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  Kirchenrechtler: Erfolg Mixas Vor Vatikan-gericht Unwahrscheinlich

The Blizz
June 16, 2010

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Die Vergabe des Bischofsamtes ist kirchliche Chefsache

Munchen (ddp-bay). Der Munchner Kirchenrechtler Stephan Haering halt es fur unwahrscheinlich, dass sich der fruhere Augsburger Bischof Walter Mixa wieder ins Amt zuruckklagen konnte. «Die Vergabe des Bischofsamtes ist kirchliche Chefsache», sagte Haering am Mittwoch der Nachrichtenagentur ddp in Munchen. «Und wenn der Papst einen Rucktritt angenommen hat, gehe ich davon aus, dass er die Sache so sorgfaltig hat prufen lassen, dass er hier keinen Ruckzieher macht.» Es sei aber denkbar, dass Mixa «irgendeine andere Aufgabe» erhalte. Allerdings gehe er auf die 70 zu, «ein Alter, in dem andere ohnehin in den Ruhestand streben».

Mixa hatte in der «Welt» (Mittwochausgabe) gesagt, er sei zum Rucktritt gedrangt worden. «Der Druck, unter dem ich die vorgefertigte Resignation unterschrieben habe, war wie ein Fegefeuer.« Nun erwagt der fruhere Augsburger Bischof ein Verfahren vor dem papstlichen Berufungsgerichtshof: Das sei «ein ganz guter Gedanke, den ich sehr wohl erwage und bedenke». Mixa betonte, er wolle auf jeden Fall »in irgendeiner Weise« wieder in der Seelsorge tatig sein.

Haering erlauterte, im kanonischen Recht hei?e es ganz allgemein, dass jedes subjektive Recht durch eine Klage verteidigt werden konne. Ob Mixa im konkreten Fall »subjektives Recht auf das Bischofsamt geltend machen kann, wurde ich mit einem gro?en Fragezeichen versehen", sagte der Professor fur Kirchenrecht an der Universitat Munchen. Bei einer gerichtlichen Klarung konne aber die Frage, ob Mixa seine Entscheidung unter Druck gefallt habe, durchaus eine Rolle spielen. Eine Rechtshandlung, die unter schwerem Druck zustande komme, konne laut Kirchenrecht nichtig sein.

 
 

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