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  Tater Sollen Zahlen, Kirche Nur Im Notfall

The Taz
October 3, 2010

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/taeter-sollen-zahlen-kirche-nur-im-notfall/

Die Verjahrungsfristen bei sexuellem Missbrauch sollen verlangert werden, Opfer sollen kein Vetorecht haben. Die Kirche gibt immer noch keine Zahlen fur die Entschadigungen an. VON NIKLAS WIRMINGHAUS

Beginn der Sitzung des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" in Berlin, mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP, ganz hinten 3.v.l., weiter l-r), Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und die Missbrauchsbeauftragt Foto: dpa

BERLIN taz | Die katholische Kirche hat am Donnerstag erklart, wie sie Opfer sexuellen Missbrauchs entschadigen will. Konkrete Summen wollen die Bischofe allerdings erst noch mit dem runden Tisch der Bundesregierung abstimmen.

Das Gremium, das gestern zum zweiten Mal in gro?er Runde zusammenkam, beriet au?erdem uber erste inhaltliche Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen.

Der Vorschlag der Bischofs- und Ordensoberkonferenz zur Entschadigung sieht die Einrichtung eines Praventionsfonds vor sowie die Ubernahme der Therapiekosten von Betroffenen.

Schadenersatz soll prinzipiell von den Tatern erbracht werden, nur "subsidiar" will sich die Kirche daran beteiligen. Kirchensteuermittel sollen nicht verwandt werden.

Bei den Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen des runden Tischs bleiben vor allem Fragen der Justiz-AG von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) umstritten. Hierbei geht es unter anderem um die Verlangerung der Verjahrungsfristen bei Fallen von sexuellem Missbrauch.

Nach Vorstellung des Ministeriums soll die zivilrechtliche Frist von derzeit drei (gerechnet ab dem 21. Lebensjahr) auf 30 Jahre gestreckt werden. Die Frist zeigt an, wie lange Schadenersatzanspruche gestellt werden konnen.

Die Verjahrungsfrist im Strafrecht soll hingegen bei funf Jahren (ab dem 18. Lebensjahr) belassen werden. Eine Verlangerung wurde auch viele andere Straftaten betreffen.

Diese Vorschlage gehen der SPD nicht weit genug. Die Bundestagsfraktion erklarte am Mittwoch, in den kommenden Wochen einen Gruppenantrag in den Bundestag einzubringen, der eine Verlangerung der strafrechtlichen Verjahrungsfrist auf 20 Jahre vorsehe.

Debattiert wird zudem die Frage, wann die Staatsanwaltschaft in Ermittlungen eingeschaltet werden soll. Fest steht offenbar, dass es kein Vetorecht fur Opfer geben wird. Ermittlungen sollen also auch gegen den Willen von Betroffenen eingeleitet werden konnen.

Die fur Pravention zustandige Arbeitsgruppe unter Federfuhrung von Familienministerin Kristina Schroder (CDU) sprach sich dafur aus, die Einhaltung von Praventionsstandards zur Bedingung staatlicher Forderung von Schulen und Vereinen zu machen.

Die dritte beteiligte Ministerin, Bildungsministerin Annette Schavan (CDU), kundigte an, mit 32 Millionen Euro Forschungsprojekte zum Kindesmissbrauch zu unterstutzen. Davon soll der gro?te Teil, 20 Millionen Euro, in ein Forschungsnetz aus Medizinern, Psychologen und Sozialwissenschaftlern flie?en.

Au?erdem will Ministerin Schavan fur eine verbesserte Datengrundlage sorgen: Die letzte reprasentative Erhebung zum Thema stammt aus dem Jahr 1992. Gleichzeitig wird von einer hohen Dunkelziffer an Betroffenen ausgegangen.

 
 

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