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  „Es Ist Alles Rechtmabig Gelaufen“

domradio
June 16, 2010

http://www.domradio.de/aktuell/64922/nachgetreten-wird-nicht-nur-in-suedafrika.html

Walter Mixa: Vorerst wieder in Augsburg (©ddp)

Die Freisinger Bischofskonferenz hat den Vorwurf des fruheren Augsburger Bischofs Walter Mixa zuruckgewiesen, sein Rucktritt sei unter Mitwirkung anderer Bischofe erzwungen worden. „Es ist alles rechtma?ig gelaufen“, erklarte Konferenzsprecher Bernhard Kellner am Mittwoch in Munchen. Dass sich Mixa wieder ins Amt zuruckklagen konnte, halten Kirchenrechtler fur unwahrscheinlich.

„Zum Schutz des emeritierten Bischofs sehen wir davon ab, Einzelheiten offentlich auszubreiten“, sagte Kellner weiter. Die bayerischen Bischofe wunschten Mixa „weiter gute Genesung“. Sein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik sei „ein erster wichtiger Schritt“ gewesen. Das Bistum gehe davon aus, dass es das gemeinsame Anliegen mit Bischof em. Dr. Walter Mixa ist, dass alles dafur getan wird, damit Friede und Einheit in der Diozese Augsburg einkehren. Es sei der Diozese Augsburg nicht an einer offentlichen Auseinandersetzung mit Bischof em. Dr. Mixa gelegen. Auch Erzbischof Reinhard Marx lie? Mixas Vorwurf einer Intrige und mangelnder Bruderlichkeit scharf zuruckweisen, ebenso wie der Augsburger Weihbischof Anton Losinger.

Vatikansprecher Pater Federico Lombardi bestatigt gegenuber Radio Vatikan, dass der Papst Bischof Mixa in den nachsten Wochen in Audienz empfangen werde. Es sei aber „nicht anzunehmen, dass die Entscheidung des Papstes noch einmal geandert werde“, sagte Lombardi weiter.

„Irgendeine andere Aufgabe“

Der Munchner Kirchenrechtler Stephan Haering halt es fur unwahrscheinlich, dass sich Walter Mixa wieder ins Amt zuruckklagen konnte. „Die Vergabe des Bischofsamtes ist kirchliche Chefsache“, sagte Haering am Mittwoch der domradio.de. „Und wenn der Papst einen Rucktritt angenommen hat, gehe ich davon aus, dass er die Sache so sorgfaltig hat prufen lassen, dass er hier keinen Ruckzieher macht.“ Es sei aber denkbar, dass Mixa „irgendeine andere Aufgabe“ erhalte. Allerdings gehe er auf die 70 zu, „ein Alter, in dem andere ohnehin in den Ruhestand streben“.

Haering erlauterte, im kanonischen Recht hei?e es ganz allgemein, dass jedes subjektive Recht durch eine Klage verteidigt werden konne. Ob Mixa im konkreten Fall „subjektives Recht auf das Bischofsamt geltend machen kann, wurde ich mit einem gro?en Fragezeichen versehen“, sagte der Professor fur Kirchenrecht an der Universitat Munchen. Bei einer gerichtlichen Klarung konne aber die Frage, ob Mixa seine Entscheidung unter Druck gefallt habe, durchaus eine Rolle spielen. Eine Rechtshandlung, die unter schwerem Druck zustande komme, konne laut Kirchenrecht nichtig sein.

Ludicke: Gericht kann Mixa nicht wieder ins Amt einsetzen

Auch der Munsteraner Kirchenrechtler Klaus Ludicke raumt Mixa keine Chancen ein, durch ein kirchliches Gericht wieder in sein Amt eingesetzt zu werden. Dies ware nach Kirchenrechtskanon 125 § 1 nur dann moglich, wenn Mixa sein Rucktrittsgesuch unter einem „unwiderstehlichen Zwang“ wie etwa korperlicher Gewalt eingereicht hatte, sagte er am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dies sei aber nicht der Fall.

Laut Ludicke kann Mixa vor einem Kirchengericht nach Kanon 125 § 2 und Kanon 188 durchaus geltend machen, dass er sein Rucktrittsgesuch unter rechtswidrigem Druck eingereicht habe. Aber selbst wenn das Gericht dieser Darstellung folgen wurde, hatte das keine Auswirkungen, weil der Papst den Rucktritt bereits angenommen habe. Das Gericht selbst konnte Mixa nicht wieder als Bischof von Augsburg einsetzen, sondern allenfalls der Papst, der aber auch uber eine ganz andere Verwendung befinden konne.

Ludicke wies darauf hin, dass der Papst Mixa auf Basis eines Rucktrittsgesuchs entpflichtet hat. Sollte es stimmen, dass Mixa drei Tage spater sein Rucktrittsgesuch widerrufen habe, dann habe Benedikt XVI. den Ruckzieher nicht beachtet oder nicht fur ausschlaggebend gehalten. Weiter betonte Ludicke, dass der Papst einen Bischof grundsatzlich auch ohne Rucktrittsgesuch entpflichten kann. Dies sei allerdings eine „sehr unubliche Praxis“.

„Wie ein Fegefeuer“

Mixa hatte im Interview mit der „Welt“ den Vorwurf erhoben, man habe ihn zum Rucktritt gedrangt. „Der Druck, unter dem ich die vorgefertigte Resignation unterschrieben habe, war wie ein Fegefeuer. Drei Tage spater habe ich sie in einem Schreiben an den Papst widerrufen. Ich wusste in den Tagen weder ein noch aus“, sagte Mixa. Den Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen ihn hatten hochste Geistliche des Bistums an die Presse lanciert. „Und da war mein Generalvikar dabei und Weihbischof Losinger, den ich selbst zum Dompropst ernannt habe“, sagte Mixa.

Dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Freiburgs Erzbischof Robert Zollitsch, und dem Munchner Erzbischof Reinhard Marx warf Mixa vor, beide seien „zum Papst geeilt und haben ihm als Trumpf den sogenannten Missbrauchsfall vorgetragen, der de facto auf nicht mehr beruhte als auf sechs handschriftlichen Satzen einer hochst dubiosen hingekritzelten Notiz“. Mixa kundigte an, im Juli Papst Benedikt XVI. in Rom zu treffen, um ihm seine Sicht der Dinge zu erlautern.

Fehler eingeraumt

Mixa raumte auch Fehler im Umgang mit den Prugelvorwurfen ein. Er hatte umgehend sagen sollen, dass er nicht jede korperliche Zuchtigung ausschlie?en konne, „wie sie damals in der Jugendarbeit - erst recht mit sogenannten schwer erziehbaren Kindern - ublich und bis 1980 auch rechtens waren“. „Wo und wem ich Unrecht getan habe, das habe ich auch gesagt, da entschuldige ich mich unbedingt“, sagte er.

Zum Vorwurf finanzieller Unregelma?igkeiten im Umgang mit Geldern einer Waisenhausstiftung verwies Mixa auf Untersuchungen durch Wirtschaftsprufer, die die finanziellen Angelegenheiten als gewissenhaft eingestuft hatten. „Diese Untersuchungen sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen“, sagte er.

 
 

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