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Padofile - Niederlandisches Gericht Verbietet DAS Krebsgeschwur Padophilen-verein "Martijn"

News4Press
June 27, 2012

http://www.news4press.com/Paedofile---Niederlaendisches-Gericht-verb_669672.html

Padofile - Niederlandisches Gericht verbietet das Krebsgeschwur Padophilen-Verein "Martijn"

Ein Verein, der sich in den Niederlanden fur sexuelle Beziehungen zwischen Kinder und Erwachsenen einsetzte, ist verboten worden. Die Organisation wurde 1982 gegrundet und hatte rund 60 Mitglieder. Martijn-Prasident Marthijn Uittenbogaard Foto bei einer Pressekonferenz im Marz 2012 macht den Eindruck eines netten Nachbarn von nebenan. Dieser Nachbar ist jedoch Padofilen-Unterstutzer der schlimmsten Art. Die Padophilen-Vereinigung "Martijn" wurde jetzt endlich verboten. Das zustandige Gericht in Assen im Nordosten des Landes ordnete am Mittwoch die Auflosung der rund 60 Mitglieder starken Organisation an. Ob allerdings mit dem Urteil auch die Loschung der Homepage verbunden ist, ist nicht bekannt.

Die Partij voor Naastenliefde, Vrijheid en Diversiteit PNVD, deutsch Partei fur Nachstenliebe, Freiheit und Vielfalt war eine niederlandische politische Partei, die offiziell am 31. Mai 2006 gegrundet hatte. Sie hat sich selbst am 14. Marz 2010 aufgelost, da sie die 570 erforderlichen Unterstutzungsunterschriften fur die Parlamentswahlen im Juni 2010 nicht erlangen konnte. Aufgrund ihres wichtigsten Forderungspunkts, der Herabsetzung des Schutzalters fur sexuelle Handlungen auf 12 Jahre, wurde die Partei in der niederlandischen Presse gemeinhin als „Padophilenpartei“ bezeichnet. Die PVND selbst wunschte statt dessen als „Anti-Religionspartei“ bezeichnet zu werden. Alle drei bekannten Mitglieder bekennen sich offen zur Padophilie. Parteigrunder und Schatzmeister Ad van den Berg ist wegen sexueller Belastigung eines Elfjahrigen 1987 vorbestraft. Parteisekretar Norbert de Jonge wurde von der Universitat Nimwegen 2006 zwangsexmatrikuliert, er war dort Student der Sonderpadagogik.

Die PNVD wurde fur die Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren wie bereits 1985-2002, seitdem: 16 Jahre, Legalisierung aller Drogen und Exhibitionismus sowie gegen eine mogliche Kriminalisierung der Zoophilie gegrundet. Auch pladierte die Partei fur einen komplett sakularen Staat und Bildung, mehr Burgerbeteiligung, die Abschaffung der Ehe im rechtlichen Sinne sowie ein Verbot des Verzehrs von Fisch und Fleisch. Den moglichen dadurch entstehenden Auswirkungen wollte die Partei mit mehr Aufklarung und Bildung zuvorkommen.

Die PNVD hat an keiner Wahl teilgenommen. Die Absicht, an den Wahlen zur Zweiten Kammer 2006 teilzunehmen, scheiterte beim Versuch, die fur die Zulassung erforderlichen 570 Unterstutzungsunterschriften zu erhalten. Da die Unterstutzungserklarungen im Vorfeld von Wahlen der jeweiligen Gemeindebehorde vorgelegt werden mussen, erklarte die Partei mehrmals die Absicht, auf dem Rechtsweg die Moglichkeit anonymer Unterstutzungserklarungen zu erstreiten. Am 12. April 2009 erklarte sie jedoch, auf eine solche Klage zu verzichten, die „uns Tausende Euros kosten wurde, wahrend die Erfolgschancen minimal sind.“

Gegrundet wurde die Partei mit dem Kurzel NVD, das jedoch auf Antrag einer gleichlautenden Sicherheitsfirma Juni 2006 gerichtlich verboten wurde. Mehrere politische Parteien in den Niederlanden waren mit den Forderungen der PNVD nach Legalisierung von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren sowie von harten und weichen Drogen nicht einverstanden und haben offen ein Verbot dieser Partei beantragt. Dies wurde jedoch von einem Gericht in Den Haag am 17. Juli 2006 in erster Instanz zuruckgewiesen. Urteilsbegrundung war, dass die Grundungsfreiheit politischer Vereinigungen die Basis einer Demokratie sei. 2006 wurde publik, dass der Vorsitzende Marthijn Uittenbogaard ein eigenes Blog bei de Volkskrant, eine der gro?ten Zeitungen des Landes, betrieb. Dies fuhrte zu einem Konflikt zwischen dem Ombudsmann der Zeitung und dem Chefredakteur. Letzterer verteidigte das Blog mit seiner Uberzeugung uber die Notwendigkeit einer Redefreiheit, wahrend sich der Ombudsmann daruber beklagte, dass dieses Blog drei Monate unentdeckt blieb. Obwohl Uittenbogaard im Oktober desselben Jahres das Blog von sich aus einstellte, kann dieses noch aufgerufen werden. Die Leitung der Partei setzte sich aus dem Vorsitzenden Marthijn Uittenbogaard, dem Schatzmeister Ad van den Berg und Norbert de Jonge als Sekretar zusammen. Die Leitung der Organisation soll enge Verbindungen mit der Vereinigung MARTIJN, einer Interessenvertretung von Padophilen gehabt haben.

Die Gruppe "Martijn" verherrliche sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen und stelle sie als normal und tolerierbar dar, befanden die Richter. Das sei ein "schwerer Versto? gegen die Werte unserer Gesellschaft". Martijn verletze die Rechte von Kindern, die sich nicht oder kaum gegen sexuelle Annaherungsversuche von Erwachsenen wehren konnten, hie? es in dem Urteil weiter. Der Fall wurde vor einem Zivilgericht in Assen verhandelt, wo sich der Sitz der Vereinigung befindet.

Im November hatte ein Strafgericht ein Vorgehen gegen die 1982 gegrundete Organisation abgelehnt. Der Staatsanwalt stellte daraufhin vor dem Zivilgericht einen Verbotsantrag. Diesen begrundete er unter anderem damit, dass der Verein, der auch eine Internetseite betreibt, sexuellen Straftatern ein "digitales und soziales Netzwerk" biete. Martijn-Prasident Marthijn Uittenbogaard nannte das Urteil einen "schwarzen Tag" fur die Meinungsfreiheit und den Rechtsstaat. Der Anwalt von Martijn hatte bereits im Mai angekundigt, im Falle eines Verbots Berufung einzulegen. Die Padophilen-Vereinigung fordert gesellschaftliche Akzeptanz fur sexuelle Beziehungen zwischen Minderjahrigen und Erwachsenen, wenn diese unter Einwilligung beider Beteiligter stattfinden. Der fruhere Prasident Ad van den Berg wurde im Oktober vergangenen Jahres wegen des Besitzes kinderpornografischer Fotos, Filme und Magazine zu einer mehrjahrigen Haftstrafe verurteilt.

Die deutsche Padofilen-Vereinigung "Die Krumme 13 abgekurzt K13" war eine Gruppe Padophiler und einiger ihrer Unterstutzer in Deutschland. Sie entstand 1993 zunachst als Selbsthilfegruppe fur Padophile und trat etwa ab 2001 auch offentlich mit dem Anspruch hervor, uber diese Form der Sexualitat aufzuklaren. Sie setzte sich fur die Legalisierung von Sexualkontakten Erwachsener mit Kindern und Jugendlichen ein. Nach zunehmenden Protesten gegen sie loste sich die Gruppe 2003 auf. Die Padofilen-Gruppe betreibt jedoch immer noch eine der gro?ten Internetseiten fur Padofile in Europa.

Mitglieder und Unterstutzer der K13 vertraten die Ansicht, dass Erwachsene einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Kindern und Jugendlichen herstellen konnten und diese daher erlaubt sein sollten. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland jedoch als sexueller Missbrauch von Kindern gema? § 176 Strafgesetzbuch StGB unter Strafe gestellt. Einvernehmliche Sexualkontakte mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind au?erhalb von Abhangigkeitsverhaltnissen grundsatzlich erlaubt, aber nach § 182 StGB dann als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar, wenn eine im Einzelfall festzustellende „fehlende Fahigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ von einem mindestens 21 Jahre alten Tater ausgenutzt wird; sexuelle Handlungen an Jugendlichen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Notlage sind grundsatzlich strafbar.

Die Gruppe forderte die Streichung oder mindestens Lockerung beider Paragrafen und zudem die Aufhebung des Paragrafen im Sexualstrafrecht, der die Verbreitung von Kinderpornografie unter Strafe stellt § 184 StGB. Ihre Mitglieder strebten die Entkriminalisierung dieser Tatbestande an, da diese aus ihrer Sicht sowohl ihre sexuelle Selbstbestimmung als auch diejenige der Kinder einschranken wurden. Sie behaupteten, damit einen Beitrag zur Minderung von Gewalt gegen Kinder zu leisten, die durch Unterdruckung padosexueller Neigungen gefordert werde.

Im Gegensatz dazu gehen Sexualforschung, Sexualpadagogik und Psychiatrie in Deutschland nahezu einhellig davon aus, dass zwischen Erwachsenen und Kindern keine einvernehmlichen Sexualkontakte moglich sind, weil das Macht- und Kompetenzgefalle zwischen ihnen diese nicht zulasst. Daher sei die von Padophilen oft beschworene „partnerschaftliche Beziehung“ zu einem Kind eine Illusion. Wissenschaftler heben hervor, dass sexuelle Handlungen Erwachsener an oder mit Kindern deren Personlichkeit schwere und dauerhafte Schaden zufugen konnen, auch wenn sie ohne direkte Einwirkung physischer Gewalt vorgenommen werden. Diesem Wissensstand gema? schutzt das bundesdeutsche Strafrecht spatestens seit der vierten Strafrechtsreform im November 1973 die „von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestorte Gesamtentwicklung des Kindes“ als besondere Auspragung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung.

Der bekennende Padophile Dieter Gieseking grundete die K13 1993 in Dusseldorf. Die Mitglieder der K13 unterstutzten Padophile dabei, sich offentlich zu ihrer Neigung zu bekennen, und wurden in einige Strafrechtsverfahren verwickelt, so dass die Gruppe vor allem Rechtsberatung und Offentlichkeitsarbeit fur ihre Mitglieder und andere Padophile leistete. Dazu gab Gieseking u.?a. die interne Zeitschrift fur die Emanzipation der Padophilie heraus. Diese wurde jedoch 1996 nach funf Ausgaben eingestellt, da Gieseking wegen des Besitzes und Verkaufs von Kinderpornografie fur ein Jahr inhaftiert wurde. 2001 versuchte die K13 vergeblich, sich in Trier als gemeinnutziger Verein fur Gefangenenhilfe eintragen zu lassen, und warb fur ihre Ziele verstarkt im Internet und durch Interviews.

Die Offentlichkeitsarbeit der K13 stie? auf zunehmende Proteste, besonders nachdem die Zeitschrift Der Spiegel im Dezember 2001 uber die K13 berichtet hatte. Die Kritiker warfen deren Mitgliedern vor, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verharmlosen und damit Straftaten an Kindern, die ohnehin haufig unangezeigt blieben, zu begunstigen. Padosexualitat sei keine „Kinderliebe“, sondern verletze die Menschenwurde des Kindes. Eine in Trier geplante Demonstration von Neonazis gegen die K13 und andere Padophile wurde durch Gegendemonstranten und ein Polizeiaufgebot verhindert. Nach Protestaktionen von Anwohnern und Kinderschutzvereinen setzte die K13 ihre Aktivitaten ab 2002 in Hamburg-Eidelstedt fort. In jenem Jahr unterschrieben etwa 50.000 Menschen eine Petition des Vereins Schotterblume e.V. Kontakt- und Informationsstelle fur Opfer von seelischer, korperlicher und sexueller Gewalt in der Kindheit und Partnerschaft an den Deutschen Bundestag, um ein Verbot padophiler Vereinigungen und der „Verbreitung padophilen Gedankenguts“ zu erreichen. Die Hamburger Burgerschaft befasste sich mit der K13, im Landtag von Schleswig-Holstein wurde eine Kleine Anfrage zum Thema gestellt.

Nach diesen anhaltenden Protesten wurde die Gruppe im Januar 2003 aufgelost. Zuvor im Herbst 2001 waren zwei Mitglieder der K13 wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet uber die damalige Webseite der K13 angeklagt worden. Dabei ging es um einen angeblich autobiografischen Text „Stefan-Text“, der unter anderem sexuelle Handlungen eines Kindes mit einem Erwachsenen schildert. Nach Hafturteilen mehrerer Instanzen sprach das Oberlandesgericht Koblenz beide im September 2005 mit einer deutlichen Ruge an die Vorinstanzen frei. Dies stie? u.a. bei der CDU Rheinland-Pfalz auf scharfe Kritik.

Padofile und Paderasten sind eine der schlimmsten Krebsgeschwure einer Gesellschaft in der immer haufiger Kinder sexuell missbraucht werden. Die soziale und finanzielle Verelendung in osteuropaischen Landern lasst die Hemmschwelle von Eltern und Alleinerziehenden immer niedriger werden, ihre Kinder fur Kinderpornografie und Kinderhandel zur Verfugung zu stellen. Immer mehr Internetseiten bringen "Lieferanten" und "Konsumenten" zusammen, um fur hohe Summen Padofile weltweit mit Kinder in allen Altersstrukturen zu versorgen. Das Gericht in Assen ist zu danken, dass sie das erste Mal das liberale Niederlande in die gesetzlichen Schranken weist. Die seelische und korperliche Unversehrtheit von Kinder ist eines der hochsten Guter, dass sich jede Gesellschaft in die Verfassung schreiben muss. Die Niederlande hat dieses Menschenrecht bis vor dem Urteil nicht garantiert.

[]

freier Journalist GNS

General News Service

Ehrenmitglied Heimkinderverband

Deutschland HKVD

- Mitglied Reporter ohne Grenzen -

Johannes Schumacher

Am Stadtrain 28a

41849 Wassenberg

Tel:024329335022

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