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Kirche Entschädigt Opfer Von Sexuellem Missbrauch

By Benjamin Lassiwe
PNN
June 5, 2012

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/653246/

Berlin - Die Missbrauchsfälle am katholischen Canisius-Kolleg, die Anfang 2010 bekannt wurden, lagen bereits Jahrzehnte zurück. Doch sie erhöhten auch die Aufmerksamkeit auf neuere Fälle von sexuellen Übergriffen auf Schutzbefohlene in kirchlichen und anderen Einrichtungen. Am gestrigen Montag legte das katholische Erzbistum Berlin einen Zwischenbericht in Sachen Missbrauch vor: Demnach laufen derzeit keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mehr gegen Priester, Jugendmitarbeiter oder Ordensangehörige in Diensten der Diözese.

Von den 19 Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs, die seit 2002 im Erzbistum Berlin auftraten, seien heute neun Fälle nicht mehr zu klären, da die Beschuldigten etwa bereits verstorben seien. Fünf Fälle seien abgeschlossen worden, in sechs Fällen liefen noch kirchenrechtliche Verfahren. Im Kirchenrecht gelten andere Verjährungsfristen als im Strafrecht, dienstrechtliche Konsequenzen wie etwa Pensionskürzungen sind daher auch Jahrzehnte nach den Taten noch möglich. Über die Konsequenzen, die es in den fünf abgeschlossenen Fällen für die Täter gegeben hat, hält sich das Erzbistum bedeckt. „Das kann ich Ihnen nicht sagen", erklärte Bistumssprecher Stefan Förner.

Zu einem großen Teil habe es sich um Taten gehandelt, die vor 1980 begangen wurden. Und in drei von sieben beantragten Fällen habe das Erzbistum bereits Leistungen für die Opfer bewilligt: Die Deutsche Bischofskonferenz hatte Anfang 2011 beschlossen, Missbrauchsopfern „in Anerkennung des erlittenen Leids" bis zu 5000 Euro auszuzahlen und Kosten für Therapiesitzungen zu übernehmen. Zumindest in diesen Fällen dürfte die Schuld der Täter also erwiesen sein.




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