| Kommentar Von Dr. Thomas Schnitzler
Miss BiT
March 15, 2012
http://missbrauch-im-bistum-trier.blogspot.com/
Warum verschleiert der „Trierische Volksfreund“ abermals die erwiesene Faktenlage und enthalt sich einer kritischen Kommentierung? Dabei hatte eine simple Zusammenfassung der dargestellten Problemlage genugend Anlass fur grundsatzliche Uberlegungen gegeben.
Der sogenannte „Ex-Tater“ – allein dieses erste Wort in der Uberschrift beschamt Leser mit eigenen Missbrauchserfahrungen durch den unangebrachten Analogismus, als ob Missbrauchstater mit geschiedenen Ehemannern vergleichbar waren! –, dieser sogenannte „Ex-Tater“ also missbrauchte in Ausubung seines pastoralen Amtes als „Seelsorger“ der katholischen Kirche mindestens 23 Kinder. Er betatigt sich auch nach seiner Verurteilung und Haftstrafe weiterhin ausgerechnet in dem Beruf, der ihm diese schrecklichen Verbrechenstaten ermoglichte! Er hat also weiterhin Kontakt zu minderjahrigen Schutzbefohlenen! Auch wenn er hierbei, wie die zitierte Statements des Gebietsdechanten glauben machen wollen, tatsachlich permanent unter personlicher Observierung (etwa bei Gangen in die Sakristei) gehalten wird – was bei der Aufgabenfulle der strukturreformgebeutelten Dechanten sehr zweifelhaft erscheint - , dann kann diese kleine Kosmetikma?nahme doch keineswegs das grundsatzliches Dilemma der sogenannten „Opfer-Anerkennungs“-Politik von Bischof Ackermann und der Katholischen Kirche losen. Wahrend Missbrauchsopfer - im Falle des genannten „Ex-Taters“ sind es mindestens 23 – Geldzahlungen und Therapien „in Anerkennung erlittenen Leids“ erhalten bzw. erhalten konnen, erhalten ihre wiedereingestellten Tater ebenfalls Geldzahlungen in Anerkennung ihrer beruflichen Verdienste als „Seelsorger.“
Dieser abgrundtiefe rechtsmoralische Zwiespalt ist aber im praktischen Leben unuberwindbar und unertraglich, sowohl fur die Opfer als auch fur die Tater. Bei Fortfuhrung ihres auch – inzwischen - strafrechtlich gesehen au?erst problematischen Umgangs mit ihren Missbrauchsopfern und Tatern drohen der katholischen Kirche eventuell weitere brutale Selbstjustizakte durch rachsuchtige Opfer, wie wahrscheinlich geschehen an dem Weihnachten 2010 von Unbekannten zusammengeschlagenen Burbacher Pfarrer K., - oder Suizide nach Wiedereinsetzung in Angst und Selbstzweifel lebender Tater. Auch in dem wiederholt zitierten Fall des „Gerolsteiner und Kurenzer“ Missbrauchspriesters A. Sch. (u.a. TV 24.2.2010) leiteten Bischof Ackermann u. seine Stabstelle das gleiche schizophrene „Anerkennungsverfahren“ in die Wege und ?- zum Abschluss. Wahrend der von ihm angesprochene Tater weiter seine inzwischen von 14 Ex-Messdienern bezeugten Vergehen leugnet, bewilligte die Stabstelle mindestens vier von seinen Opfern Geldzahlungen in „Anerkennung ihres erlittenen Leids“.
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