| Leitartikel · Kirche: Verantwortung Bleibt
Sudwest Presse
April 4, 2012
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Die Ruhe war trügerisch. Nachdem es zuletzt relativ still geworden war um die katholische Kirche, steht nach neuen Vorwürfen ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz in der Kritik. Hat Bischof Stephan Ackermann solche Verbrechen in seinem Sprengel unter den Teppich gekehrt und unangebrachte Milde gegenüber Tätern walten lassen?
So einfach liegen die Dinge nicht. Die katholische Kirche hat seit dem Öffentlichwerden der vielen Fälle sexueller Gewalt an Kindern durch Priester und kirchliche Mitarbeiter viel unternommen, um das ganze Ausmaß der Verbrechen offenzulegen, auf die Opfer zuzugehen und Hilfen anzubieten. Auch innerkirchlich wurden Regeln für den Umgang mit solchen Verbrechen aufgestellt. Sie waren überfällig, keine Frage, stand doch viel zu lange der Schutz der Institution im Vordergrund. Der ernsthafte Wille, aus den ungeheuerlichen Verbrechen auch Konsequenzen zu ziehen, ist deshalb der katholischen Kirche nicht abzusprechen. Durch ihr Voranschreiten setzte sie Maßstäbe für andere gesellschaftliche Bereiche, in denen Kinder der sexuellen Gier Erwachsener schutzlos ausgesetzt sind.
Doch reicht das Bisherige aus? Im Fokus stehen die Leitlinien der Bischöfe aus dem Jahr 2010, mit denen die Kirche ihren Umgang und die Bestrafung von Tätern regelt - unabhängig vom Urteil der weltlichen Justiz. Danach dürfen straffällig gewordene Personen nicht mehr in der Jugendarbeit eingesetzt werden. Unter gewissen Voraussetzungen können sie aber eingeschränkt in der Seelsorge tätig sein, zum Beispiel in Altenheimen oder Krankenhäusern. Bischof Ackermann hat so bei mehreren Geistlichen entschieden. Er erntet dafür massive Kritik.
Wie soll die katholische Amtskirche umgehen mit Mitarbeitern, die schuldig geworden sind? Soll sie diese aus dem Kirchendienst entfernen? Und: Darf der kirchliche Dienstherr alle auffällig gewordenen Geistlichen über einen Kamm scheren, unabhängig von der Schwere der Verbrechen und dem möglicherweise lange zurückliegenden Zeitpunkt der Tat? Der Ruf nach einer zwingenden Laisierung schuldig gewordener Priester ist lautgeworden. Doch was nach konsequenter Strafe klingt, wäre ein Ausweg, der es allen Beteiligten zu einfach macht. Die Institution Kirche darf sich ihrer belasteten Mitarbeiter nicht so einfach entledigen. Sie entzöge sich damit ihrer Verantwortung - auch als Dienstherr. Aufarbeitung geht nicht nach dem Motto: "Aus den Augen aus dem Sinn." Die Amtskirche muss weiter mit der Frage konfrontiert werden, ob neben einer persönlichen Disposition auch das System Kirche die Täter schuldig werden lassen hat. Dieser Punkt wird in der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle konsequent ausgespart. Auch Kindern böte ein Abdrängen der Täter in den Laienstand keine Sicherheit. Kein Bischof trüge mehr Verantwortung für die Männer. Jugendlichen ist mehr gedient, wenn auffällig gewordene Geistliche durch die Vorgesetzten streng kontrolliert werden.
Selbstredend ist dieser Ansatz riskant. Er geht davon aus, dass jedem Bischof das Thema in seiner Brisanz vor Augen ist und jeder den Schutz möglicher Opfer vor das Ansehen der Institution oder auch nur vor Engpässe in der Seelsorge stellt. Das ist nicht garantiert. Schließlich hat die Amtskirche meisterlich vertuscht und verdrängt.
Korrekturbedarf gibt es bei der Kontrolle. Darauf weist das Unbehagen in Trier. Die Kirchenmitglieder nehmen den Bischöfen nicht ab, dass sie dienstverantwortlich für Täter sind und gleichzeitig dem Opferschutz Vorrang einräumen. Nur die Zusammenarbeit mit unabhängigen Kontrollinstitutionen kann hier Misstrauen abbauen. Je schneller korrigiert wird, desto eher wächst Glaubwürdigkeit.
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