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40 Millionen Euro Entschädigung Für Ex-Ddr-Heimkinder

The Stern
June 13, 2012

www.stern.de/news2/aktuell/40-millionen-euro-entschaedigung-fuer-ex-ddr-heimkinder-1840681.html

Ehemalige DDR-Heimkinder werden künftig für erlittenes Unrecht in staatlichen Erziehungseinrichtungen aus einem Hilfsfonds mit 40 Millionen Euro entschädigt. Einen entsprechenden Beschluss billigte das Kabinett, wie die Bundesregierung mitteilte. Der Fonds wird demnach zum 1. Juli eingerichtet und je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Eine entsprechende Vereinbarung hatten Bund und Länder zuvor in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und auch schon eine Satzung formuliert. Ein Bericht zur Heimerziehung in der DDR kam demnach zu dem Schluss, dass die Erlebnisse in den Heimen zu massiven Beeinträchtigungen im Leben der Betroffenen geführt haben, die über den Heimaufenthalt hinaus zum Teil noch bis heute nachwirken. Auch leiden viele Betroffene an schlechten beruflichen Chancen, Stigmatisierungen und psychischen Traumatisierungen.

Therapieangebote werden den Angaben zufolge schon jetzt zu einem guten Teil von den Krankenkassen und nach dem Opferentschädigungsgesetz gezahlt. Dennoch bleibe so manche therapeutische Aufarbeitung bisher unzureichend. Aus dem Fonds sollen nun individuelle Reha-Maßnahmen und Unterstützungshilfen für ehemalige Heimkinder gezahlt werden, die an Folgeschäden leiden. Auch soll es einmalige Geldleistungen als Ausgleich für die Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge geben.

Zur Einrichtung des Fonds sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) der "Ostsee-Zeitung": "Was diese Menschen erlitten haben, kann man mit einem solchen Fonds nicht wiedergutmachen, aber wir können das Unrecht anerkennen. Wir können die Folgen des Unrechts lindern helfen, psychologische Hilfen vermitteln, bei Fragen zu Renten und Krankenkassen helfen." Wenn man so wolle, sei der Fonds "der Versuch der Gesellschaft, die Opfer in den Arm zu nehmen".

Aus den Mitteln des Fonds sollen auch Anlauf- und Beratungsstellen für ehemalige Heimkinder in den ostdeutschen Bundesländern eingerichtet werden. Anträge auf Zahlungen aus dem Fonds sind bis zum 30. Juni 2016 möglich. Bereits seit Jahresbeginn gibt es einen entsprechenden Fonds für die Opfer von Heimerziehung in den westdeutschen Bundesländern. Er wurde gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen errichtet.




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