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  Sexueller Missbrauch: Aargauer Staatsanwaltschaft Zieht Freispruch Eines Pfarrers Weiter

The Ref
January 25, 2011

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Der erstinstanzliche Freispruch eines reformierten Aargauer Dorfpfarrers vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist nicht rechtskraftig. Die Staatsanwaltschaft hat beim kantonalen Obergericht gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Zofingen Berufung eingelegt.

Ein Sprecher des Bezirksgerichtes bestatigte am 25. Januar auf Anfrage einen Bericht von Radio Argovia, machte aber keine weiteren Angaben zum Fall. Im Juni hatte das Gericht den 48-jahrigen Deutschen in einem Mehrheitsentscheid vom Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor Gericht eine Freiheitsstrafe von funfeinhalb Jahren gefordert. Die detailreiche Anklage hatte sich auf die Aussagen der mittlerweile 22-jahrigen Tochter gestutzt. Der Pfarrer soll die junge Frau wahrend mehr als zwolf Jahren sexuell missbraucht haben.

Die Tochter hatte im Marz 2008 nach einer Gruppentherapie Strafanzeige gegen ihren Vater eingereicht. Der Angeklagte wies die Vorwurfe vor Bezirksgericht zuruck und hielt der Tochter psychische Storungen sowie depressive Stimmungen vor.

Der Dorfpfarrer ist von der reformierten Landeskirche Aargau bis zu einem rechtskraftigen Freispruch suspendiert. Fur den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

 
 

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