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Unverjahrbarkeit: Altersgrenze Bei Zwolf Jahren

Der Bund
March 6, 2012

http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Unverjaehrbarkeit-Leichter-gesagt-als-getan/story/20425562

Sexueller Missbrauch von Kindern darf nicht mehr verjahren, so entschied das Stimmvolk vor drei Jahren. Der Nationalrat beriet die Umsetzung der Initiative. Die SVP scheiterte gleich mit mehreren Antragen.

Gegen den Willen des Bundesrats: Kinder bei der Einreichung der Volksinitiative zur Unverjahrbarkeit sexueller Straftaten. (1. Marz 2006)

Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jahrigen Kindern sollen nicht mehr verjahren. Mit diesem Grundsatz will der Nationalrat die Unverjahrbarkeitsinitiative umsetzen. Antrage fur hohere Alterslimiten hatten in der Debatte keine Chance.

Volk und Stande hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertat und die Strafe fur solche Taten unverjahrbar sind.

Pubertat in Zahlen fassen

Die Verfassungsbestimmung «vor der Pubertat» muss im Gesetz mit einer Zahl ausgedruckt werden. Der Bundesrat und die Mehrheit der Rechtskommission wollten eine Altersgrenze bei 12 Jahren und setzten sich mit 102 zu 82 Stimmen durch. Namentlich SVP, die GLP und ein Teil der CVP hatten eine hohere Limite gewunscht.

Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, gemass Fachliteratur beginne die Pubertat bei Madchen im Alter von 9 Jahren und bei Knaben ab etwa 11 Jahren. Der Bundesrat habe darum zunachst 10 Jahre festschreiben wollen, habe die Limite dann aber nach der Vernehmlassung bei 12 Jahren festgesetzt.

Die Befurworter der hoheren Altersgrenzen argumentierten, dass moglichst alle Kinder und Jugendlichen mehr Zeit erhalten sollten, um spater im Leben an ihnen begangenen sexuelle Straftaten anzuzeigen. Dies sei mit der hoheren Alterslimite gewahrleistet.

Liste von Straftaten erweitert

Prazisiert werden muss im Strafrecht zudem, welche Straftaten unverjahrbar sein sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Tater lediglich fur sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Notigung, Vergewaltigung und Schandung von Kindern lebenslang zur Verantwortung gezogen werden konnen sollen.

Doch der Rat folgte mit 144 zu 43 Stimmen der Mehrheit seiner Rechtskommission: Gegen den Willen des Bundesrates setzte er auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnutzung einer Notlage auf die Liste der unverjahrbaren Delikte.

Christa Markwalder (FDP/BE) hielt vergeblich dagegen, dass die Liste auf schwere Verbrechen beschrankt werden sollte. «Wir befinden uns im Bereich des Volkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen», mahnte sie.

Kinderpornografie steht wie vom Bundesrat beantragt nicht auf der Liste der unverjahrbaren Delikte.

Menschenhandel nicht im Deliktskatalog

Die SVP hatte auch Menschenhandel in den Katalog aufnehmen wollen. Ihren Minderheitsantrag lehnte der Rat aber mit 128 zu 57 Stimmen ab. Natalie Rickli (SVP/ZH) sagte dazu, dass solche Tater den sexuellen Missbrauch von Kindern erst moglich machten.

Weiter hatte die SVP gewunscht, dass nicht nur Delikte von Volljahrigen, sondern auch Taten von ab 16-jahrigen Minderjahrigen unverjahrbar sein konnen. Fur die Opfer spiele es keine Rolle, ob ein Tater 16, 18 oder 50 Jahre alt gewesen sei, sagte Rickli dazu. Diesen Antrag lehnte der Rat mit 126 gegen 58 Stimmen ab.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat als Erstrat die neuen Bestimmungen mit 176 Stimmen und ohne Gegenstimme, aber mit 9 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun an den Standerat.

 

 

 

 

 




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