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Missbrauchsopfer Bitten Kirche Zur Kasse

op-online
May 12, 2012

http://www.op-online.de/nachrichten/hessen/missbrauch-entschaedigung-kirche-2240485.html

Fulda/Limburg/Mainz - Nach dem Skandal um Gewalt und sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche haben Opfer in Hessen dutzendfach Entschadigungszahlungen erfolgreich eingefordert. Von Jorn Perske (dpa)

Geld/Symbolbild

Das hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa in den Bistumern Fulda, Limburg und Mainz ergeben. 56 Antrage wurden in den drei Bistumern gestellt, in 48 Fallen wurde Geld gezahlt - bis zu einer Hohe von 14?000 Euro. Vor einem Jahr hatte die katholische Kirche Missbrauchsopfern ermoglicht, finanzielle Hilfen zu beantragen.

Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Bonn sind aus dem Bundesgebiet bislang 1030 Antrage eingegangen. In mehr als 90 Prozent der Falle sei eine Geldzahlung empfohlen worden, die uber die jeweiligen Bistumer oder Orden erfolgt. Die katholische Kirche hatte im Marz 2011 angeboten, Missbrauchsopfern bis zu 5000 Euro zu zahlen.

In Mainz die meisten Antrage

Die meisten Antrage in der Region wurden im Bistum Mainz (759.624 Katholiken) gestellt, das bis weit nach Hessen hineinreicht. Bei 29 Antragen wurden 25 Mal Zahlungen bewilligt. Zwei Antrage wurden abgelehnt, zwei Ruckmeldungen der DBK stunden noch aus, sagte Bistumssprecher Tobias Blum. Die Missbrauchsopfer bekamen zwischen 1000 und 13.000 Euro.

Im Bistum Limburg (655.564 Katholiken) wurde in 14 von 18 Fallen gezahlt, und zwar zwischen 3000 und 14.000 Euro. Vier Antrage wurden noch bearbeitet. Bei neun von 18 Antragen habe es sich um Internate beziehungsweise Heime von Orden, der Caritas oder selbststandigen katholischen Einrichtungen gehandelt, erlauterte Bistumssprecherin Patricia Arndt. Die deutliche Mehrheit der Antrage betreffe Vorwurfe, bei denen die Beschuldigten bereits verstorben seien.

Anerkennung des Leids

Im Bistum Fulda (409.121 Katholiken) wurde bei allen neun Antragen Geld gezahlt, zwischen 1000 und 5000 Euro. Dabei habe es sich um eine Anerkennung des Leids gehandelt, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefugt wurde - so die offizielle Bezeichnung der Kirche.

Auch die Limburger Bistumssprecherin Arndt betonte: „Finanzielle Hilfen konnen niemals erlittenes Unrecht wieder gut oder gar ungeschehen machen.“ Mit der Moglichkeit einer finanziellen Hilfe gehe die Kirche aber unmittelbar auf die Bedurfnisse der Betroffenen ein. Zur Hilfe gehorten auch unterstutzende Therapien und die Vermittlung von seelsorglichen Gesprachspartnern.

Die gro?en Unterschiede bei den Entschadigungen begrundete Arndt mit der unterschiedlichen Schwere der Vergehen. Die Bistumer folgten bei den finanziellen Hilfen einer nicht verbindlichen Empfehlung der Zentralen Koordinierungsstelle.

Unterstutzung der Betroffenen

Die finanziellen Hilfen stellten einen Weg dar, die Betroffenen zu unterstutzen, wenn aufgrund von Verjahrungsfristen kein formal-juristischer Rechtsanspruch bestehe, erklarte Arndt. Strafrechtlich hatte der Missbrauchsskandal in Hessen wenig Konsequenzen. In vielen Fallen waren die Taten verjahrt.

In der Koordinierungsstelle der DBK beraten Psychologen, Juristen und Theologen uber die Antrage. Antrage konnten weiterhin unbefristet eingereicht werden.

 

 

 

 

 




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