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Missbrauchs-lehrern Soll Schneller Kundigung Drohen

The Welt
March 9, 2012

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13913244/Missbrauchs-Lehrern-soll-schneller-Kuendigung-drohen.html

Haben Lehrer eine sexuelle Beziehung zu Schulern, soll ihnen in Zukunft leichter gekundigt werden konnen. So reagieren die Kultusminister auf ein heftig umstrittenes Urteil.

Lehrern soll im Falle von sexuellen Beziehungen zu Schulerinnen und Schulern kunftig leichter gekundigt werden konnen. In allen Schulgesetzen der Lander solle dazu das besondere Obhutsverhaltnis strenger gefasst werden, kundigte der Hamburger Schulsenator Ties Rabe (SPD) als Prasident der Kultusministerkonferenz zum Abschluss der jungsten Plenartagung an.

Mit ihrem Beschluss reagiert die Kultusministerkonferenz auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz von Ende vergangenen Jahres, das heftige Diskussionen ausgelost hatte.

Die Richter hatten einen katholischen Religionslehrer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 14-jahrigen Schulerin freigesprochen, da diese ihm nicht personlich zum Unterricht anvertraut war. Dagegen betonte Schulsenator Rabe, dass die Fursorgepflicht von Lehrkraften auch gegenuber Schulern bestehe, die von ihnen selber nicht unterrichtet werden. Einziges Kriterium durfe nur sein, dass Lehrer wie Schuler an derselben Schule sind.

"Fundamentales Versagen"

"Sexuelle Grenzuberschreitungen" seien ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz als "fundamentales Versagen von Lehrkraften, als Versto? gegen ihr Berufsethos, ihre padagogischen Aufgaben und gegen ihre dienstlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten zu werten", hei?t es in dem Beschluss der Kultusministerkonferenz. Daher wurden auch die Justizminister von Bund und Landern gebeten, den entsprechenden Paragrafen 174 des Strafgesetzbuches neu zu fassen.

Rabe raumte ein, dass sich wahrend der zweitagigen Plenartagung herausgestellt habe, dass sich die nun angestrebte Regelung bereits in den Schulgesetzen einiger Bundeslander finde, so auch in Hamburg. Die Kultusministerkonferenz strebe aber eine Vereinheitlichung an.

Erst am vergangenen Dienstag hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhaltnis nach Missbrauch eines 14-jahrigen Forderschulers bestatigt.

Eine sexuelle Beziehung zu einem minderjahrigen Schuler ziehe grundsatzlich die disziplinarische Hochstma?nahme nach sich, hie? es zur Begrundung. Dies gelte unabhangig von einem konkreten Abhangigkeits- oder Obhutsverhaltnis und auch dann, wenn die Handlung mit dem vermeintlichen Einverstandnis des Schulers oder der Schulerin erfolgte.

 

 

 

 

 




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