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  Sachverstandige Teilen Anliegen, Minderjahrigen Opfern Sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen Zu Ersparen

Deutscher Bundestag
October 26, 2011

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_10/2011_433/02.html

Berlin: (hib/BOB) Fast alle der eingeladenen Sachverstandigen haben am Mittwochnachmittag im Rechtsausschuss das Ziel gutgehei?en, Opfern von sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen zu ersparen. Der ehemalige Prasident des Oberlandesgerichts Bamberg, Professor Reinhard Bottcher, machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, eines der Hauptanliegen bei den Beratungen am „Runden Tisch“ sei es gewesen, die Opfer sexuellen Missbrauches von Mehrfachvernehmungen moglichst zu verschonen. Die vorgeschlagene Regelung unternehme es in behutsamer Weise, in Verfahren, wie sie gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet seien, den Anwendungsbereich der Videovernehmung zu erweitern. Dabei wurden die schutzwurdigen Interessen der Zeugen, die als Kinder und Jugendliche Opfer geworden seien, einbezogen.

Professor Henning Radtke von der Universitat Hannover war ebenfalls der Meinung, das zentrale Anliegen des Entwurfs gelte es umzusetzen. Danach gelte es, Mehrfachvernehmungen solcher Zeugen, von denen anzunehmen sei, dass sie als Kinder oder Jugendliche Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden seien, zu vermeiden. Der Sachverstandige warnte aber, die Wirksamkeit einer solchen Ma?nahme – auch im Hinblick auf die Rechte des Beschuldigten - durfe nicht uberschatzt werden. Sibylle Dworazik, Prasidentin des Landgerichts Ingolstadt, meinte, der vom Gesetzentwurf der Bundesregierung erhoffte Erfolg, Mehrfachvernehmungen im Laufe eines Ermittlungs- und Strafverfahrens zu vermeiden, werde grundsatzlich begru?t. Die Ausgestaltung konne aber aus der richterlichen Praxis heraus nicht in allen Punkten Zustimmung finden.

Die Sachverstandigen teilten mehrheitlich das Anliegen der Bundesregierung, die Verjahrungsfrist fur Schadensersatzanspruche, die auf einer vorsatzlichen Verletzung beispielsweise des Lebens und der sexuellen Selbstbestimmung beruhten, auf 30 Jahre zu erhohen. Anja Farries, Richterin am Amtsgericht Lubeck, sagte, dies sei durch die besonderen Umstande bei sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjahrigen Schutzbefohlenen gerechtfertigt. Warum die beabsichtigte Verlangerung der Verjahrungsfrist allerdings auch auf Schadensersatzanspruche bei jeder vorsatzlichen Verletzungen des Lebens, des Korpers, der Gesundheit und Freiheit im Allgemeinen vorgenommen werden solle, werde nicht besonders begrundet und sei auch nicht bachvollziehbar, meinte die Sachverstandige.

 
 

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