| Emsland: Verfahren Gegen Früheren Pfarrer
NWZ
May 31, 2012
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Bilderstrecke Das Landgericht Osnabrück hatte das Strafverfahren wegen Vergewaltigung im September vergangenen Jahres eingestellt. Der Vatikan hat das Kirchengericht des Bistums Münster jetzt damit beauftragt, ein kirchenrechtliches Strafverfahren einzuleiten.
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Osnabrück. Der Vatikan hat das Kirchengericht des Bistums Münster damit beauftragt, ein kirchenrechtliches Strafverfahren gegen den früheren Pfarrer von Spelle im Kreis Emsland aufzunehmen. Der inzwischen 51-jährige Priester war im März 2010 vom Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode wegen des Vorwurfs eines Sexualdelikts von seinen Aufgaben entpflichtet worden, teilte das Bistum Osnabrück am Mittwoch mit.
Der Fall sei an die Staatsanwaltschaft Osnabrück weitergeleitet worden. Das Landgericht Osnabrück hatte das Strafverfahren wegen Vergewaltigung im September vergangenen Jahres jedoch eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Pfarrer angeklagt, in den 90er Jahren ein damals 14jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Priester hatte sexuelle Handlungen zugegeben, jedoch Gewaltanwendung bestritten. Das Landgericht Osnabrück hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Anschuldigungen könnten nicht mit erforderlicher Sicherheit nachgewiesen werden. Aussage stehe gegen Aussage.
Entlassung aus dem Klerikerstand droht
Bei Bekanntwerden der Vorwürfe habe das Bistum auch das kirchenrechtliche Verfahren in Rom beantragt, sagte Bistumssprecher Hermann Haarmann. Dort gehe es grundsätzlich um andere Aspekte als beim Zivilrecht. Entscheidend könnte etwa sein, dass der Priester zugegebenermaßen eine Beziehung zu einem Mädchen gehabt habe. Zivilrechtliche Erkenntnisse würden aber immer auch einbezogen.
Der Strafenkatalog reicht laut Bistumssprecher von der befristeten Entbindung von bestimmten Aufgaben bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand. „Dann dürfte er nicht mehr Priester sein." Ebenso sei aber auch ein Freispruch möglich. Bis zum Ausgang des Verfahrens, dass sich wahrscheinlich mehrere Monate hinziehen werde, bleibe der ehemalige Pfarrer von Spelle weiter seiner kirchlichen Ämter enthoben. Das benachbarte Bistum Münster sei möglicherweise deshalb mit dem Verfahren beauftragt worden, um eine größt mögliche Unabhängigkeit zu garantieren, sagte Haarmann.
Arbeit mit Minderjährigen untersagt
In einem weiteren Fall, den das Bistum an den Vatikan gemeldet hatte, sei ein sogenanntes kirchenrechtliches Strafdekret erlassen worden. Der damalige Pfarr-Administrator mehrerer Gemeinden im nördlichen Emsland war im Dezember 2010 von seinen Aufgaben entpflichtet worden, weil er über das Internet kinderpornografische Inhalte genutzt hatte. Durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden wurde gegen den Priester eine Geldstrafe verhängt. In dem kirchenrechtlichen Strafdekret wurden ihm jetzt einschränkende Auflagen gemacht, etwa bei der Internetnutzung. Die Arbeit mit Minderjährigen wurde ihm untersagt.
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