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Schuldig Oder Nicht Schuldig

Erzbistum Berlin
June 15, 2012

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Zum kirchenrechtlichen Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Wird ein Kleriker des sexuellen Missbrauchs verdachtigt, leitet die Diozese unabhangig von staatlichen straf- und zivilrechtlichen Verfahren zunachst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein, die schlie?lich zu einem Verfahren fuhren kann. Was das Ziel des kirchlichen Verfahrens ist und wo seine Grenzen sind, daruber hat unsere Zeitung mit dem Generalvikar des Erzbistums, Monsignore Tobias Przytarski, gesprochen.

Herr Generalvikar, als Offizial, Verantwortlicher fur die kirchliche Gerichtsbarkeit im Erzbistum Berlin, waren Sie „qua Amt“ mit Vorwurfen von sexuellem Missbrauch gegen Geistliche befasst. Wie ist das in Ihrem neuen Amt als Generalvikar?

 

 

 

 

 




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