| "Stohnen Beim Verprugeln Mit Dem Penis Konne Auch Von Der Anstrengung Kommen', Meint DAS Bistum Regensburg
Gay Osterreich
May 1, 2012
http://www.gayoesterreich.at/bayern-deutschland/bayern-deutschland-news/bayern/2603-regensburger-domspatzen-missbrauch-pruegel.html
Da es fur einen Prafekten durchaus anstrengend sein kann, den Kopf eines Knaben zwischen die Beine zu klemmen und ihn mit dem erigierten Penis zu schlagen, kann es schon zu Stohnlauten kommen. Sexueller Missbrauch im strafrechtlichen Sinn sei das jedoch nicht, meint zumindest der Rechtsanwalt des Bistums Regensburg.
Bereits vor zwei Jahren wurde bekannt, dass auch im weltberuhmten Knabenchor 'Regensburger Domspatzen' in den Jahren 1958 bis 1973 zu sexuellem Missbrauch gekommen sein soll. Zwei ehemals leitende Geistliche sollen darin verwickelt gewesen, die Taten sind jedoch bereits verjahrt. Trotzdem hat die Deutsche Bischofskonferenz zugesagt, den Opfern (samtlicher Missbrauchsfalle durch katholische Geistliche) eine genaue Prufung der Vorfalle und - im Falle eines berechtigten Anspruches - eine Entschadigung zugesagt. Wie diese 'genaue Prufung' offensichtlich aussieht, recherchierte nun der Bayrische Rundfunk anhand eines konkreten Falles. Was dabei ermittelt wurde ist - wenn es stimmt, was der ehemalige Schuler der Regensburger Domspatzen gegenuber dem BR behauptet - die wohl unglaublichste Einlassung, die wir jemals gehort haben:
Der Mann kam 1956 in die Grundschule der Regensburger Domspatzen in Etterzhausen. Dort habe ihn der damalige Prafekt nachts aus dem Schlafsaal geholt. Der Prafekt habe dann den Kopf des Knabens zwischen seine Schenkel geklemmt und diesen mit seinem angeblich erigiertes Glied geschlagen. Dabei, so der Mann, habe der Prafekt auch gestohnt.
Der Mann habe jedoch vom Bistum Regensburg nur ein ablehnendes Schreiben erhalten: "Es tut uns sehr leid, aber wir konnen Ihre Aussage zur Frage eines sexuellen Missbrauchs nicht nachvollziehen. Eine Leistung in Anerkennung von erlittenem Leid erscheint vor diesem Hintergrund als nicht gerechtfertigt." Bei einem personlichen Treffen des Opfers mit dem Anwalt des Bistums soll dieser erklart haben, dass es sich bei dem geschilderten Handlungen 'zwar um die sexuelle Erregung des Taters, nicht jedoch um einen sexuellen Missbrauch im Sinne des Gesetzes' handle.
Das soll der Anwalt danach auch dem Bayrischen Rundfunk in einem 'informativen Gesprach' bestatigt haben: 'Objektiv liege kein sexueller Missbrauch vor. Er verstehe zwar, dass sich das Opfer missbraucht fuhle, aber das reiche hier nicht aus.' Tater konne namlich 'nicht nur aus sexueller Erregung stohnen, sondern auch weil Verprugeln anstrengend sei'.
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