| Irland: Bei Missbrauch Soll Beichtgeheimnis Ausgesetzt Werden
ORF
April 27, 2012
http://religion.orf.at/projekt03/news/1204/ne120427_irland.html
Die irische Regierung plant eine Verschärfung der Anzeigepflicht für Kindesmissbrauch. Ein gemeinsamer Gesetzesentwurf des Justiz- und des Familienministeriums sieht vor, das Unterlassen entsprechender Hinweise mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen, wie irische Medien am Donnerstag berichten. Priester sollten sich dabei nicht auf das Beichtgeheimnis berufen dürfen, betonten Justizminister Alan Shatter und Familienministerin Frances Fitzgerald bei der Vorstellung des Textes am Mittwochabend.
Die Untersuchungsberichte über sexuellen Missbrauch in der römisch-atholischen Kirche hätten gezeigt, dass das betreffende Gesetz verschärft werden müsse, erklärte Shatter. Es sei nicht hinnehmbar, dass über solche Vergehen „ein Mantel des Schweigens" gebreitet werde. Die Vorlage sieht auch Kinderschutzbeauftragte für alle Organisationen vor, in denen Kinder ohne ihre Eltern zusammenkommen, wie Schulen, Sportvereine oder Pfadfindergruppen. Der Entwurf soll den Angaben zufolge in den kommenden Monaten im Parlament debattiert werden. Eine Einführung des Gesetzes ist zum Jahresende geplant.
Anzeigepflicht auch bei Beichten
Laut Shatter müsse sich die Anzeigepflicht auch auf Informationen erstrecken, die Priester im Rahmen der Beichte gewonnen haben. „Wenn ein Serientäter wirklich seine Taten beichten würde, könnte ich mir nicht vorstellen, wie jemand es mit seinem Gewissen vereinbaren
könnte, derlei Informationen nicht weiterzuleiten", so der Minister. Das eigentliche Problem liege allerdings nicht im Beichtgeheimnis, sondern in der Missachtung von Hinweisen durch Opfer selbst.
„Beichtsiegel ist unantastbar"
Die Kirche sprach sich nachdrücklich für den Schutz der Beichte aus. „Das Beichtsiegel ist unantastbar, und dabei bleibt
es", sagte Weihbischof Raymond Field in Dublin. Schon in der Vergangenheit hatte die Bischofskonferenz betont, eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses würde einen „ernsthaften Verstoß" gegen die Rechte der Beichtenden darstellen.
|