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  Neue Kinderschutzgesetze 2012…

Gegen sexuelle Gewalt
December 30, 2011

http://www.gegensexuellegewalt.at/2011/12/28/neue-kinderschutzgesetze-2012/



…die Kinderschander jubeln ihnen zu Frau Justizministerin Karl! Rollen ihnen den roten Teppich aus und werden Sie wahlen!

Bedingte Strafen fur Kinderschander Ring-Beteiligten 4 Monate bedingt… 7200.-Euro Geldstrafe…

Kinderschander Ring-Beteiligter…

Osterreichs Justizministerin Karl .... wer verantwortet so etwas? Sie?

Osterreichs Justizministerin Karl .... wer verantwortet so etwas? Sie?

Missbrauch, Familie

Kinderschutz wird verbessert

Zwangsheirat und Genitalverstummelung verfolgt

Hartere Strafen wird es kommendes Jahr geben, wenn Erwachsene Kindern gegenuber gewalttatig sind. Fur alle Delikte droht kunftig eine Mindestfreiheitstrafe, auch fur leichte Korperverletzungen oder wenn Kinder vernachlassigt werden. Strenger geahndet wird auch die Zwangsverheiratung und die Genitalverstummelung von Madchen.

Mittagsjournal, 28.12.2011

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Mariella Kogler

Mindeststrafen festgelegt

Bisher hat es bei Gewalt gegen Kinder kein Mindeststrafma? gegeben. Ab dem 1. Janner 2012 liegt es bei zwei Monaten Haftstrafe. Au?erdem werden die Mindeststrafen fur schwere Delikte wie Mord oder das korperliche Qualen von Kindern durch das neue Kinderschutzpaket verdoppelt.

Pornografie

Verscharfungen gibt es auch im Bereich der Pornografie. Wer pornografische Darbietungen von Minderjahrigen im Internet, beispielsweise uber Webcams anschaut, wird kunftig mit Strafen rechnen mussen. Bisher ist das nicht der Fall gewesen, weil dieses Delikt rechtlich nicht als Kinderpornografie gezahlt hat.

“Heranmachen” an Kinder wird strafbar

Strafbar ist ab Janner 2012 auch das sogenannte “Grooming”. Beim Grooming versuchen Erwachsene im Internet Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufzunehmen: Zuerst meist mit harmlosen Gesprachen, danach mit eindeutigen sexuellen Angeboten. Grooming gilt als sexuelle Belastigung im Internet - und wird dementsprechend strafrechtlich verfolgt.

Zwangsheirat und Genitalverstummelung

Besser verfolgt werden konnen kunftig Straftaten, die im Ausland begangen worden sind. Zum Beispiel, wenn Kinder und Jugendliche im Ausland zwangsverheiratet werden. Und auch Genitalverstummelungen werden geahndet, wenn sie von Menschen vorgenommen werden, die entweder osterreichische Staatsburger sind, oder einen Wohnsitz in Osterreich haben. Beide Delikte - also Zwangsverheiratung und Genitalverstummelung - konnen kunftig mit bis zu funf Jahren Haft bestraft werden.

Das neue Kinderschutzpaket gilt fur alle Kinder und Jugendliche im Alter bis 14 Jahre. Es tritt ab dem 1. Janner 2012 in Kraft.

Quelle: www.O1.at 27.12.2011

Strafrechtsanderungsgesetz (Schutz von Unmundigen)

Entwurf des BMJ betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zum Schutz von Unmundigen geandert wird.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll der strafrechtliche Schutz von Unmundigen vor Gewalt in konsequenter Fortfuhrung der mit dem 2. Gewaltschutzgesetz, BGBl. I Nr. 40/2009 eingeschlagenen Zielrichtung gestarkt werden und das dadurch verwirklichte Unrecht auch in den Strafdrohungen angemessenen Niederschlag finden.

Es werden folgende Ma?nahmen vorgeschlagen:

o § 39a Abs. 1: Strafscharfungen bei Gewaltdelikten von Volljahrigen gegenuber Unmundigen. Einerseits soll daher, soweit noch kein Mindestma? vorgesehen ist, die Androhung eines Mindestma?es eingefuhrt bzw. bereits vorhandene Mindeststrafandrohungen angehoben werden. Die wahlweise Androhung von Geld- und Freiheitsstrafe soll bei diesen strafbaren Handlungen entfallen.

o § 39a Abs. 2: Einfuhrung eines eigenen Erschwerungsgrundes bei Tatbegehung unter Anwendung von Gewalt oder gefahrlicher Drohung durch eine volljahrige gegen eine unmundige Person.

Die Begutachtungsfrist endet am 11. Oktober 2011.

Der Entwurf sowie eine Textgegenuberstellung finden sich nebenstehend unter „Downloads”.

© 2011, Bundesministerium fur Justiz, 1070 Wien, Museumstr. 7

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Gilt nun fur Mord

von 6 Monaten bis zu 20Jahre?

Und fur korperliches Qualen von Kindern

von 2 Monaten bis 5 Jahre?

Mit Todesfolge(z.B.: zu Tode gevogelt werden) dann Haftstrafen von 5 bis 15 oder 20Jahre?

Man liest hier uberhaupt keine Angaben, was sich hier in Wahrheit andern sollte? Denn die 2 Monate sind lacherlich, da ich die Justizministerin personlich in Kenntnis setzte, dass es keine Bilderschauer gibt in Wahrheit. Au?er sie bekommt die eingeschriebenen Briefe gar nicht, da die Kinderschander Lobby in ihrem Ministerium, sie entfernt?

Ein Lesetip fur Sie Frau Justizministerin Karl!!!

Lesetip: STOPPT die Kinderschander...hier kann man einiges lernen daruber...

Lesetip: STOPPT die Kinderschander...hier kann man einiges lernen daruber...

Das ware dann eine Entschuldigung fur ihre Unwissenheit, uber, die realen Sexverbrechen an Babys und Kleinkindern- auf Kindopfer -Prangern ausgestellt in Form von Filmen von Millionen Kindopfern der ganzen Welt.

Wo denkt sonst die Justizministerin Karl wo die vielen Kindopfer herkommen? Vom heiligen Geist?

NEIN, liebe Leser alle Kinderschander -Ring -Beteiligten sind reale Kinderschander!

Und hier 2 Monate Haft als schwere Bestrafung zu sehen, ist unfassbarer Zynismus und Baby sowie-Kinderverachtung die einem die Worte nimmt.

Eine Gesetzeslage die krasser gar nicht mehr sein kann!

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ZUM SCHUTZ unserer KINDER, gibt es nur einen Sicherheitsweg:

Die VEROFFENTLICHUNG aller sexuell sadistisch Veranlagten auf Kinder spezialisierten Babys-Kleinkind-Schander- Vergewaltiger!

Veroffentlichen von Sexualstraftatern in Osterreich….

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30 Wiederholungstater Dezember 2012

 
 

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