| Kloster Mehrerau: Uber Missbrauch “einfach Geschwiegen”
betroffen
May 3, 2012
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Trotz bekannter Missbrauchsfalle durfte ein Pater mehrere Jahre am Gymnasium unterrichten. Kloster und Schulbehorde zeigten nicht an
Bregenz – Eintragungen uber einen Missbrauchsfall verschwinden aus dem Personalakt, ein Gerichtsakt ist zwar in aller Munde, aber keiner hat ihn gesehen. Die Schadenersatzprozesse gegen das Kloster Mehrerau werfen immer mehr Fragen auf. Etwa jene, ob die Schulbehorde informiert wurde. Schlie?lich sind lehrende Patres des Privatgymnasiums mit Offentlichkeitsrecht Gehaltsempfanger des Landesschulrats.
Pater Johannes, der seine padophile Neigung und mehrere Ubergriffe auf Schuler 2004 bei Polizeieinvernahmen eingestand, unterrichtete im katholischen Elitegymnasium Biologie und Chemie, obwohl er das Studium nie abgeschlossen hatte und obwohl sexuelle Ubergriffe und seine Neigung zu korperlicher Gewalt seit 1967 bekannt waren. 1981 wurde er sogar zum Regens, Leiter des Internats, bestellt.
Pater nach Tirol versetzt
1982, nachdem Eltern den Missbrauch ihres Sohnes beim Abt anzeigten, wurde der Pater nach Tirol versetzt, war bis zu seiner Suspension 2010 Pfarrer in Sautens, bis 2002 unterrichtete er an der Volksschule Religion.
Ein Disziplinarverfahren der Schulbehorde wurde nicht durchgefuhrt. Nach heutigem Recht wurde die Handlungsweise des Lehrers zur sofortigen Kundigung fuhren. “Fruher waren die Amts- und Standespflichten mindestens so streng”, sagte Jurist Gebhard Heinzle und verweist darauf, dass “die Dienstbehorde grundsatzlich ein Verfahren nachholen konnte”. Das Argument Verjahrung gelte hier nicht.
Heute, da zwei Gewaltopfer Schadenersatz in der Gesamthohe von 335.000 Euro einklagen, will man im Kloster von Ermittlungen und einer fruheren Verurteilung des beschuldigten Paters nichts wissen.
Schweigen im Kloster
Noch 2004 gab der damalige Abt Kassian Lauterer zu Protokoll, laut Personalakt habe die Polizei 1967 gegen den Pater ermittelt, “weil er sich sexuell an Buben herangemacht hatte”. Im Marz lie? er den PR-Beauftragten des Klosters aussenden: “In den Personalakten gab es keinerlei Unterlagen oder Hinweise.” Damals habe man uber “derartige Ereignisse einfach geschwiegen”. Der amtierende Abt Anselm van der Linde sagte am Donnerstag vor Gericht aus, im Personalakt sei nichts zu finden. Loschungen konne nur der jeweilige Abt vornehmen, antwortete er auf Nachfrage der Richterin.
Nicht auffindbar scheint auch jener Gerichtsakt zu sein, der uber die Verurteilung des Priesters Ende der 1960er-Jahre Aufschluss geben konnte. Den Akt anzufordern sei im Zivilverfahren Sache der Parteien, sagt Reinhard Flatz Sprecher des Landesgerichts Feldkirch. “Das ist Aufgabe der Gegenseite, sagt Kloster-Vertreter Ber-tram Grass. Der Anwalt der Klager, Sanjay Doshi, widerspricht: “Da wir keine der damals involvierten Parteien vertreten, haben wir keine Moglichkeit, zu diesem Akt zu kommen.”
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