| Bis Zu Einer Moglichen Internen Bestrafung Ist Es Ein Langer Weg
Volksfreund
June 4, 2012
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In den von den deutschen Bischofen verabschiedeten Leitlinien ist festgelegt, dass bei einem Missbrauchsverdacht gegen einen Priester eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einzuleiten ist - unabhangig von einem staatlichen Strafverfahren. Bestatigt diese Untersuchung den Missbrauchsverdacht, muss der zustandige Diozesanbischof Rom informieren.
Trier. Im Bistum Trier ist seit Oktober der scheidende Generalvikar Georg Holkenbrink fur die Voruntersuchung zustandig. Holkenbrink stutzt sich in der Regel zunachst auf den Bericht der von Bischof Stephan Ackermann ernannten Missbrauchsbeauftragten. Danach spricht er mit den beschuldigten Priestern, "verschafft sich Kenntnis von den Ermittlungsergebnissen, wenn ein staatsanwaltschaftliches Verfahren lauft, uberpruft eventuell Mitteilungen Dritter" und gibt ein forensisch-psychologisches Gutachten in Auftrag.
Die Erkenntnisse fasst Holkenbrink dann in einem Abschlussbericht zusammen, den er mit den dazugehorigen Unterlagen an die Glaubenskongregation in Rom schickt.
Von den in den vergangenen zwei Jahren im Bistum Trier eingeleiteten Voruntersuchungen sind laut Bischofssprecher Stephan Kronenburg neun abgeschlossen. In sieben Fallen werden die Abschlussberichte erstellt, zwei Verfahren wurden bereits nach Rom gemeldet und kamen von dort aus mit der Vorgabe zuruck, Strafverfahren einzuleiten.
Interessant daran ist, dass alle Trierer Falle laut Bistum strafrechtlich verjahrt sind, die Glaubenskongregation sich kirchenrechtlich uber diese Verjahrung aber hinwegsetzen kann. Beim Strafverfahren gibt es zwei Moglichkeiten: Es gibt einen Prozess vor einem Kirchengericht. Oder der Bischof erlasst ein Strafdekret. Wird eine dauerhafte Strafe ausgesprochen, liegt die letzte Entscheidung noch einmal bei der Glaubenskongregation.
Dieses komplizierte Hin und Her zwischen Bistum und Rom ist mit ein Grund, warum es lange dauert, bis eine Entscheidung fallt. Allein die Voruntersuchung dauert nach Angaben des Bistums Trier bis zu anderthalb Jahren.
Die letztlich ausgesprochenen Strafen werden nicht an die gro?e Glocke gehangt. In den Leitlinien steht, dass eine "angemessene Information der Offentlichkeit unter Wahrung des Personlichkeitsschutzes der Betroffenen" gewahrleistet werde - eine mehr als schwammige Formulierung. Laut Bischofssprecher Stephan Kronenburg werden aber auf jeden Fall die Opfer uber Sanktionen informiert.
Nachdem neun der in den vergangenen zwei Jahren unter Bischof Stephan Ackermann eingeleiteten Missbrauchs-Voruntersuchungen abgeschlossen sind, durften erste Sanktionen wohl noch in diesem Jahr verhangt werden. Elf der betroffenen 16 Bistumspriester sind im Ruhestand, drei noch im Dienst, einer ist beurlaubt und einer laisiert. Die Frage, ob die Geistlichen derzeit noch Gottesdienste feiern durfen oder sie mit einem Zelebrationsverbot belegt sind, lie? das Bistum unbeantwortet. sey
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