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Unverjahrbarkeit Gilt Fur Taten an Unter 12-jahrigen

Vaterland
June 12, 2012

http://www.vaterland.li/index.cfm?ressort=home&source=sda&id=109379

Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jahrigen Kindern sollen kunftig nicht mehr verjahren. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Standerat mit dieser Altersgrenze einverstanden erklart. Die Unverjahrbarkeitsinitiative steht damit vor der Umsetzung.

Bern. – Der Standerat hiess die neuen Regeln am Dienstag mit 35 zu 2 Stimmen gut. Die Vorlage geht mit einer kleinen, formalen Differenz zuruck an den Nationalrat. Wird diese ausgeraumt, ist die Gesetzesrevision bereit fur die Schlussabstimmung.

Volk und Stande hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertat und die Strafe fur solche Taten unverjahrbar sind.

Nun mussten die Rate genauer festlegen, was «vor der Pubertat» heisst. Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, gemass Fachliteratur beginne die Pubertat bei Madchen mit 9 Jahren und bei Knaben mit etwa 11 Jahren. Der Bundesrat habe darum die Grenze zunachst bei 10 Jahren festgesetzt, nach der Vernehmlassung dann aber auf 12 Jahre angehoben.

This Jenny (SVP/GL) forderte, die Grenze bei 14 Jahren festzulegen. Er verwies auf den Ende letzten Jahres bekannt gewordenen Missbrauch von 12- bis 16-Jahrigen Knaben durch einen Trainer. «Wollen wir, dass solche Taten verjahren?», fragte er. «Mit 13 Jahren ist man wirklich noch ein Kind.» Dies gelte jedenfalls fur Knaben. Moglichst viele sollten an ihnen begangene sexuelle Straftaten auch Jahre spater noch anzeigen konnen.

Die Befurworter der Altersgrenze von 12 Jahren fuhrten ihrerseits ins Feld, die Unverjahrbarkeit - die bisher nur fur Verbrechen wie Volkermord vorgesehen war - sollte ausschliesslich fur schwerste Verbrechen gelten.

Zudem sei die geltende Regelung fur uber 12-Jahrige ausreichend. Sie konnten bis zum Alter von 27 Jahren Anzeige erstatten, denn die Taten verjahrten erst nach 15 Jahren. Die Mehrheit uberzeugte dies: Der Rat lehnte Jennys Antrag mit 24 zu 9 Stimmen ab.

Prazisiert werden musste im Strafrecht auch, welche Straftaten unverjahrbar sein sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Tater lediglich fur sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Notigung, Vergewaltigung und Schandung von Kindern lebenslang zur Verantwortung gezogen werden konnen sollen.

Doch National- und Standerat setzten nun auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnutzung einer Notlage auf die Liste der unverjahrbaren Delikte. Kinderpornografie steht wie vom Bundesrat beantragt nicht auf der Liste der unverjahrbaren Delikte. (sda)

 

 

 

 

 




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