Verlauf des Missbrauchsgeschehens aus der Sicht der Opfer nachzuvollziehen und zu klären, welche Folgen die Taten bei ihnen ausgelöst haben.
c) Ein zentrales Anliegen ist es ferner, das Handeln der Täter zu analysieren und die Bedeutung der Einflussfaktoren zu erfassen, die ihre Taten gefördert haben.
d) Viertens soll die Untersuchung klären, wie sich die Katholische Kirche gegenüber Tätern und Opfern verhalten hat.
e) Schließlich geht es darum, gestützt auf die Untersuchungsergebnisse das bisherige Präventionskonzept(*2) der Kirche zu überprüfen und falls nötig ergänzende Vorschläge zu erarbeiten.
Zu fragen ist deshalb, wie die Untersuchung im einzeln zu gestalten ist, damit diese verschiedenen Zielsetzungen erreicht werden können. Drei Forschungsmethoden bieten sich hierfür an: die Aktenanalyse, die quantitative Datenerhebung mit einem Fragebogen und das qualitative auf Tonband aufgezeichnete Interview.
2. Methoden und Fragestellungen des Projekts
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Abb. 1: Überblick über die zum Einsatz kommenden Datenerhebungsmethoden zur Erstellung eines kohärenten Gesamtbildes des sexuellen Kindesmissbrauchs durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige
2.1 Die Längsschnittentwicklung des sexuellen Missbrauchs, 1945 bis 2010, begrenzt auf eine „Tiefenbohrung" anhand der Daten von neun Diözesen
Das erste Ziel des Forschungsprojekts ist es, das Ausmaß des Missbrauchs durch Priester, Diakone und Ordensmitglieder umfassend aufzuklären. Angesichts der Tatsache, dass sich offenbar die große Mehrheit der im Laufe des Jahres 2010 bekannt gewordenen innerkirchlichen Missbrauchsfälle in der Zeit vor 1990 ereignet hat, wird es nicht ausreichen, nur die letzten 10 oder 20 Jahre in die Untersuchung einzubeziehen. Dem hohen Anteil von Opfern aus der Altersgruppe der 50- bis 75-Jährigen wird man nur gerecht, wenn man mit der Datenerhebung bis in das Jahr 1945 zurückgeht.
Dies zeigen auch die bisher international und in Deutschland durchgeführten Untersuchungen zur Entwicklung der Fallzahlen. Die große Mehrheit der bekannt gewordenen Fälle hat sich danach in den 50er, 60er und 70er Jahren ereignet. Für die letzten drei Jahrzehnte zeichnet sich dagegen ein starker Rückgang ab, der in den letzten 10 Jahren besonders ausgeprägt ist. In den USA ist das inzwischen in den beiden Forschungsberichten des John Jay College dokumentiert(*3). Eine entsprechende Entwicklung wird zu Irland, Österreich und den Niederlanden berichtet(*4). Eine kürzlich abgeschlossene Untersuchung zur Erzdiözese München und Freising hat diesen Befund ebenfalls bestätigt(*5). Und schließlich ergibt sich auch aus den Altersangaben der Missbrauchsopfer, die sich bei der Hotline der Bischofskonferenz gemeldet oder sich brieflich an Vertreter der Katholischen Kirche gewandt haben, dass deren Missbrauchserfahrungen überwiegend mehr als drei Jahrzehnte zurückliegen(*6).
Dieser sich damit auch für Deutschland abzeichnende Unterschied von Vergangenheit und Gegenwart sollte möglichst klar herausgearbeitet werden. Zum einen kann nur bei einem möglichst langen Untersuchungszeitraum anhand der Längsschnittdaten geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß auch in Deutschland das innerkirchliche Missbrauchsrisiko im Vergleich zu früher abgenommen hat. Zum anderen erweitern sich durch den langen Untersuchungszeitraum von 65 Jahren die Erkenntnismöglichkeiten zu den Ursachen und den Präventionsperspektiven des Missbrauchs beträchtlich(*7).
Die Längsschnittanalyse zur Entwicklung der Fallzahlen planen wir anhand der Daten von neun Bistümern bzw. Erzbistümern durchzuführen, die in ihrer Zusammensetzung als repräsentativ für Deutschland einzuschätzen sind. Die Beschränkung der „Tiefenbohrung" auf etwa jede dritte Diözese wird deshalb empfohlen, weil nicht zu erwarten ist, dass eine sich auf 65 Jahre erstreckende, flächendeckende Datenerhebung im Vergleich dazu bessere Erkenntnisse bieten würde. Dies bestätigt die vom John Jay College New York im Auftrag der amerikanischen Bischofskonferenz durchgeführte Längsschnittanalyse zum Verlauf der Missbrauchszahlen seit 1950. Sie zeigt, dass die Entwicklung in den amerikanischen Diözesen über sechs Jahrzehnte hinweg weitgehend parallel verlaufen ist(*8).
Bei dieser Längsschnittanalyse kam das KFN zum Vergleich eine zusätzliche Datenquelle heranziehen, die wichtige Erkenntnisse verspricht. Gefördert vom Bundesforschungsministerium führte das Institut in den Monaten Januar bis März 2011 eine bundesweite Repräsentativbefragung mit 11.000 Personen dazu durch, ob sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden sind und wer gegebenenfalls die Täter waren. Ein entsprechender Datensatz liegt aus dem Jahr 1992 vor, in dem das KFN erstmals bundesweit eine derartige Untersuchung durchführen konnte. Da sich die uns berichteten Missbrauchsfälle über mehrere Jahrzehnte verteilen werden, eröffnen sich Vergleichsperspektiven, die es ermöglichen werden, die Besonderheiten und den Wandel der kirchlichen Missbrauchsfälle herauszuarbeiten. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Frage, welche relative Bedeutung dem sexuellen Missbrauch durch Priester im Verhältnis zur Gesamtzahl der Missbrauchsfälle in Deutschland zukommt. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Längsschnittentwicklung der Anzeigequote der Opfer des Missbrauchs oder die jeweilige Tatschwere. Auch hierzu wird erst die Gegenüberstellung der Forschungsbefunde aus beiden Untersuchungen klare Einschätzungen ermöglichen.
2.2 Die Querschnittsanalyse der registrierten Fälle, in allen Diözesen 2000 bis 2010
Für die Entwicklung von tauglichen Präventionsansätzen des innerkirchlichen Missbrauchs ist es unverzichtbar, besonders die aktuellen Fälle der Zeit seit dem Jahr 2000 gründlich zu analysieren. Sollte sich allerdings auch für Deutschland bestätigen, dass die Häufigkeit des Missbrauchs durch Priester, Diakone und Ordensangehörige seit 1980 stark abgenommen hat, würden die in den neun Bezirken ermittelten Fallzahlen der letzten 11 Jahre nicht ausreichen, differenzierte Datenanalysen vorzunehmen. Wir planen deshalb die anhand der Personalakten der Missbrauchstäter durchgeführte Datenerhebung für diesen Zeitraum auch auf die anderen 18 Diözesen, und damit auf alle Diözesen auszudehnen und ferner ab dem Jahr 2000 auch die männlichen Qrdensgemeinschaften in die Untersuchung einzubeziehen.
Die damit auf eine breitere Datenbasis gestellte Untersuchung wird es ferner ermöglichen, zu überprüfen, wie sich die 2002 in Kraft getretenen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang der Kirche mit Fällen des sexuellen Missbrauchs auf die Bearbeitung solcher Taten und die Reaktion gegenüber Tätern und Opfern ausgewirkt hat. So ist nach den Erfahrungen mit der in der Erzdiözese München und Freising durchgeführten Längsschnittuntersuchung zu erwarten, dass die Personalakten der letzten acht Jahre zu Tätern und Opfern wesentlich differenziertere Informationen enthalten als die aus früheren Jahrzehnten. Dies begründet die Erwartung, dass die Aktenanalyse für diesen Zeitraum eine sehr viel detaillierte Untersuchung ermöglichen wird als für die Jahre 1945 bis 2002. Hinzu kommt, dass die Diözesanverwaltungen und Orden seit 2002 weit häufiger als früher bei psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen zu den Tätern Gutachten in Auftrag gegeben haben, die sich in der Regel bei Personalakten befinden werden. Die in diesen Texten enthaltenen Informationen können erheblich dazu beitragen, die im Wege der Aktenanalyse erarbeiteten Erkenntnisse zu vertiefen und die Längsschnittuntersuchung ertragreich zu gestalten.
2.3 Zentrale Fragestellungen, die mit Hilfe der Längsschnitts- und Querschnittsanalyse untersucht werden sollen
Die sich über 65 Jahre erstreckende „Tiefenbohrung" zu neun Diözesen und die flächendeckende Querschnittsanalyse zu den Missbrauchsfällen der Jahre 2000 bis 2010 eröffnen Erkenntnismöglichkeiten zu einer Reihe von Fragen, die zur Erklärung des sexuellen Missbrauchs durch Priester, Diakone und Ordensmitglieder unverzichtbar erscheinen:
• Welche Veränderungen zeigen sich im Laufe der Jahrzehnte zum Alter sowie dem Geschlecht der Opfer, zu den Tatorten und zum Anteil der Mehrfachtäter? Wie hat sich die Einbeziehung von Mädchen in den Ministrantendienst auf das Geschlecht der Opfer ausgewirkt?
• Welche Besonderheiten weisen Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige, die Täter des sexuellen Missbrauchs waren, im Hinblick auf ihre Kindheit, ihre Jugend und ihr soziales Umfeld auf? Welche Besonderheiten ergeben sich hier im Hinblick auf die Täter, die zur Durchsetzung ihrer Missbrauchswünsche oder als Mittel der sexuellen Befriedigung Gewalt eingesetzt haben?
• Welches waren die von den Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen bevorzugten Vorgehensweisen bei der Anbahnung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger? Auf welche Weise wurde er beendet? Wer hat dazu die Initiative ergriffen? Welche Besonderheiten ergeben sich im Hinblick auf Tatorte und Tatzeiten? Auf welche Weise haben die Täter versucht, die Opfer dazu zu bringen, dass sie über das Erlebte schweigen?
• Zu welchem Anteil der Fälle war der Missbrauch auf einen einmaligen sexuellen Kontakt begrenzt? Welche Häufigkeit der Missbrauchshandlungen hat sich im Übrigen ergeben? Wie lange dauerte jeweils die Sexualbeziehung zwischen Täter und Opfer? Zu welchem Anteil handelt es sich bei den Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen, die sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben, um Mehrfachtäter? Welche besonderen Merkmale zeichnet diese Gruppe von Tätern aus? Über welchen Zeitraum hinweg haben sie ihre Taten begangen? Wie verändert sich der Anteil der Mehrfachtäter über die Jahrzehnte?
• Ergeben sich aus den Personalitäten zu den kirchlichen Tätern des Missbrauchs besonderen Verhaltensauffälligkeiten, wie etwa Körperverletzungsdelikte gegen Kinder und Jugendliche, Alkohol- oder Drogenprobleme, Verstöße gegen Dienstpflichten, finanzielle Unregelmäßigkeiten oder sonstige disziplinarrechtlich relevante Verstöße?
• Zu weichem Anteil handelt es sich bei den im Rahmen des Forschungsprojekts analysierten Fällen des sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensmitglieder um den Tätertyp des pädophil orientierten Mannes, der sexuell auf vorpubertäre Kinderkörper fixiert ist? Zu welchem Anteil handelt es sich um hebephile Männer, die eine sexuelle Vorliebe für Mädchen bzw. Jungen kurz nach der Pubertät haben? Zu welchem Anteil waren es Ersatzhandlungstäter, die sich an Kindern bzw. Jugendlichen vergriffen haben, weil sie ihre eigentliche Zielgruppe – erwachsene Frauen oder Männer – nicht erreichen konnten? Und zu welchem Anteil haben die Täter zur Durchsetzung des Missbrauchs oder zum Zweck der sexuellen Befriedigung Gewalt eingesetzt(*9)?
• Wie haben sich die Zahlen der vier Tätertypen im Laufe der 65 Jahre verändert? Bestätigt sich auch für Deutschland der in den USA ermittelte Befund aus der Aktenanalyse des John Jay Colleges(*10), wonach die Quote der pädophilen Täter über die Jahrzehnte hinweg relativ konstant bleibt, während der starke Rückgang der Missbrauchszahlen dort vor allem darauf beruht, dass die Zahl der „Ersatzhandlungstäter" seit den 70er Jahren drastisch gesunken ist?
2.4 Die Vorgehensweise bei der Datenerhebung anhand der kirchlichen Personalakten
2.4.1 Die vollständige Durchsicht aller Personalakten als Grundlage der Datenerhebung
Das Ziel, belastbare Daten zur Häufigkeit des Missbrauchs zu erhalten, lässt sich nur realisieren, wenn uns die Diözesen und männlichen Ordensgemeinschaften die Möglichkeit bieten, für den jeweiligen Untersuchungszeitraum alle Personalakten in die Datenerhebung einzubeziehen. Jede einzelne Akte muss als erstes daraufhin geprüft werden, ob sich in ihr ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch finden lässt. Dies bestätigt eine im Jahr 2010 in der Erzdiözese München und Freising durchgeführte Untersuchung zu allen registrierten Fällen des innerkirchlichen Missbrauchs der letzten 65 Jahre. Wie uns die mit dem Projekt beauftragte Rechtsanwältin Frau Dr. Westpfahl berichtete, ist es ihr gelungen, im Ergebnis neunmal mehr Fälle des Missbrauchs zu identifizieren als sie vorher dem zuständigen Missbrauchsbeauftragter der Erzdiözese durch eigene Recherchen oder durch Hinweise von Opfern bekannt geworden waren.
Die entscheidende Voraussetzung war hierfür nach Auskunft von Frau Dr. Westpfahl, dass man in einem ersten Schritt Mitarbeiter des kirchlichen Archivs sowie die darüber hinaus mit Personalakten befassten Mitarbeiter der Diözesanverwaltung beauftragt hatte, alle Personalakten der letzten 65 Jahre gründlich im Hinblick auf Missbrauchshinweise durchzusehen. Ferner hat sich dabei sehr bewährt, dass diese für die Akten zuständigen Mitarbeiter vom Generalvikar dazu verpflichtet wurden, in von ihnen unterzeichneten Erklärungen zu versichern, dass sie sich im Hinblick auf die Aktendurchsicht und die vollständige Herausgabe aller einschlägigen Akten korrekt verhalten haben. Für den Erfolg des Projekts erscheint es deshalb unverzichtbar, dass man in den Diözesen und den beteiligten Ordensgemeinschaften entsprechend verfahrt, d.h. zum eben wirklich alle Personalakten des jeweiligen Untersuchungszeitraums einbezieht und zum anderen von den zuständigen Mitarbeitern entsprechende Erklärungen erbittet.
2.4.2 Strafrichter und Staatsanwälte a.D. als Koordinatoren und Akteure der Datenerhebung – Auswahl und Schulung
Bei der Planung der Datenerhebung ist zunächst zu berücksichtigen, dass es aus kirchenrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, einschlägige Personalakten der Kirche zum Zweck der Datenerfassung an das KFN zu übersenden. Stattdessen muss die Datenerhebung vor Ort stattfinden, d.h. in Räumen, die den KFN-Mitarbeitern jeweils von der Diözesanverwaltung zugewiesen werden. Mit der Durchführung dieser Datenerfassung möchte das KFN Strafrichter und Staatsanwälte a.D. beauftragen, die über breite Erfahrungen mit derartigen Sachverhalten verfügen und es zudem gewohnt sind, über das zu Schweigen, was sie dienstlich erfahren haben. Ihre Auswahl sollte gemeinsam mit Vertretern der Katholischen Kirche vorgenommen werden. Das KFN schlägt vor, zunächst bei den Oberlandesgerichtspräsidenten und den Generalstaatsanwälten zu erkunden, welche Personen aus ihrer Sicht für diese Tätigkeit in Betracht kommen und anschließend bei den benannten ehemaligen Richtern und Staatsanwälten nachzufragen, ob sie Interesse haben, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Die ausgewählten Personen sollten auf ihre Tätigkeit in einem speziellen Schulungskurs sorgfältig vorbereitet werden. Von Seiten der Bischofskonferenz wird als Schulungsleiter Prof. Dr. Ling, Bistum Mainz, vorgeschlagen, von Seiten des KFN Prof. Dr. Pfeiffer und Frau Dr. Stadler. Wir empfehlen ferner zu der Veranstaltung auch Frau RAin Dr. Westpfahl hinzu zu ziehen, die durch die Erstellung des Gutachtens für die Erzdiözese München und Freising über breite Erfahrungen mit der Durchführung einer derartigen Aktenanalyse verfügt.
Anschließend sollte pro Diözese jeweils einer der ausgewählten Juristen als örtlicher Koordinator eingesetzt werden. Seine Aufgabe wäre es, gemeinsam mit dem jeweiligen Leiter des Archivs der Diözese dafür Sorge zu tragen, dass die Archivmitarbeiter sämtliche Personalakten von Priestern und Diakonen darauf hin prüfen, ob sich in den über sie zur Verfügung stehenden Akten Hinweise auf sexuellen Missbrauch finden lassen. Ferner wäre er gemeinsam mit den anderen Juristen des örtlichen Teams für die Datenerfassung zuständig. In einem von der jeweiligen Diözesanverwaltung zur Verfügung gestellten Raum sollen aus den einschlägigen Personalakten sowie Kirchengerichtsakten, Handakten und etwaigen Strafverfahrensakten sämtliche relevanten Fakten erfasst werden. Die für die Datenerhebung zuständigen Juristen werden ferner gebeten, zu jedem Fall eine kurze Beschreibung des Sachverhalts zu erarbeiten (Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers, Verhalten der Kirche bzw. der Kirche gegenüber Täter und Opfer). Bei der Entwicklung des Konzepts für diese Datenerhebung wird das KFN eng mit dem John Jay College New York zusammenarbeiten und dessen breite Erfahrungen aus der dort gerade abgeschlossenen Missbrauchsuntersuchung sowie den dort verwendeten Datenerhebungsbogen nutzen können.
2.5 Die die Aktenanalyse ergänzende qualitative Täterbefragung
Die unter 2.4 dargestellten Fragen zu den Tätern des Missbrauchs sollen zunächst anhand der Informationen beantwortet werden, die gestützt auf Personalakten, Gutachten und Gerichtsakten ermittelt werden konnten. Dies wird aber nicht ausreichen, der Realität des Missbrauchsgeschehens gerecht zu werden. Es ist deshalb unser Ziel, möglichst viele der Täter für eine Mitwirkung an der Untersuchung zu gewinnen. Wir möchten sie dafür motivieren, in ihren eigenen Worten im Rahmen von auf Tonband aufgezeichneten qualitativen Interviews einen großen Teil der oben unter 2.4 gestellten Fragen zu beantworten. Jedes Interview sollte danach möglichst an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder in zwei getrennten Abschnitten durchgeführt werden. Beim ersten Termin geht es primär um das gegenseitige Kennenlernen und die Biografie des Täters. Im zweiten Teil des Interviews steht die Tat im Vordergrund(*11), Insgesamt dauert das auf Tonband aufgezeichnete Interview meist mehrere Stunden. Es ermöglicht den Interviewpartnern, sich sehr differenziert auf all das einzulassen, was sie uns zur eigenen Person, zur Vorgeschichte und dem Ablauf der Tat(en) sowie zu der rückliegenden Bewertung des Geschehens vermitteln möchten. Unser Ziel ist es, zu den oben genannten vier Grundtypen von Missbrauchstätern (vgl. oben 2.4, vorletzter Fragenkomplex) möglichst jeweils 15 bis 20 in der beschriebenen Weise zu befragen.
Darüber hinaus schlagen wir der Deutschen Bischofskonferenz und dem an dem Projekt beteiligten Orden vor, die Chance der Untersuchung für ein bisher noch nie realisiertes Forschungsanliegen zu nützen. Wir haben das Ziel, möglichst auch mit solchen Priestern qualitative Interviews durchzuführen, die nach eigener Einschätzung von ihren sexuellen Neigungen her gefährdet sind, einen Missbrauch zu begehen, die aber bisher nicht zum Täter geworden sind. Dies setzt allerdings voraus, dass die Katholische Kirche dazu bereit wäre, allen aktuell beschäftigten Priestern einen Hinweis darauf zu geben, dass sie sich bei unserem Kooperationspartner Dr. Ahlers (Institut für Sexualpsychologie, Berlin) für ein anonymes Interview melden können.
2.6 Die Opferbefragung, Methoden und Fragestellungen
Die unter 1. skizzierten Ziele des Forschungsprojektes lassen sich nur dann vollständig realisieren, wenn auch die Missbrauchsopfer in die Untersuchung einbezogen werden. Die Täterangaben oder die in den Akten zur Tat enthaltenen Informationen reichen allein nicht aus, um das Missbrauchsgeschehen nachvollziehen zu können. Erst recht gilt dies im Hinblick auf die Folgen, die der Missbrauch beim Opfer ausgelöst hat oder die Frage, wie die Katholische Kirche mit den Opfern umgegangen ist. Wir planen deshalb, die Opfer auf zwei verschiedenen Wegen in die Untersuchung einzubeziehen – zum einen durch eine quantitative Datenerhebung, zum anderen durch qualitative Interviews.
2.6.1 Die quantitative Opferbefragung im Wege einer schriftlichen Datenerhebung
Die Fragebogenerhebung muss methodisch so realisiert werden, dass weder die datenschutzrechtlichen noch die sonstigen Interessen des Opfers verletzt werden. Wir sehen hier folgenden Weg als geeignetes Verfahren an: Die kirchliche Institution, bei der sich das Opfer ursprünglich gemeldet hat, bitten wir darum, schriftlich bei ihm anzufragen, ob es mit der Zusendung des Fragebogens einverstanden wäre oder ob es selber Kontakt zum KFN aufnehmen möchte. Hiergegen ließe sich zwar einwenden, Familienmitglieder könnten unbefugt das Schreiben der Kirche öffnen und dadurch zum ersten Mal von dem Missbrauch Kenntnis erhalten. Dies erscheint uns allerdings nur in extremen Ausnahmefällen als realistische Gefahr. Ein Opfer, das den Mut gehabt hat, sich an die Kirche zu wenden, wird dies in aller Regel mit den Familienmitgliedern besprochen haben, mit denen es zusammenlebt. Im Übrigen werden die kirchlichen Stellen selber diesen Weg der brieflichen Kommunikation mit Missbrauchsopfern gehen müssen, wenn sie beispielsweise Fragen der Schadenswiedergutmachung klären möchten.
Ergänzend zu der direkten Anfrage beim Opfer wäre es aus unserer Sicht hilfreich, das Forschungsanliegen des KFN im Rahmen der Pressekonferenz öffentlich bekannt zu machen, in der die Katholische Kirche das hier skizzierte Forschungsvorhaben über die Medien bekannt gibt. Bei dieser Gelegenheit könnten die Opfer bundesweit dazu aufgerufen werden, sich per Brief oder per Email direkt beim KFN zu melden, sofern sie dazu bereit sind, sich als Interviewpartner zur Verfügung zu stellen. Ergänzend käme hier ferner die Meldung bei den Missbrauchsbeauftragten der Diözesen bzw. Ordensgemeinschaften in Betracht.
Inhaltlich möchten wir uns bei der Gestaltung des Fragebogens weitgehend an dem Forschungsinstrument orientieren, das sich bereits im Jahr 1992 im Rahmen einer bundesweiten Repräsentativbefragung zum sexuellen Missbrauch bewährt hat und das wir nun seit Anfang 2011 gefördert vom Bundesforschungsministerium erneut gegenüber einer Repräsentativstichprobe von 11.000 16- bis 40-Jährigen einsetzen. Dank der Identität der meisten Fragen sowie der methodischen Vorgehensweise wird es so möglich, die Forschungsbefunde der drei Untersuchungen einander gegenüberzustellen und auf diese Weise die Besonderheiten einer Viktimisierung von Kindern und Jugendlichen durch Priester, Diakone und Ordensmitglieder genau herauszuarbeiten.
2.6.2 Die qualitative Opferbefragung
Bei allen Personen, die sich für die quantitative Datenerhebung zur Verfügung gestellt haben, möchten wir ferner in einem Begleitschreiben zum Fragebogen anfragen, ob sie darüber hinaus bereit wären, an einem qualitativen Interview mitzuwirken. Die seit Januar 2011 laufende, bundesweite Repräsentativbefragung zeigt uns, dass sich auf diesem Weg eine beachtliche Zahl von Opfern des Missbrauchs für ein auf Tonband aufgezeichnetes Gespräch motivieren lässt. Darüber hinaus werden wir uns darum bemühen, Personen, die nach den in den Akten enthaltenen Informationen im Verlauf der letzten 10 Jahre Opfer eines innerkirchlichen Missbrauchs geworden sind, für ein qualitatives Interview zu gewinnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es uns gelungen ist, den Täter ebenfalls für eine entsprechende Mitwirkung in unserem Forschungsprojekt zu motivieren. Wir versprechen uns aus der Gegenüberstellung der so gewonnenen Aussagen von Tätern und Opfern zu demselben Tatgeschehen besonders valide und tiefgehende Erkenntnisse dazu, wie es zu dem Missbrauch gekommen ist und wie er von beiden Seiten erlebt und verarbeitet worden ist. Im Hinblick auf die qualitativen Interviews weisen wir darauf bin, dass die hiermit beauftragten wissenschaftlichen Mitarbeiter des KFN vorher an einer besonderen Schulung zum Umgang mit traumatisch belasteten Missbrauchsopfern teilnehmen werden.
2.6.3 Zentrale Themen der Opferbefragung
Nachfolgend wird ein knapper Überblick dazu gegeben werden, welche Themen im Wege der quantitativen und qualitativen Opferbefragung untersucht werden sollen:
• Welche Längsschnittentwicklung ergibt sich zum innerkirchlichen sexuellen Missbrauch seit dem Jahr 1945, wenn wir als Datenquelle die Angaben der Opfer zugrunde legen, die seit Januar 2010 bundesweit von den kirchlichen Anlaufstellen registriert wurden?
• Welche Parallelen und Unterschiede ergeben sich, wenn die innerkirchlichen Missbrauchsopfer zum Tatgeschehen und den Folgen der Tat in gleicher Weise befragt werden, wie die Zufallsstichprobe der KFN-Opferbefragung des Jahres 2011? Bestätigt sich auch zu den kircheninternen Fällen der Befund, dass es sich bei Missbrauchsopfern mehrheitlich um Kinder und Jugendliche handelt, die in ihren Familien wenig Zuwendung und ein hohes Maß an körperlichen Züchtigungen bzw. Misshandlungen erlebt haben?
• Wie haben die innerkirchlichen Opfer die Anbahnung des ersten sexuellen Kontakts sowie das weitere Tatgeschehen erlebt? Wie ist die Beziehung zwischen Täter und Opfer verlaufen, falls es zu wiederholten sexuellen Kontakten gekommen ist? Wie kam es aus der Sicht der Opfer zu der Beendigung des Missbrauchs? Mit wem haben sie unmittelbar nach der Tat innerhalb oder außerhalb der Kirche über das Erlebte gesprochen? Haben sie förmliche Anzeige erstattet und wenn ja, wann?
• Welche Folgen hat der sexuelle Missbrauch unmittelbar nach der Tat bei den Opfern ausgelöst? Wie haben sie das Geschehen damals verarbeitet? Haben sie sich einer Therapie unterzogen? Wie bewerten sie gegebenenfalls den Erfolg dieser Therapie? Welche Langzeitfolgen werden von ihnen heute beschrieben? Haben sie Schadenersatz beantragt und erhalten? Welche Wünsche und Forderungen haben sie gegenüber dem Täter bzw. gegenüber der Katholischen Kirche?
3. Die geplante Zusammenarbeit zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)
Verantwortlich für die Durchführung der oben skizzierten Untersuchung ist das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen. Als sein zentraler Kooperationspartner ist der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) vorgesehen. Beide Institutionen haben für den Fall, dass die Deutsche Bischofskonferenz sich für die Durchführung des hier skizzierten Projekts ausspricht, folgende Zusammenarbeit vereinbart: Der VDD wird auf der Grundlage einer Beschlussfassung der Deutschen Bischofskonferenz die Bistümer Deutschlands ersuchen, sich an dem Forschungsprojekt zu beteiligen, dem KFN alle in den Bistümern erreichbaren Informationen über Fälle des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zur Verfügung zu stellen und dem KFN durch Ausfüllen eines Fragebogens Strukturdaten zur jeweiligen Diözese zu übermitteln. Ebenso werden die Orden darum gebeten, das Forschungsprojekt mit entsprechenden Informationen zu unterstützen.
Ferner wird der VDD die Diözesen und Orden darum bitten, mit den pensionierten Richtern und Staatsanwälten, die mit der Datenerhebung beauftragt sind, in der oben unter 2.5 dargestellten Vorgehensweise zusammenzuarbeiten und ihnen einen geeigneten Raum für die Durchführung der Aktenanalyse zur Verfügung zu stellen.
Der VDD wird ferner die Bistümer ersuchen, alle für sie erreichbaren Priester und Diakone, die in dem Forschungszeitraum Täter des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen waren, darum zu bitten, sich an der Untersuchung des KFN aktiv als Interviewpartner zu beteiligen. Entsprechendes gilt auch für Täter aus dem Ordensbereich. Und schließlich werden die Bistümer und Orden vom VDD darum gebeten, an die ihnen bekannt gewordenen Opfer des sexuellen Missbrauchs ein Schreiben des KFN weiter zu leiten, in dem diese gefragt werden, ob sie an einem Interview mitwirken oder einen Fragebogen ausfüllen möchten.
Der VDD und das KFN richten gemeinsam einen Projektbeirat ein, der das KFN bei der Durchführung der Untersuchung fortlaufend unterstützt und berät. Den Vorsitz fuhrt ein von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragtes Konferenzmitglied. Von Seiten des KFN nehmen an den Sitzungen des Projektbeirats Prof. Dr. Christian Pfeiffer und Dr. Lena Stadler teil. Sie stellen sicher, dass den Beiratsmitgliedern die von Seiten des KFN für die Besprechungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zugeleitet werden. Jeder Textentwurf für geplante Datenerhebungen, für Gesprächsleitfäden, für Zwischenberichte, abschließende Forschungsberichte oder Presseerklärungen wird zunächst dem Beirat zugeleitet. Er erhält Gelegenheit, gemeinsam mit den Autoren den Text zu erörtern. Er kann sich darauf beschränken, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Nach der Stellungnahme des Projektbeirats erarbeitet das KFN die Endfassung und leitet diese für eine letzte Durchsicht dem Beirat zu. Nach dessen Rückäußerung wird dem VDD der jeweilige Text zur Verfügung gestellt.
4. Personalausstattung
Das KFN benennt als Projektleiter Prof. Dr. Christian Pfeiffer. Er wird zudem einen Teil der qualitativen Interviews mit Tätern und Opfern durchführen und an der Abfassung des abschließenden Forschungsberichts mitwirken. Als stellvertretende Leiterin des KFN-Forscherteams ist die 29-jährige Psychologin Dr. Lena Stadler vorgesehen. Sie hat an der Universität Bremen nach Abschluss ihres Psychologiestudiums (Abschlussnote 1,0) im November 2008 an dieser Universität mit „summa cum laude" promoviert. Danach war sie im Jahr 2009 für ein Jahr als „lecturer" an der Griffith School Of Criminology And Criminal Justice, Brisbane/Australien tätigt. In dem geplanten Forschungsprojekt soll sie vor allem für die verschiedenen quantitativen Datenanalysen zuständig sein und wird außerdem an den Täterinterviews mitwirken.
Das KFN wird in dem Projekt ferner auf der Grundlage von Promotionsstipendien zwei Doktoranden/innen beschäftigen. Neben Frau Dr. Stadler sind sie zum einen für die Aktenanalysen und quantitativen Opferbefragungen und zum anderen für die qualitativen Opferinterviews zuständig. Außerdem wird das KFN auf der Basis eines Werkvertrages mit dem 44-jährigen Dr. Christoph Ahlers einen erfahrenen Sexualwissenschaftler in das Wissenschaftlerteam integrieren. Herr Dr. Ahlers hatte vor fünf Jahren gemeinsam mit Prof. Dr. Beier und weiteren Sexualwissenschaftlern an der Charité das Projekt „Kein Täter werden" initiiert. In dem Modellversuch erhalten pädophile und hebephile Männer die Möglichkeit, sich anonym und kostenfrei beraten zu lassen und an einer Therapie teilzunehmen. Herr Dr. Ahlers soll das KFN-Forscherteam fachlich beraten. Insbesondere wird er gemeinsam mit Prof. Dr. Pfeiffer und Frau Dr. Stadler für die qualitativen Täterinterviews zuständig sein sowie für die Erarbeitung des entsprechenden Abschnitts im Forschungsbericht.
5. Zeitplan des Forschungsprojektes
Von Seiten des KFN kann sofort nach Bewilligung des Projekts mit dem Projekt begonnen werden.
1.-3. Projektmonat
– Erhalt einer vollständigen Liste zur Zahl der Priester, die seit 1945 pro Jahr in der jeweiligen Diözese beschäftigt wurden
– Erarbeitung eines Datenanalyseschemas für die verschiedenen Aktenanalysen;
– Vorbereitung einer genauen Handreichung für die zur Aktenanalyse eingesetzten Richter und Staatsanwälte a.D.
– Auswahl von 9 Bistümern für die „Tiefenbohrungen"
– Auswahl der Staatsanwälte/Richter a.D. für die Aktenanalysen (Anfrage beim Präsidenten bzw. Generalstaatsanwalt des jeweiligen regionalen OLG bzw. der Generalstaatsanwaltschaft)
– Erarbeitung von Leitfäden für Täter- und Opferinterviews;
– Erarbeitung eines quantitativen Fragebogens für die Opferbefragung
– Erstellung eines Erhebungsbogens zur Struktur der Diözesen und Versendung in die Diözesen
4.-9. Projektmonat
– Schulung der ausgewählten Richter und Staatsanwälte
– Datenerhebungen in den 9 Bistümern für die „Tiefenbohrungen"
– Mit Unterstützung der Diözesanverwaltung Versendung der Fragebögen an die Opfer (quantitative Opferbefragung)
– Erstellung einer SPSS-Datenmatrix
– Erste qualitative Interviews mit Tätern und Opfern; Überarbeitung der Interviewleitfäden
10.-15. Projektmonat
– Fortsetzung der Interviews.
– Datenerhebung in den restlichen 18 Diözesen und Orden für den Zeitraum 2000-2010
– Dateneingabe der Opferbefragung
– Transkription der Interviews; Codierung der Tonbandabschriften
18. Projektmonat
Falls gewünscht: Zwischenbericht (erste Auswertungen der Aktenanalysen und der quantitativen Opferbefragung)
16-.20. Projektmonat
– Fortlaufende Dateneingabe
– Fortsetzung der Auswertung der qualitativen Interviews mit Tätern und Opfern und deren Transkription
24.-25. Projektmonat
– Beendigung der Dateneingabe, Datenbereinigung
26.-30. Projektmonat
– Datenauswertung
– Verknüpfung der Ergebnisse der verschiedenen Datenerhebungsmethoden
Ab 26. Projektmonat
– Erarbeitung der verschiedenen Forschungsberichte, Vorlage der Entwürfe beim Projektbeirat
– Erstellung des abschließenden Gesamtberichtes und Präsentation der Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit
6. Kosten des Projekts
Das KFN beantragt zur Durchführung der oben skizzierten Untersuchung beim VDD eine Projektforderung in Höhe von 445.471 €. Im Hinblick auf die einzelnen Posten der Kostenaufstellung möchten wir anmerken, dass für die Mitwirkung von Prof. Dr. Pfeiffer keine Kosten geltend gemacht werden. Im Hinblick auf die stellvertretende Projektleiterin, Frau Dr. Lena Stadler, beantragen wir die Übernahme der Hälfte ihrer Personalkosten. Hinzu kommen die beiden Promotionsstipendien, die Kosten für die wissenschaftlichen Hilfskräfte, die Werkvertragskosten für die Mitwirkung von Dr. Ahlers und die Sachkosten für die verschiedenen Datenerhebungen.
Bei der Abwägung von Kosten und Nutzen des Projekts sollte beachtet werden, dass die Untersuchung geeignet erscheint, dem durch die Missbrauchsfälle entstandenen Vertrauensverlust entgegenzuwirken. Dies bestätigt eine im Januar 2011 durchgeführte Repräsentativbefragung(*12). Danach sind 68,1 der Deutschen und 62,7 Prozent der Katholiken der Meinung, die Katholische Kirche trage nicht konstruktiv zur Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle in ihren Einrichtungen bei. Dieser kritischen Einschätzung kann die Deutsche Bischofskonferenz dadurch begegnen, dass sie mit dem hier vorgestellten Projekt das Gegenteil unter Beweis stellt und ihren Aufklärungswillen dokumentiert.
Personalkosten
Wiss. Mitarbeiterin (TVL E14) 50%
36 Monate
90.500 €(*13)
Doktorand (Doktorandenstipendium)
36 Monate (1365 + 80 KV Anteil für 1,5 Jahre + 1400 + 90 KV Anteil für 1,5 Jahre)
53.280 €
Doktorand (Doktorandenstipendium)
36 Monate (1365 + 80 KV Anteil für 1,5 Jahre + 1400 + 90 KV Anteil für 1,5 Jahre)
53.280 €
Wiss. Hilfskraft mit Abschluss
12 Monate, 80 Std./Monat, 13,50€/Std. zzgl. SozVers + Weihnachtsgeld
16.600 €(*14)
Wiss. Hilfskraft mit Abschluss
12 Monate, 80 Std./Monat, 13,50€/Std. zzgl. SozVers + Weihnachtsgeld
16.600 €(*14)
Hilfskräfte ohne Abschluss (Literaturrecherchen, Organisationsunterstützung, Hilfsarbeiten)
36 Monate, 60 Std/Monat, 8,53€/Std. zzgl. SozVers. + Weihnachtsgeld
24.300 €(*14)
Zwischensumme: Personalkosten
€ 254.560 €
Sachkosten
Dr. Ch. J. Ahlars/Dr. G. Schäfer (ISP) (Werkvertrag) (Täterinterviews)
40 Interviews á 3 Stunden á 100 € Stundensatz; Honorar für Mitwirkung als Autor des Forschungsberichts
22.000 €
Interviewkosten Täter
550 € pro Interview X 80 Täterinterviews
44.000 €
Interviewkosten Opfer
550 € pro Interview X 40 Interviews
22.000 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches Incentive für die Aktenanalyse): Supervision und Anwesenheit bei der Aktensichtung durch die Archivmitarbeiter
Langzeitanalyse 1945-2010 in 9 Bistümern; 8 Bistümer(*15) X 6 Wochen (=48 Wochen) X 40 Std. á 10 €/Std.
19.200 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches Incentive für die Aktenanalyse): Supervision und Anwesenheit bei der Aktensichtung durch die Archivmitarbeiter
Querschnitt in den restlichen 18 Bistümern 2000-2010:18 Bistümer X 3 Wochen = 54 Wochen X 40 Std. á 10 €/ Std.
21.600 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches Incentive für die Aktenanalyse): Detailanalyse der auffälligen Akten: Ausfüllen des Aktenanalyseschemas, Anfertigung von qualitativen Kurzzusammenfassungen
Langzeitanalyse 1945-2010 in 9 Bistümern; 2 Pers. X 9 Bistümer X 100 Std. X 10 €/Std.
18.000 €
Richter/Staatsanwälte (symbolisches Incentive für die Aktenanalyse): Detailanalyse der auffälligen Akten: Ausfüllen des Aktenanalyseschemas, Anfertigung von qualitativen Kurzzusammenfassungen
Querschnitt in den restlichen 18 Bistümern 2000-2010: 2 Pers. X 18 Bistümer X 40 Std. X 10 €
14.400 €
Dateneingabe (Werkverträge)
3100 Fragebögen gesamt (inkl. Aktenanalysebögen); 3 Fragebögen/Std. = 1033 Std. X 8,53 €
8.812 €(*16)
Frau RAin Dr. Westpfahl (Schulung der Richter/Staatsanwälte a.D. zur Aktenanalyse)
Honorar-Tagessatz
3.000 €
Drucktasten Fragebögen Opfererhebung
500 Fragebögen a 20 Seiten a 0,05 €
500 €
Porto Opferbefragung
800 Anfragen a 0,55 € = 440 € + 500 Großumschläge mit Rücksendeumschlag „Porto zahlt Empfänger" = 1450 €
1.890 €
Druckkosten Aktenanalyseschema
1450 Fälle a 15 Seiten a 0,05 €
1.087 €
Briefumschläge
5300 insgesamt X 0,10 €
530 €
Porto Zusendung auszufüllende Aktenanalysebögen in die Bistümer
27 Bistümer X 6,90 €
186 €
Porto Zusendung ausgefüllte Aktenanalysebögen zurück ans KFN
27 Bistümer X 6,90 €
186 €
Reisekosten
Reisekosten für die Richter/Staatsanwälte zu den Archiven
Langzeitanalyse: 9 Bistümer X 15 Tage (=120 Std.) X 2 Personen X4€ (Kilometergeld mit eigenen PkW, 0,2 € pro Km); Querschnitt 2000-2010; 18 Bistümer X 2 Personen X 5 Tage X 4 €
1800 €
Reisekosten Dr. Ch. J. Ahlers
Kooperationstreffen (zur Planung, Diskussion und Auswertung der Täterinterviews): 5 Reisen von Berlin nach Hannover und zurück
500 €
Schulung Datenerhebung
Schulung der 63 Richter/Staatsanwälte a.D. (2 für 18 Bistümer und 3 für 9 Bistümer = 63), Fahrtkosten nach Frankfurt a 150 € für insgesamt 68 Personen (die 63 Juristen sowie Frau Dr. Janssen, Herr Prof. Dr. Pfeiffer, Frau Dr. Stadler, Frau Dr. Westpfahl sowie 1 weiteres Kirchenmitglied) = 10.200 € + Bewirtung für 68 Personen a 15 €= 1020 €
11.220 €
Zwischensumme Sachkosten
190.911 €
Summe beantragte Fördermittel
445.471 €
7. Literaturverzeichnis
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«Anlage 3»
VERTRAG zur Durchführung eines Forschungsprojekts über den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
zwischen
dem Verband der Diözesen Deutschlands KöR
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
– nachfolgend VDD genannt –
und
dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.
vertreten durch den Vorstand, Herrn Prof. Dr. Christian Pfeiffer,
Lützerodestraße 9, 30161 Hannover
– nachfolgend KFN genannt –
wird folgendes vereinbart:
Präambel
Der VDD vereinbart mit dem KFN die Durchführung eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts über den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass dieses Forschungsprojekt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert und dass sie es nach besten Kräften fördern werden. Das geschieht insbesondere durch regelmäßigen Informationsaustausch.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung des KFN im Auftrag des VDD über den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
(2) Die beigefügte Projektskizze (Anlage 1) einschließlich des darin enthaltenen Zeit- und Kostenplans ist Inhalt des Vertrags.
(3) Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien richtet sich allein nach diesem Vertrag und seiner Anlage 1, Sonstige Vertragsbedingungen sind nicht vereinbart.
§ 2 Pflichten der Vertragsparteien
(1) Das KFN führt das Forschungsprojekt auf der Grundlage von Anlage 1 des Vertrages durch. Das KFN trägt dafür Sorge, dass die Forschungsarbeiten nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft durchgeführt werden.
(2) Neun (Erz-)Bistümer haben verbindlich zugesagt, sich an dem Forschungsprojekt zu beteiligen und werden dem KFN alle in den (Erz-)Bistümern erreichbaren Informationen über Fälle des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz seit 1945 für eine Längsschnittanalyse zur Verfügung stellen. Für den Zeitraum von 2000 bis 2010 haben alle (Erz-)Bistümer ihre Mitwirkung am Forschungsprojekt zugesagt. Außerdem werden die männlichen Ordensgemeinschaften gebeten, das Forschungsprojekt mit entsprechenden Informationen zu unterstützen.
Dies betrifft sowohl Akteninhalte über solche Fälle, die nicht der Strafjustiz bekannt geworden sind, als auch die Aktenzeichen aller Strafverfahren, die in dieser Zeit gegen die Personengruppe, die Gegenstand des Forschungsprojekts ist, wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durchgeführt worden sind. Für die Datenerhebung von 2000 bis 2010, an der alle 27 (Erz-)Bistümer ihre Beteiligung zugesagt haben, sind alle Akten von katholischen Priestern, Diakone und männliche Ordensangehörigen auszuwerten, die nicht vor dem 1. Januar 2000 verstorben sind.
(3) Zur Vorbereitung der Aktenanalyse findet in den (Erz-)Bistümern eine gründliche Durchsicht aller Personalakten von Priestern und Diakonen statt, die je nach Untersuchungszeitraum dort entweder seit 1945 tätig waren oder im Hinblick auf die Querschnittanalyse nicht vor dem 1. Januar 2000 verstorben sind. Hierfür wird in jedem (Erz-)Bistum ein örtliches Rechercheteam eingerichtet, dem als Verantwortlicher der Generalvikar sowie ggf. mehrere von ihm benannte Personen und ein besonders geschulter externer Jurist (Strafrichter/Staatsanwalt im Ruhestand) angehören. Aufgabe des Rechercheteams ist es, aus den Personalakten all diejenigen herauszusuchen, aus denen sich im Hinblick auf den jeweiligen Untersuchungszeitraum Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch einen Priester oder Diakon ergeben.
(4) Im Falle von Versetzungen hat das übernehmende bzw. entsendende (Erz-)Bistum zugesagt, dem KFN das Recht einzuräumen, bei der Personalverwaltung die Personalakte einzusehen bzw. auswerten zu lassen, um den früheren bzw. weiteren Lebensweg des betroffenen Priesters oder Diakons im Hinblick auf Auffälligkeiten überprüfen zu können. Um entsprechende Einsichtsmöglichkeiten werden die beteiligten Orden gebeten.
(5) Die Auswertung der von dem örtlichen Rechercheteam gefundenen Akten, aus denen sich im Hinblick auf den jeweiligen Untersuchungszeitraum Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch durch einen Priester oder Diakon ergeben haben, wird anhand eines zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Fragebogens bistumsintern durchgeführt. Verantwortlich sind hierfür jeweils ein bis drei externe Juristen (Strafrichter/Staatsanwalt im Ruhestand), die durch vom VDD und KFN zu benennende qualifizierte Personen geschult werden. Die Auswahl und Anstellung der externen Juristen erfolgt durch das KFN in Absprache mit den betroffenen (Erz-)Bistümern.
(6) Die (Erz-)Bistümer haben zugesagt an die ihnen bekannt gewordenen Opfer ein Schreiben des KFN weiterzuleiten, in dem diese gebeten werden, einen Fragebogen auszufüllen und/oder an einem Interview mitzuwirken. Entsprechendes gilt auch für die Orden.
(7) Die (Erz-)Bistümer haben zugesagt an alle für sie erreichbaren Priester und Diakone, die in dem Forschungszeitraum Täter des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen waren, ein Schreiben des KFN weiterzuleiten und sie aufzufordern, sich an der Untersuchung des KFN aktiv als Interviewpartner zu beteiligen. Entsprechendes gilt auch für Täter aus dem Ordensbereich.
(8) Bereits vorliegende forensisch-psychiatrischer Gutachten sind in das Forschungsprojekt gemäß Anlage 1 mit einzubeziehen. Die (Erz-)Bistümer haben zugesagt, ihre Nutzungsrechte daran auf das KPN zu übertragen sowie darüber hinaus ggf. erstellte Einzelgutachten dem KPN zur Verfügung zu stellen.
(9) Das KFN verpflichtet sich dazu, alle ihm im Zuge des Forschungsprojekts bekannt gewordenen Informationen zu Tätern, Opfern, dritten Personen und Institutionen zu anonymisieren und im Hinblick auf alle ihm bekannt gewordenen Informationen die Regeln des Datenschutzrechts anzuwenden.
(10) Das KFN verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Forschungsprojekts gewonnenen Informationen und Arbeitsergebnisse gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln. Eine Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung liegt nicht vor, wenn die Informationen vom VDD schriftlich freigegeben wurden. Das KFN trägt dafür Sorge, dass alle mit diesem Forschungsprojekt befassten Personen vor Tätigkeitsbeginn über die Vertraulichkeitsvereinbarung aufgeklärt werden und dass sie eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung unterschreiben.
§ 3 Projektbeirat und seine Mitwirkung bei der Erstellung von Forschungsberichten
(1) Der VDD und das KFN richten einen Projektbeirat ein, der das KFN bei der Durchführung der Untersuchung fortlaufend unterstützt und berät. Ein vom VDD zu benennendes Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz steht dem Projektbeirat vor. Der Projektleiter bereitet die Sitzungen vor und lässt den Beiratsmitgliedern die für die Besprechung erforderlichen Unterlagen zukommen.
(2) Jeder Textentwurf für einen Zwischen- oder abschließenden Forschungsbericht wird zunächst dem Beirat zugeleitet. Er erhält Gelegenheit, gemeinsam mit den Autoren den Text zu erörtern. Er kann sich darauf beschränken, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Nach der Stellungnahme des Projektbeirats erarbeitet das KFN die Endfassung und leitet diese für eine weitere Durchsicht dem Beirat zu. Nach dessen Rückaußerung wird dem VDD der Bericht zur Verfügung gestellt.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Das KFN räumt dem VDD das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die aus der Untersuchung entstehenden Daten und die von ihm erstellten Forschungsberichte sowie die darin enthaltenen Ergebnisse und Bewertungen auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen. Insbesondere erlangt der VDD das Recht, die Texte – auch auszugsweise – zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzutragen, zugänglich zu machen oder durch Bild-, Tonträger oder durch Funksendungen wiederzugeben. Hierzu bedarf es keiner besonderen Zustimmung des KFN. Die vorstehenden Rechte sind mit der vereinbarten Forschungsförderung des VDD abgegolten.
(2) Im Übrigen liegen alle Urheber- und Verwertungsrechte beim KFN und den am Forschungsprojekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insbesondere hat das KFN das Recht, die aus der Untersuchung entstehenden Daten und die von ihm erstellten Forschungsberichte sowie die darin enthaltenen Ergebnisse und Bewertungen für eigene wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Es hat insoweit genauso wie der VDD das Recht, die Texte – auch auszugsweise – zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzutragen, zugänglich zu machen oder durch Bild-, Tonträger oder durch Funksendungen wiederzugeben.
(3) Das KFN und die am Forschungsprojekt beteiligten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, ihre Nutzungsrechte frühestens acht Wochen nach Abgabe des Zwischenberichts und des abschließenden Forschungsberichts beim VDD wahrzunehmen. Vorher dürfen sie die Forschungsergebnisse nur mit schriftlicher Genehmigung der VDD publizieren oder in der Öffentlichkeit darstellen. Nach Ablauf von acht Wochen sichert das KFN dem VDD zu, Publikationen, die in Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen, vor der Veröffentlichung im Wortlaut zur Kenntnis zu bringen.
(4) Der VDD verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, dass es sich um ein von dem KFN durchgeführtes Forschungsprojekt handelt.
§ 5 Zahlungsvereinbarungen
(1) Der VDD stellt dem KFN entsprechend der Kostenaufstellung in Anlage 1 einen Gesamtbetrag in Höhe von 450.000 € als Forschungsförderung zur Verfügung. Wird dieser Betrag aus Gründen, die das KFN offenzulegen hat, über- oder unterschritten, erfolgt eine entsprechende Anpassung. Der Gesamtbetrag kann sich jedoch höchstens um 20% erhöhen.
(2) Die Forschungsförderung wird vom VDD in vier Teilbeträgen erbracht:
1. Teilbetrag in Höhe von 200.000 € innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss;
2. Teilbetrag in Höhe von 70.000 € nach Ablauf von 12 Projektmonaten;
3. Teilbetrag in Höhe von 120.000 € nach Vorlage des Zwischenberichts;
4. Restbetrag zwei Wochen nach Abgabe eines abschließenden Forschungsberichts.
(3) Soweit im Rahmen dieses Forschungsprojekts weitere Kosten (z. B. Reise- oder Sachkosten) anfallen, sind diese mit Zahlung der oben genannten Beträge abgegolten.
(4) Die Mittel werden auf das Konto des KFN überwiesen. Der VDD erhält über den jeweils zu überweisenden Betrag eine Mittelanforderung.
(5) Der VDD geht keine Verpflichtung ein, die Tätigkeiten, in deren Rahmen dieses Forschungsprojekt bearbeitet wird, über die Laufzeit des Vertrages hinaus finanziell zu unterstützen.
§ 6 Obliegenheiten der Vertragsparteien
(1) Sobald für das KFN erkennbar wird, dass sich erhebliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten in der Durchführung des Forschungsprojekts ergeben, insbesondere in der Anlage 1 festgesetzte Termine nicht eingehalten werden können, ist der Projektleiter verpflichtet, den VDD unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Zwischenergebnisse dieses Projektes bis zur Vorstellung des abschließenden Forschungsberichts nur nach Herstellung des Einvernehmens zwischen beiden Vertragsparteien Dritten gegenüber bekannt oder zugänglich zu machen.
(3) Die Einhaltung aller im Zusammenhang mit diesem Vertrag beachtlichen Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben obliegen allein dem KFN.
§ 7 Kündigung
(1) Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Eine Kündigung ist für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung für die Zukunft zulässig. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung während der Laufzeit des Forschungsprojekts, die Nichtanzeige von Forschungsergebnissen und deren ungenehmigte Publikation vor dem in diesem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt (vgl. § 4 Abs, 3).
(2) Ein wichtiger Grund ist für den VDD außerdem dann gegeben, wenn das KFN mit der Leistungserbringung oder Teilen hiervon trotz schriftlicher Aufforderung in Verzug ist und es einen schriftlich zugesagten Liefertermin aus einem vom KFN zu vertretenden Grund, um mehr als acht Wochen überschreitet. Für das KFN ist ein wichtiger Grund dann gegeben, wenn der VDD die vereinbarten Zahlungstermine aus einem von ihm zu vertretenden Grund um mehr als acht Wochen überschreitet. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Bei Ausscheiden des Projektleiters Prof. Dr. Christian Pfeiffer wird das KFN seine Position im Einvernehmen mit dem VDD neu besetzen.
(4) Im Falle der außerordentlichen Kündigung sind die Projektergebnisse in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung befinden, dem VDD unverzüglich zu übergeben. Für die bis zum Zeitpunkt des Kündigungsrechts entstandenen Nutzungsrechte gilt § 4 des Vertrags entsprechend.
(5) Das KFN erhält im Falle der außerordentlichen Kündigung die für die erbrachte Leistung geschuldete anteilige Forschungsförderung. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem KFN nicht zu.
§ 8 Ergänzende Vorschriften, Vertragsergänzungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrem Gehalt der Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 9 Gerichtsstand
(1) Bei Unklarheiten oder abweichenden Auffassungen zu einzelnen Regelungen oder Anforderungen dieses Vertrages verpflichten sich beide Vertragsparteien, eine einvernehmliche Lösung dadurch anzustreben, dass eine von beiden Seiten akzeptierte Mediatorin oder ein Mediator hinzugezogen wird. Die Kosten für das Mediationsverfahren werden von beiden Seiten zu gleichen Anteilen getragen.
(2) Scheitert das Mediationsverfahren, so ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bonn. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
§ 10 Sonstiges
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass über den Vorschlag des KFN, eine Repräsentativ-Befragung von Priestern und eine Befragung von Vertretern der Bistümer und Orden durchzuführen, zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird.
§ 11 Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
Bonn, den
Für den Verband der Diözesen
Pater Dr. Hans Langendörfer SJ
Hannover, den
Für das Kriminologische Forschungsinstitut Nds,
Prof. Dr. Christian Pfeiffer
Fußnoten
(*1) Zum obigen Thema hat das KFN im Herbst 2010 ein ausführliches 24-seitiges Forschungskonzept erarbeitet und der Deutschen Bischofskonferenz zugeleitet. Auf der Grundlage der danach eingegangenen Rückmeldungen haben wir den nachfolgend dargestellten Untersuchungsplan überarbeitet und ihn Mitte Februar 2001 als Drittmittelantrag bei der Deutschen Bischofskonferenz eingereicht.
(*2) Vgl. hierzu insbesondere die von der Deutschen Bischofskonferenz am 23.9. 2010 verabschiedete „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen", die Handreichung „Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindergarteneinrichtungen" vom 25.11.2010 sowie die am 24.1.2011 vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebene „Handreichung der Jugendkommission zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral" (beide Handreichungen verfügbar unter http://www.praevention-bildung.dbk.de/grundlagen-praevention/handreichungen/)
(*3) Vgl. John Jay College, 2004 und 2006.
(*4) Vgl. zu Irland: Eckhart, 2010, S. 92; zu Österreich und den Niederlanden sind dem KPN entsprechende Entwicklungen der Fallzahlen von den Kommissionen mündlich berichtet worden, die gegenwärtig damit befasst sind, im Auftrag der Katholischen Kirche systematische Untersuchungen einzuleiten.
(*5) Die Angaben beruhen auf einem Gespräch, das C. Pfeiffer und L. Stadler mit der Autorin des Untersuchungsberichtes, Frau RAin Dr. Westpfahl am 25.1.2011 in München über ihre Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Datenanalyse führen konnten.
(*6) Vgl. Deutsche Bischofskonferenz, 2010. Zwischenbericht der Hotline der Deutschen Bischofskonferenz für Opfer sexueller Gewalt. Verfügbar unter: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/Dossiers/Zwischenbericht_Teil2_StatistischeDaten101117.pdf
(*7) So hat sich In den USA gezeigt, dass der dort sehr ausgeprägte Rückgang der Missbrauchsfälle mit verschiedenen Einflussfaktoren zusammenhängt. Einerseits hat offenbar der Wandel der Sexualmoral in der amerikanischen Gesellschaft eine gewichtige Rolle gespielt. Andererseits führen die Forscher des John Jay Colleges ihn aber auch darauf zurück, dass die Katholische Kirche schrittweise präventiv wirkende Maßnahmen eingeführt hat. Ein Beispiel ist die Tatsache, dass das Thema Sexualität ab Mitte der 80er Jahre in der Aus- und Fortbildung der Priester nicht mehr langer tabuisiert, sondern zunehmend offen angesprochen wurde. Ferner hat sich nach den Erkenntnissen der amerikanischen Kollegen positiv ausgewirkt, dass In den Diözesen konstruktive Regeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen eingeführt wurden.
(*8) Vgl. John Jay College, 2004 und 2006.
(*9) Vgl. zu den verschiedenen Tätertypen Beier et al., 2005, 2006,2009; Ahlers, 2010.
(*10) Vgl. John Jay College, 2004 und 2006.
(*11) Bei diesem methodischen Vorgehen möchten wir uns an positiven Erfahrungen orientieren. die das KFN im Rahmen eines Projekts zur Kindertötung sammeln konnte. Es hat sich dort als sehr hilfreich erwiesen, Vater und Mütter, die wegen der Tötung ihres eigenen Kindes verurteilt worden waren, in einem ersten Abschnitt des qualitativen Interviews ausschließlich zu Person zu befragen. Dadurch konnte sich in einem eher entspannen Gespräch eine Vertrauensbeziehung entwickeln, die dann die Basis dafür war, sieh im zweiten Abschnitt des Interviews der Tat und den sie begleitenden Umständen naher zu zuwenden.
(*12) Vgl. Kölner Stadt-Anzeiger vom 29.1.5011, zitiert nach Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 31.1.2011, S.2
(*13) eingerechnet ist die Erhöhung der Vergütung ab 1.4.2011 und die weitere Erhöhung ab 1.1.2012
(*14) eingerechnet ist eine angenommene Erhöhung der Stundensätze um 2,5 % in Anlehnung an die Erhöhung der Tarifentgelte
(*15) Es werden für Berechnung der Aktensichtung nur 8 Bistümer angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass im Bistum München-Freising aufgrund bereits erfolgter Recherchen von Frau Dr. Westpfahl keine Aktensichtung mehr erforderlich ist. Erst für die Analysen der Akten, in denen Auffälligkeiten gefunden wurden, anhand des Aktenanalyseschemas ist hier erneuter Aufwand notwendig, so dass bei den Aktenanalysen 9 Bistümer für die Langzeitanalysen veranschlagt werden.
(*16) eingerechnet ein erhöhter Satz für Interviews
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