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Urteil: Pädophilen-Vereinigung Martijn Verboten

Niederlande Net
July 3, 2012

http://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/aktuelles/archiv/2012/juli/0703martijn.shtml

Martijns positiver Standpunkt bezüglich sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern verstößt gegen die guten Sitten der niederländischen Gesellschaft

Die niederländische Pädophilen-Vereinigung Martijn wurde vergangene Woche vom Zivilgericht in Assen verboten. Martijns positiver Standpunkt bezüglich sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern verstoße gegen die guten Sitten der niederländischen Gesellschaft hieß es in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft begrüßte die Entscheidung des Richters, ein ehemaliger Martijn-Vorstand hingegen sprach von einem „schwarzen Tag für die Meinungsfreiheit und für den Rechtstaat".

„Martijn begeht zwar keine Straftaten, die Mitglieder der Vereinigung sind allerdings darauf ausgerichtet, Sex mit Kindern zu haben. Das widerspricht den Werten unserer Gesellschaft so stark, dass die Vereinigung verboten werden darf", so das Gericht vergangenen Mittwoch in seinem Urteil. Damit wurde in den Niederlanden zum ersten Mal eine Vereinigung durch ein Zivilgericht aufgelöst.

Die Vereinigung Martijn wurde 1982 ins Leben gerufen, um Pädophilen ein Forum zu bieten und eine Stimme zu geben. Erotische Kontakte und sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern, die auf gegenseitigem Einverständnis basieren, schadeten niemandem und sollten gesellschaftlich akzeptiert und gesetzlich erlaubt werden, lautete der Standpunkt des Vereins. Alle drei Monate gab Martijn eine Zeitschrift heraus, worin neben Essays und Leserbriefen, in denen sexuelle Handlungen mit Kindern beschrieben wurden, auch Abbildungen von halbbekleideten oder nackten Kindern zu finden waren. Die Website des Vereins, die direkt nach dem Assener Urteil offline gesetzt wurde, bot Informationen über Pädophilie, ein umfangreiches Nachrichtenarchiv, sowie ein Forum für Mitglieder.

Erst am 18. Juni 2011 urteilte das niederländische Justizministerium, dass die Aktivitäten des Vereins nach niederländischem Strafrecht nicht strafbar seien. In diesem Sinne gab es keine Möglichkeit, die Vereinigung verbieten zu lassen oder sie aufzulösen. In der folgenden Debatte sah sich die Zweite Kammer genötigt, Stellung zu beziehen (NiederlandeNet berichtete). Ende 2011 strengte die Staatsanwaltschaft nun erfolgreich ein zivilrechtliches Verfahren gegen Martijn an: Dieser Prozess führte am 27. Juni 2012 zum Verbot der Vereinigung. Der Richter erklärte, dass die Vereinigung Martijn sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern verherrliche. Dies verletze die Rechte des Kindes. Die öffentliche Ordnung wiege in diesem Fall schwerer als die Meinungsfreiheit des Vereins. Die Mitglieder des Vereins könnten zwar eine andere Meinung haben als das Gericht und diese Meinung auch äußern, doch nicht mehr im Rahmen eines Vereins.

Madeleine van Toorenburg, Parlamentsmitglied für den CDA erklärte gegenüber der Tageszeitung de Volkskrant, das Urteil sei eine Erleichterung. „Doch das Problem der Pädophilie und des sexuellen Missbrauchs ist hiermit natürlich nicht gelöst." Ähnliche Töne auch vom GroenLinks-Abgeordneten Tofik Dibi: „Das Gefühl sagt: gut. Der Verstand fragt: Drängen wir die Pädophilie auf diese Art nicht in den Untergrund?" Auch um dies zu verhindern, gibt es seit dem 3. April dieses Jahres die Präventionsstelle Stop it Now!, die Ansprechpartner für jeden sein will, der sich von Kindern sexuell angezogen fühlt. Auf der Website www.stopitnow.nl und über das anonyme und kostenlose Sorgentelefon der Initiative finden niederländische Pädophile ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte.

Ob die Vereinigung Martijn gegen das Urteil in Berufung geht, bleibt abzuwarten. Die Gründung einer neuen Pädophilen-Vereinigung jedenfalls könnte sich schwierig gestalten. Durch das Assener Urteil kann die niederländische Staatsanwaltschaft in Zukunft derartige Vereinigungen auch strafrechtlich verfolgen.




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